Mannheim
Compact Memory

Der Orient · 1846-10-29 · Heft 44 (29.10.1846) · p. Seite 346

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Orient
Volume
7 (1846)
Issue
Heft 44 (29.10.1846)
Date
1846-10-29
Page
Seite 346 (sequence 11)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2360092-2360418-2360463--5657-3532665
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

346 - Die Reform der Speisegesetze. (9(us einem h et r dt s et) c n Referate für die vierte Na b b i ner v e r sa m rn 1 u n g , int Au s zu g e utitge- . theilt veu .. ..2 Bei einer Reform der Speisegesetze haben wir nur Diejenigen im Auge, für welche die mosaischen Speiseg esetz e mit den spättrn rabb inischon Zuthar en noch Bestand und Gültigkeit haben, die aber dennoch der Gegenwart die Wefugniß einräumen, die Konflikte der Lehre mit dem Leben , da auszugleichen, wo solches ohne das Medium einer rationalistischen Bibeldeutung möglich ist. Das Mosaische bleibt daher in der ganzen Stärke seiner Stabilität, unangefochten und unverletzt, als ein unantastbares Heilig thum außerhalb dem Bereiche unsrer Reform z wir können hier so wenig die Konflikte ausgleichcn, so wenig man von dieser Seite aus eine solche Anforderung an uns macht, und es Zimanden in den Sinn kommt, zu sagen: (Tos. Ohel. »0, 8) ÜH'in nw NDltf Und nicht nur diejenigen Gesetze, welche in dem einfachen Wortsinne der heilgen Schrift enthalten sind, liegen unsren Reformbestrebungm fern, sondern auch noch Alles, was der Talmud als mosaisch darstellt, d. h. was im Talmud nicht als etwas spät Hinzugekommenes, sondern als etwas Bestehendes, das sich in dem nicht ausgehört habenden religiösen Volksleben erhalten hat, dargestellt wird, ohne daß hierfür eine sichere Schrift- > stelle aufgefuuden werden konnte. So ist z. B. das Verbot vom 3°?rD '“"tfSC -rfc'DN ohne irgend eine Kontroverse von allen Talmudisten angenommen, wofür aber. solche Beweisstellen aus der Schrift hergesucht werden, welche unmöglich die Ursache und der Grund ftipes Entstehens gewesen sein konnten.- Haben wir auch bei manchen rabbinischen Gesetzen, die wir in unsrer Abhandlung als solche zusammengestellt haben, wie z. B. nNnn npH3 , rn keinen Grund zu deren Beseitigung angeben können, was vielleicht beweist daß deren Beseitigung nicht gesetzlich erzielt werden kann/ so beabsichtigen wir mit dieser Zusammenstellung, zu zeigen, daß die späteren Kasuisten sehr oft solche rabbinischen Vorschriften zum Ausgangspunkt ihrer Spinnengewebe genommen haben, welches Gewebe im Laufe der Zeit an Festigkeit und Dauer den mosaischen Gesetzen gleich gestellt wurde. Wir glauben mit Reformen, die eine solche Basis haben, keinen verheerenden Orkan herbeizubeschwören, welcher die lebensfrischen Aeste und Zweige des Glaubensbaumes abzuknicken droht, sondern nur sanft säuselnde Zephyre, und salb gewordene Blätter abzuschütteln. Der Spott und Hohn jener Parteimänner, die alle Bestrebungen, welche mit ihren Ansichten nicht übereinstimmen, mögen sie auch viele Lausende zuriickweisen, als ein Verrath an dem Fortschritt nicht bekämpfen, sondern nur bespötteln, verhöhnen und verlachen, kann uns, in unsrem Bestreben dem zu Erhaltenden frische Lebenssäfte zu verschaffen, eben so wenig irre machen oder einschüchtern, wie uns auf der andern Seite das kindische Toben jener Alters schwachen nicht abschrecken wird, durch das Hinwegräumen al ter Schutzpfähle den Garten des Herrn gefälliger und zu gänglicher zu machen. §> 4. E s ist gestattetsich desselben Ta fel - und Küche n - G e s ch i r r s z u F l e i s ch - u n d M i l ch s p e i s e n z u bedienen, und es ist nur darauf zu sehen — was aber ohnehin von den Reinlichkeirsgesetzen geboten ist, — da'ß d a^s Gesäß oder Geschirr nach jedesmaligem G e - brauche so gereinigt werde, daß keiner Fleisch oder Milchspeise auf d en Fl äch en desselben zurück b l ei be. Begründung. Der Geschmack einer verbotenen Speise, wenn keine sichtbaren Theile davon zurückgeblieben sind, ist nach Raschi und Maimuni nicht mosaisch verboten p:ni; daher -auch Gefäße, in denen eine verbotene Speise gekocht wurde und die eingesogenen Bestandtheile derselben wieder den Speisen, die in der Folge darin gekocht werden, zuführen nur ra'bbinisch verboten sind.' In der Bibel ist zwar an zwei Stellen von den Gefäßen die Rede, ohne daß jedoch, wie selbst der Talmud zugiebt, solches zur Regel dienen kann; für die midjanitischen Gefäße wurde nämlich eine besondere Reinigung vorgefthrieben (Numeri), wofür wir aber keinen Grund anzu- ' geben wissen, da es allgemein anerkannter Grundsatz ist, daß die eingesogenen Bestandtheile einer verbotenen Speise in den Gefäßen,Zeinen Tag oder,'noch strikter, 24 Stunden nach dem ersten Gebrauch, weil alsdann deren Geschmack unangenehm ist, nicht mehr verpönt ist. Es ist daher keineswegs zw denken, das das Reinigungsgefttz der midianitischen Gefäße deshalb ertheilt worden sei, damit die Gefäßr, in denen am Tage der Schlacht Verbotenes gekocht wurde, an demselben Tage von den Israeliten benutzt werden dürfe, da unstreitig der Kampf, die Verfolgung des Feindes, die Erbeutung und Vertheilnng der Beute nicht das Werk' Eines Tages war und man auch im Schlachtgetümmel unmöglich daran denken konnte, ein Reinigungsgesetz zu promulgiren. (Noch weniger Berücksichtigung verdient die Ansicht von Chajes (in nhö S. 5), daß die ndp fD lüN NDl’ ra wtt mW dieses mosaische Gesetz veranlaßt habe). Auch kann die Ursache dieses Reinigungsgesetzes nicht sein, weil diese Gefäße durch Todte verunreinigt wurden (no \VD2), weil sich damit das noyn t£r*N2 nicht erklären läßt, da nirgends im Mosaismus das Feuer als Reinigungsmaterie vorkommr. Daher sagt der Talmud mit Recht, daß das midjanirische Reinigungsgesetz, nicht als Regel gelten kann, um daraus abzuleiten, daß der ' Geschmack einer vorbotenen Speise ihr selbst gleich sei '\tt ttfrrn Eben, so wenig läßt sich aus Levit. 3, 11 irgend ein Verbot hierin ableiten, da dort nur die Rede ist von den Gefäßen, in denen Opferstücke von D'ESHp gekocht werden, für die das Gesetz eine besondere Heiligkeit urgirt, ohne gerade auf die eingesogenen Bestandtheile

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.