Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 42 (15.10.1846)
- Date
- 1846-10-15
- Page
- Seite 330 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2360092-2360418-2360461--5639-3532629- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
- 830 - begeistert kämpfen.- gesprochen worden. An das Gebet schloß sich ein -feierliches Halleluja und -in vielen Gemeinden wurde die Volkshymue Lu Ungar. Sprache gesungen. — Vorzüglich hervorzuheben sind die Gemeinden Pesth, Altofcn-Ärad. R. Polen und Rußland. Warschau, 15. Sptbr. Herr Altaras aus. Marseille ist hier, und wie es den Anschein hat, eben so vergebens als er in Petersburg war. Sic haben, trotzdem daß Sie in Leipzig persönlich mit ihm Rücksprache genommen, nichts über seine Wanderung berichtet, in dem richtigen Takte, daß man durch dergleichen unzeitige Mittheilungen eher der guten Sache mehr schadet als nützt. Jetzt da es nun entschieden ist, daß er nichts ausgerichtet, mögen Sie mir gefälligst gestatten, darüber Einiges mitzutheilen. Hr. Altaras bezweckte, wie man hier erzählt, eine große Anzahl armer Juden in Polen und Rußland nach Algier zu übersiedeln, zu welchem Zwecke er bereits mit dem französischen Ministerium ein Uebereinkommen getroffen, und auch für die Mittel war gesorgt. Seine Bitte an den russischen Kaiser ging dahin , zu gestatten, daß einer große Anzahl armer Juden das Auöwandern erlaubt sein möge, bei welcher Erlaubniß er sofort eine Anzahl mitzunehmen gesonnen war, und wer das gräßliche Elend unserer Juden kennt, weiß,. wie heilsam eine solche Auswanderung fiir dieAuswandernden u. für die Bleibenden gewesen wäre. Für 40,000 Familien war das französische Ministerium bereit Land anzuweisen und das Haus Rothschild soll gewilligt gewesen sein,- 400,000 Fr. zur ersten Einrichtung herzugeberu Allein in Petersburg ließ der Kaiser ihn gar nicht vor, sondern wies ihn an die Minister, und die Minister wollen den ärmsten Juden nicht auswandern lassen. Hier geht es ihm nicht besser. Trotz der besten Empfehlungen an den Fürsten Paskewitsch vermag dieser doch nichts bei so entschiedener Gesinnung von oben» Einige Worte über die Meziza und lihre neuesten Bertheidiger. (SB. Km). Gegen die Abschaffung der Meziza, iwelche in Dresden schon 30 Jahre und in Frankfurt seit 1842 nicht mehr stattfindet, und deren Beispiel, besonders seitdem sich Frankel gegen diesen gefahrbringenden operativen Akt so kräftig ausgesprochen hat (Zeitschrift 1845, 7res u. 8tes Heft), in vielen Ländern nachgeahmt wird, erhob sich eine rauhe Stimme aus dem Norden (Zionswächter Nr. 34$ Ltbl. Nr. 6), die wir bei der Wichtigkeit des Streitpunktes, zu welchem man noch das „'Gutachten eines Kompetenten " herbeihotte, um damit einigermaßen die von F. mitgetheilten Gutachten zweier Aerzte zu paralisiren, nicht unbeachtet lassen dürfen. — Wir haben bereits in diesen Blättern berichtet, daß die Sanitätsbehörde zu Frankfurt, bei der Prüfung der Mohelim, dieselben auf das Nachtheilige der Meziza aufmerksam machte , und ihnen Unterlassung derselben aus medicinischen Gründen anriety. Die Mohelim, unter denen sich auch der vom Zionswächter als „othodoxe Autorität" anerkannte Tülmudist Herr B. Adler befand, gaben nach reiflicher Prüfung ihren Willen kund, die Meziza ^unterlassen und zwar aus folgenden Gründen.') u). Die Mischna erwähnt folgende Handlungen als zum Akt der Beschneidung gehörend: , sÄlO PQD7 rvobDDW prilih panru So wie es nun in unserer Zeit keinem einfällt, vor und nach der Beschneidung das Kind zu baden, obgleich die Mischrka das Baden, als einen integrirenden Theil der Beschnndung, ebenso wie die Meziza, selbst am Sabbat gebietet und das Wasser hierzu zu erwärmen gestattet (siehe: Ascher b. Jechiel z. St.), und zwar aus dem Grunde, weil in -unserem Klima das Baden nach einer Operation gefährlich ist, - aus gleichem Grunde müssen wir die Meziza unterlassen, weil die medizinischen Autoritäten das Aussaugen der Wunde als schädlich erklären; und d) die Memung von R. Papa, welcher die Unterlassung der Meziza für sch ä d l i ch hielt, hat ssür uns nicht mehr Gültigkeit als die talmud. Vorschriften - von c) Es ist nicht sprachlich erwiesen, daß die Bedeutung von „Aussaugen" habe (oll Chajug, Parchon und Kimchi «. i. yzvr&ü , p£), daher auch kein Kasuist das Aussaugen mit dem Munde vorschreibt; man könnte allenfalls, wenn es ohne Nachtheil geschehen dürfte, das herbeiziehen des Blutes durch einen leichten Druck -mit dem Finger bewirken, und so unser Verfahren mit dem Talmud in Übereinstimmung bringen. R. Ettlinger, der Panegyriker der Meziza, findet stillschweigend in den Worten des Maimonides oi HD D-pimmDlpDO ein Aussage n m it dem Munde, welcher Zusatz aber nicht — wie die erwähnte „Kompetenz" in ihrer dünkelhaften Unwissenheit sagt — aus dem Satze qi "OHD HlDn hergenommen sein kann, da der Talmud solchen bei jeder Wunde anwendet, sondern dadurch begründet sei, weil -.in der Mischna gewöhnlich die Bedeutung von „aussaugen" habe, wie es aus der Anwendung dieses Wortes in Parah 9$ Tebul-Jom 3 hervorgeht. Ist cs nun auch an und für sich unwahrscheinlich,.daß Maim. das operative Aussaugen mit dem Munde auf eine, hypothetische grammatikalische Distinktion basirt hätte, so müssen wir doch einräumen, daß diese Hypothese noch das einzige Vernüns- 1) Wenn der Red. des Zionswa'chters dieses Gutachten aufnehmen will, so werden wir es ihm im hebr. Original mittheilen. 7