Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 39 (24.9.1846)
- Date
- 1846-09-24
- Page
- Seite 307 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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307 , p e st e r r e i ch. Prng, 24. Juli. (Verspätet). So ist denn endlich der erste nnd bedeutendste Ring gesprengt, von jener schmachvollen Kette, welche die böhmische Judenheit gefesselt hielt. So sind wir, der Gleichstellung um einen Schritt, um einen Riesenschritt näher gebracht. Gedrängt von dern Zeitbedürsuisse und dennoch unerwartet hat die Negierung eine unsrerer drückendsten Fesseln gelöst, . ein hier folgendes kaiscrl. Dekret vom 17. Juni hebt die b ö h m ische Iudensteuer auf. Nachstehendes sind die Werte des von der Hofkammer herabgelangten in vielen Abschriften zirkulirenden darauf bezüglichen Reskripts. „Seine K. K. Majestät haben mit allerhöchster Entschließung dd. 17. Jirni l. I. sich in Gnaden bewegen gestlnden der sueeessiven Auflösung der besonderen Jlwensteuer und zwar vor der Hand zunächst für Böhmen in 7 gleichen Theilen Mit dem Verwaltuugsjahr 1847 begim ende Jahresraten zu genehmigen und zugleich allerguädigst zu gestatten, daß jedem der Kontribuenten und ganzen Gemeinden die Befugnis; eingeräumt wird sich mit einem Male durch die Entrichtung was ihnen zu leisten obliegt, von der sie betreffenden Steller frei zu machen, Ueber den Vollzug dieser allerh. Entschließung, insbesondere über die Vertheilung des jährlichen Nachlasses aus die Einzelnen der in Böhmen bestehellderl Jlldensteuer und die für die all fällige sogleich individuelle Ablesung die 'Steuerfälligkeit festzusetzenden Bestimmungen hat das Gnbernium seine gutachtlichen Anträge in. aller Beschleunigung längstens bis zmn 15. August 1846 hicher zu erstatten; da weitere Vernehmungen dabei ohnedieß entbehrlich sein dürften, und wenn sie doch nothwendig erkannt werden sollte, durch den Weg der kommissionelleu Verhandlung die Vermeidung eines Aufschubs erzielt werden könnte." Mit wie dankbarem Herzen wir dieses Geschenk annehmen, kann nur der ermessen, der es weiß, welch' physisch -moralischschädlichen Einfluß diese Steuer auf alle unsere Verhältnisse sowohl nach innen als nach außen ausgeübt hat. So drückend auch diese besondere, weit mehr als alle andern allgemeinen Steuern in pekuniärer Hinsicht auf uns lastete, so war es doch weniger die Abgabe an sich selbst als ihr Ursprung, das Prinzip, auf dem sie beruhte, die Art und Weise ihrer Erhebung, die Zerrüttung, die sie in alle unsere Angelegenheiten brachte, die Demoralisation, die so unumgänglich in ihrem Gefolge war, daß sie sogar im Statut vorausgesetzt wurde, kurz als alle die ans ihr resultirenden Uebel wie sie in Nr. 117 u. 118 der ehemaligen Leipz. Allg. Zeit. 1842 mit Meisterhand geschildert waren, die sie zu unserer Geißel machte. Jetzt erst haben wir ein Vaterland gewonnen, jetzt erst ist man uns gerecht geworden. Mit der Aushebung dieser Steuer ist zugleich der Grundsatz ausgesprschen, daß wir nimmermehr bloß geduldete Fremde dieses Landes, des Landes, das wir vielleicht mehr als ein Jahrtausend schon bewohnen, dem wir unsere Kräfte und wenn es gilt auch unser Leben weihen, daß wir darin nicht mehr als Fremdlinge betrachtet werdet;, Die Lust und das Licht mit einem eigenen Schntzgclde bezahlen müssen,. daß wir vielmehr Bürger und Einheimische sind, daß das Vatcrauge unseres Monarchen kein Stiefkind in nus sieht, nnd wir ihm alle gleich thcuer sind. Es ist damit auch ein Brandmal von unserer Stirn getilgt, die Inkarnation jener grundlosen Verdächtigung, die Einbalsamirung jenes Argwohns, als wäre die Austreibung der Juden aus Böhmen im Jahre 1745, deren Stellvertreter eben diese Steuer, eine Folge verrätherischer Gesinnungen oder Thaten von Seiten der Juden gewesen; die Auflösung jener Steuer ist uns eine ausgestellte Ehrenerklärung, ik den Mund unserer Vcrlämnder verstummen machen muß. DaS Damoklesschwert der Vermögenskonfiskatiou, das druck) die nothwendige Verheimlichung des wahren Vermögensstandes über so viele hing, die immerwährende Furcht vor Verrath und Angeberei, und die dadurch entstandene Unmöglichkeit der freien Eigenthumsverfügung, welche lähmend in ihr ganzes Geld- und Geschäftswesen eingriff, besonders aber den Sterbenden oft hinderte in feinem Testamente eine gehörige Vertheilung seines Besitzes vornehinen zu können und ihm so die letzte Stunde vergällte; dies Alles wird nun zum Mährchen werderr, daß ein graueö Mütterchen au laugen Winterabenden ihren Enkeln unter die vielen Gespenstergeschichten mischen, und erzählen wird, wie in vergangenen Tagen unterschiedliche Quälgeister die armen Inden geplagt hatten. Auch die Prämie, die diese Steuer aus die Schurkerei jeder Art setzte, indem sie den, der der Wahrheit getreu sein Vermögen angab , nothwendig ruinirte, der aber zur Lüge und zum Meineid seine Zuflucht nahnl, (die Fassion wurde ausdrücklich als ein Eid betrachtet) verschonte, der Denunziation Vorschub leistete, die Apostasie und das lügenhafte Ueberläufer-Bekeuntniß belohnte und die Gewiffensfreihet und Offenheit der Gesinnung besteuerte, alle die Gespenster-Gestalten sind nun auf immer verscheucht. Aber nicht nur die eine Fessel ist dadurch von uns genommen, sondern alle übrigen sind damit gelockert worden. Die Unterbehörden die in der Interpretation und Ausführung der Gesetze, solche erst zum Wohl wie zum Weh des Landes machen können, und dabei nicht den Geist der Regierung abspiegeln, werden nun einsehen wie solche uns wohl will, und wie ernst es ihr ist unsere Lage zu verbessern, auch ihrerseits dazu beizutragen nicht anstehen. Auch ist die Maaßregel die nun getroffen worden, uns ein Unterpfand einer bessern Zukunft; an ihr reihen wir in; Geiste Maßnahmen, die endlich die ganze Wucht von Ausnahmsgesetzen, unter denen, wir bisher seufzten, von unfern Schultern