Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 41 (8.10.1846)
- Date
- 1846-10-08
- Page
- Seite 318 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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- 318 - die Synagogen erhalten aus der Gemeinde-Kasse nur die Gehalte für diel MeLstlichen (der„Cacham" feit 1821 angestellt —' bezieht jährlich 6000 Mk.) und die Kultusbeamten, dem neuen israelitischen Tempel fließt ans'der Gemeindekasse kein Schilling zu. Er hält sich gänzlich durch eigene Kräfte. (Das neue Gotteshaus desselben wurde bekanntlich auf Aktien gebaut.) Die eigentlichen VcrwaltnngSkösien bei der hiesigen israelitischen Gemeinde sind, da nur ein Sekretär, ein Registrator nebst Kassenschreiber und Boten besoldet werden, alle anderen Mühwaltungen aber die neun Vorsteher gratis übernehmen, verhältnismäßig sehr gering. . Es bleibt jedoch noch eine' bedeutende jährliche Ausgabe zu berühren, nämlich die Auszahlung der Zinsen jener Kapitalien, welche in früheren Zeiten der Gemeinde zu wohlthätigm - Zwecken übergeben, jedoch nicht fondirt wurden. Es betragen diese Zinsen jährlich mehr als den sechsten Thcil der Gesamtausgaben. — Die Talmud-Tvra-Schule in der Elbstraße erhält von der Gemeinde jährlich 6000 Mk., die israelitische Frcischule auf denr Zenghanöinarkt 2000 Mk.; außerdem fließen einer der Mädchenschulen und den: Verein zur Beförderung nützlicher Gewerbe unter den Israeliten jährliche Beiträge zu. — Die Lasten der Gemeinde, wovon wir hier einige Andeutungen geben, scheinen demnach groß genug, um erklärlich zu» machen, daß sie auch noch nicht schuldenfrei ist; die etwaigen Ueberschüsse der Jahreseinnahmen werden zu Schuldentilgung verwandt. Seit 1818 können die Gemeindevorsteher , zufolge eines von ihnen gefaßten Beschlusses, keine neuen Schulden mehr kontrahiren. C'in Konnte, bestehend aus zwei Vorstehern und fünf Mitgliedern des Gemeinde-Kollegiums, verwaltet alle bei demselben deponirten Gelder, deren Zinsen zu wohlthätigen Zwecken, je nach der Bestimmung der Geber, verwandt werden; es scheint auch Zweck der Bestrebungen dieses Konnte zu sein, einen Schuldeutilgungsfonds zu bildem — Die Einnahmen der Gemeinde 'klassisieiren sich folgendermaaßen: 1) Regelmäßige Steuern; 2) Abgaben bei der Verheirathnng (gewöhnlich Hospitalsgelder genannt), welche 2H von der Summe der Mitgift, bestehe diese in Geld oder Geldeswerth, betragen; 3) die von den Fremden für die Erlaubnis), sich hier niederlassen! -zu dürfen, zu zahlenden Summen. Die Abstammung der Fremden, welche um Aufnahme in die Gemeinde nachsuchen, von solchen Israeliten, die bereits früher zu derselben gehörten, muß immer, wenn auch nur pro 'forma,' nachgewiefen werden; die von den Fremden geforderten Aufnahmegebühren, die bei Neichen sich „'koschere Fleisch"; die israelitischen Schlächter bezahlen für das Pfund einen Dreiling, für 100 Pfund 1 Mk. 8 Schill., welche Beträge zu den Kultus-Ausgaben verwandt werden. — Das Privilegium zum Fleischverkauf wird von dem Gemeindevorstande ertheilt. häufig in die Tausende belaufend / werden als. Nachzahlung der von den Vorettem resiirendm jährlichen Beitrage .zu ' den'. GemeinMosten.'bezeichnet.Wer sich diesen Bedingungen nicht unterwerfeit will, kann an den Senat,' als höhere Instanz, supplieiren, wird aber sehr selten die Erlaubnis) zur Niederlassung erzwingen , da der Rath einmal unseren Israeliten die Freiheit eingcrälnnt hat, in ihre Mitte aufzrmehmen, tven sie wollen. Dafür kümmert sich der Staat auch nicht um ihr Armenwesen; wer ihres Erachtens keine genügende Garantie bietet, daß er demselben später nicht zur Last fallen wird, kann abge'.vicsm werden; sogar aus moralischen Gründen ist schon Verweigerung der.Aufnahme erfolgt und durchgcfetzt worden. — Den Unbemittelten wird das sich Ansässigmachen in ' Hamburg ' sehr schwer gemacht; oft sind die Gründe der Abtveisnng sehr plausibel, doch mag auch manche Härte Vorkommen. AnS Trotz hat sich schon eine artige Zahl derer, welche das Gemeindcrecht nicht erlangen konnten, taufen lassen. Durch Verheirathnng mit einer. Hamburgerin wird das israelitische Bürgerrecht am leichtesten und häufigsten erworben. — Ueber Stolagebühren, Registratur kosten und sonstige Ausgaben, welche die Israeliten bei Verheirathungeu, abgesehen von den Weddegebühren, zu tragen haben, giebt es obrigkeitlich beglaubigte Taxen,'die Jedermann in den Vureaur emznsehen berechtigt ist.' — Die Sportel 3 Mk. 12 Sch., welche in dem neulichen Aufsatze von I. S. M. in den ,,ArchiveS^ eigens erwähnt wurde (in Beziehung auf Jttsolvettzerklärungen), entspricht der Abgabe, welche aber für die Ausfertigung des christlichen Bürgerbriefes zu entrichten ist. Wie man des Letztem bei mancherlei Gelegenheiten bedarf, so auch der Israelit desjenigen Papieres, welches ihn als rechtmäßig besteuertes Mitglied der hiesigen Gemeinde bezeichnet. Herr I. S. M. würde jenes Schreiben, in Betreffdessen er die Sporteln-von 3 Mk. 12 Sch. als Unbilligkeit betrachtet, ebensowohl' znm Ankauf eines Grundstückes oder wenn er ein Haus auf seinen Namen, schreiben lassen wollte, bedürfen. Berlin, 1. Oktbr. Es heißt nun für gewiß, daß Hold heim sein Landrabbinat verlassen und als erster Prediger der Reformgenossen fnugirem.wird. Sein Gehalt ist auf 2000 Thaler bestimmt, -imh..obgleich.dieser Gehalt sehr hoch ist, so würde dies doch micht.lhn bewogen haben, diesen Posten attzunehmen, wenn nicht der Vorstand der Reformgenossen im Namen ihrer Gesellschaft sich verpflichtet, bei einer etwaigen Auflösung dieses Vereins ihn: lebenslänglich eine . Pension von 1000 Thalem zugesichert bleiben soll. Bei Dem allen war die Annahme noch ein Räthsel und zur Erklärung dieses Räthsets erzählt man sich hier Folgendes. Die Gemeinde zu Schwerin sei beim Großherzog eingekommen, Hm. Holdhcim zu entfernen; die Regierung verlangte speeiell die Stimmen für und gegen, und es