Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 38 (17.9.1846)
- Date
- 1846-09-17
- Page
- Seite 298 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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298 stützen, heißt es: „Kläger, welcher jüdischen Glaubens ist, hat in der Verhandlung d. d. Hirschberg, den 16. Juli e. die Ableistung des Eides um deswillen verweigert, weil ihm das bei Eidesleistungen der Luden vorgeschriebene Rituale, namentlich die Eingangsimfc Bekräftigungsformel und der Zusatz: „Bei dem Gott Israels" anstößig sei und sich mit erleuchteten Religionsbegriffen nicht vereinbaren lasse rc. Dieser Wei- 'gerungsgrund des Verklagten, rücksichtlich der Eidesleistung, muß indeß als ganz unstatthaft verworfen werden. Kläger ist zugeständlich jüdischen Glaubens und hat sich in sofern den für, die jüdischen Staatsbürger gegeben Gesetzen, insbesondere den in der Allgem. Gerichtsordnung §§. 317. 197. Lit. 10. 1. bei Ableistung der Iudeneide vorgeschriebenen Förmlichkeiten zu unterwerfen. Zu diesen letzlern gehört namenttich nach §♦ 329 a. a. O. als Vorbereitung zur Eidesleistung die Abwaschung der Hände, so wie Anlegung des Gebetmantels und der Gebetschnur und nach §. 336 cu a. O. die Eingangs- und Bekräftigungsformel: „Ich.schwöre bei Adonai dem Gotte Israels." Diese Förmlichkeiten, wodurch sich der Cid der Juden wesentlich von denen aller andern im Staate recipirten Religionsparteien unterscheidet, müssen daher stets streng beobachtet werden, und ist eine Abänderung derselben nicht gestattet. (Wergl. §. 94 des Anh. zur Allg. Ger.-Ordn.) Hiergegen kann es den auch Einzelnen, sich der Eidesleistung mit diesen Förmlichkeiten weigernden Individuen nicht gestattet sein, sich auf angeblich erleuchtetere Religionsbegriffe zn berufen, um so weniger, als die qu. Vorschriften der A. G. O. auf anerkannt positiven Religionswahrheiten und Nitualgesctzen der Juden beruhen, über welche sich ein solcher, ohne sich von der Gemeinschaft seiner Reli'gionspartei auszuschließen, nicht hinwegsetzen kann. Wollte man hier dem subjektiven Meinen unv Belieben Einzelner Raum gestatten, so würde die Eidesleistung, um sich ihrer zu erledigen, nicht blos von Juden, .sondern auch von Mitgliedern anderer Röligionsparteien auf das leichteste umgangen werden können, oder aber in vielen Fällen zur bedeutungslosesten Formalität herabgewürdigt zu werden, Gefahr' laufen. Ja, bei gleichem Prinzip würde sich zuletzt überhaupt kein Landesgesetz mehr durchführen lassen, wenn es diesem oder jenem Unterthan aus subjektiven Gründen missiele. Da hiernach der Weigerungsgrund des Klägers, bezüglich der Eidesleistung gesetzlich ganz unge- * rechtfertigt erscheint, so wußte Kläger nach §, 294. Tit. 10. ö. a. £). procurare nolente erachtet werden und war somit die- Zurückweisung seines Klageanspruchs die nothwendige Folge." Wir halten es für sehr wichtig, die Entscheidungsgrunde in dieser in ihren Folgen sehr wichtigem Angelegenheit der Oeffentlichkejt zu übergeben, und wünschen, daß sie wortreifen Federn Zur Unterlage süx weitere Besprechungen dienen möge.^ (G.-A.) Oesterreich. Pirpa, 1. Sept. Es ist bereits in diesem Blatte kund gemacht worden, daß Hr» Leop. Löw aus Gr. Kanischa hierher zur Uebernahme des Oberrabbinats berufen wurde; es dürste Ihnen seit der Zeit vielleicht voll jenem Korrespondenten auch der feierliche Einzug dieses Rabbiners geschildert worden sein, welche Schilderung den Lesen: des Orients nicht minder von Interesse sein dürfte. Ist aber dies noch nicht geschehen, .so wird diese sowohl als die der am 11. d. stattff'ndenden Einweihnngsfeier meine Aufgabe zu einem' nächsten Berichte sein. Indessen genüge zu erfahren, daß jener Einzug auf eine selch höchst überraschende Weise statt fand, wie man ihn seit langer! Jahren bei ähnlichen Gelegenheiten und urrter zahlreichem jüdischen Publikum' nicht gesehen haben mag. Wir wünschen und hoffen — daß mit dem Einzüge deö Herrn Rabbiners auch der lang ersehnte Friede in unsere Gemeinde rückkehre und wir wurden in unseren angenehmen Erwartungen wirklich nicht getäuscht Schon sehen wir den größter: Theil der dem Guten feindlich gewesenen bekehrt, versöhnt, ftiederlsuchend Ich sage, den größten Theil, denn war's möglich, daß bei der großen Zahl jener Häupter und bei dem noch kürzer: Aufenthalte des Rabbiners hie und da sich kein Männchen mehr fände, das eigensinnig , fromm, schwärmend, böswillig sei; jedoch wird sich selbes auch bald 'verlieren und mit der Zeit wenig Rücksicht baranf genommen werden. Jedenfalls ist. hiesiger Gen:einde mit der Aeqnisition des Herrn Rabbiners sehr zu gratuliren und wird sie bei fernem Strebungen, Mühen und Kosten in Bälde der achtbaren Pesther und Kanischaner Gemeinde angereiht werden können. *) Bis heute Hörten wir in zwei Synagogen zwei Deraschet und eine Predigt an, in denen eben Herr Rabbiner so viele Herzen erweicht als gewonnen und welche letztere zur Feier der Toleranzbefreinng der ung. Israeliten in schönem, vortrefflichen Deutsch mit gewohnter Meisterschaft vorgetragen, auf das Gemüth der überaus zahlreichen Zuhörer ganz besonders einwirkte. Der Sage nach hält Herr Oberrabbiner zwei Einweihungsredcn, eine in vaterländischer, eine in deutscher Sprache und gewiß, werden Leute von weitester Ferne hinzuströmen, selbe Feier beizuwohnen und Herrn Rabbiner als solchen in unseren Mauern zn begrüßen. Auffee (in Mähren) 6. Septbr. Unsere Gemeinde ans 110 systemisirten Familien und einer eben so großen Anzahl ohne Bewilligung verheiratheten, bei uns in Mähren fälschlich ,, Emigranten " genannt, bestehend, hat, wie es in allen Gemeinde:: Israels noch immer ’) Mögen gar viele Gemeinden unseres Vaterlandes dem rühmenswerthen Beispiel, einen! zei tg emäßen Rabbiner zu acceptiren, baldigst folgen und wolle jene — der ein solcher besonders noth thut —- zu Verständniß gelangen, daß es frommer sei, hierzu selbst den rechten Weg einzuschlagen als Andere noch von selbem abzuführen. —