Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 37 (10.9.1846)
- Date
- 1846-09-10
- Page
- Seite 287 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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287 auf ihre „Protokolle" verweisen/ Ja,s wäre es nur das Einzige, was sie bewirkt, daß ihre zu Braunschweig über den Eid gepflogenen Verhandlungen notorisch zur Abstellung des „Judcneides" in jenem Lande beigetragen, so würde dies allein scholl jene Anklage in ihrer Nichtigkeit darstellend). Ucbrigens hat die diesjährige R.-V„ so weit es an ihr lag, den zweiten Feiertag de jure22) aufgehoben, und daß dieser wenigstens „ein kleiner Stein des Anstoßes", wird doch wohl auch vom vorurtheilsvollstm Gegner eingeräumt werden. Man ruft ferner ans, „wir meinten unsere pomphaft angekündigte Aufgabe gelost zu haben, wenn wir einen längst veralteten das Herz nicht mehr erhebenden Kultus mit neuern Flitter umgeben". Allein müssen wir denn wieder daran erinnern, daß man im v. I. gerade am hiesigen Orte jenen Berathungen über den Kultus die aufrichtigste und herzlichste Teilnahme, der: unumwundensten und lautesten Beifall gezollt hat?2i) Oder wäre wirklich die b e sch1ossc u c24) Eirrführung 21) Die Regierungen werden wohl durch die vielen Spitzfindigkeiten und Verdrehungen, vermöge deren die Rabbiner nicht nur ihren eignen Worten und denen ihrer Kollegen oder Gegner, sondern auch den Worten der Bibel und des Talmuds tagtäglich in ihren mündlichen und schriftlichen Verhandlungen, jede willkürliche Deutung unterschieben, von welchem Unfuge u. 21. auch die Braun schwer'ger R.-V. so häufige Beweise gegeben, so sehr von der wächsernen Natur rabbinischer Gerechtigkeit überzeugt, daß sie endlich zu der Einsicht gelangen, man muffe den Judeneid auf seine ursprüngliche Einfachheit zurückführen, wobei vielleicht allmälig der Weg zur Entbehrlichmachung der Rabbiner bei der Eidesleistung angebahnt wird. Ihr habt in dieser Hinsicht wirklich einiges Verdienst) aber es gereicht weder euch noch euern „Verfahren" zur Ehre. 22) Es ist möglich, daß Hr. Stein, der weder Latein versteht noch ein Rechtskundiger ist, sich hier blos in der Wahl des Ausdrucks vergriffen bat. Wäre aber wirklich das gemeint, was hier gesagt ist, so wäre dies ein Beispiel pfäfsischer Anmaßung, das nicht leicht seines Gleichen finden dürfte. In Religionssachen kann eine Aufhebung nur erfolgen: a) durch die Erkenntniß oder Annahme, daß das bisher Gütige es in derThat nie wirklich gewesen oder es jetzt nicht mehr ist, oder d) durch das faktische Aufhören des früher Giltigen in der Praxis. De jure etwas in's Gebiet der Religion Gehöriges ausheben, und zwar blos de jure, ohne es de facto aufhören machen zu können, das noch Bestehende durch einen Ausspruch ungilrig machen, das kann nur der, welcher die Macht hat, zu binden und zu lösen, und das kann man sich im Judenthum nicht ohne Gotteslästerung anmaßen. Die zweiten Feiertage de facto abzuschaffen, davon hielten auch die wohlbekannten pastoralklugen „Rücksichten aus das Volk" ab) de jure seid ihr — Nullen. 23) Merkt euch das, ihr voreiligen Weihrauchstreuer von 1845! Werdet ihr etwa, Falls „die wandernden Komödianten" im nächsten Jahre in Mannheim aufgeführt werden sollten, alsdann wieder Reisekosten spenden und am Ende Huldigungsadreffen unterzeichnen? .24) „Beschlossen", ja wohl; aber „Einführung"? der deutschen Sprache und der Orgel beim öffentlichen Synagogen-Gottesdienste, die Derogirung des politischen Messias, die Ausmerzung qller Bitten um Znrückführung nach Palästina, um Wiederherstellung des jüd. Staates und des alten Opferdienstes — wäre dies Alles in der That nur Flitter, womit wir unfern Kultus umgeben wollen, nicht ein tief in das ganze Wesen des Judenthums eingreifendes Umgestalten? Das könnten nur Diejenigen zu behaupten wagen, denen aller und jcW Kultus Flitterwerk zu sein scheint, die in der That ihrerseits das Wort „Religion" als eine „eitle Redensart" im Munde führen und damit ein ,,leeres. Gaukelspiel" treiben, die ihre „pomphaft angekündigte Aufgabe", gelöst zu. haben glauben, nicht im Nenbegrnnden, sondern im Zerstören und Verfallenlassen des Jndenthnms und seines öffentlichen Kultus. — Nun aber kommen wir zur wichtigsten und schwersten Anklage, also tautet sie: „lvir stehen nicht auf gleicher Stufe mi.t einer Versammlung, welche den Ruhetag, der den feiner Berufsgeschäfte entledigten Menschen dem Menschen gesellig nähern .. . . . . . soll, wenn sie diesen zur festlichen Vereinigung der durch Beschäftigung . . . ", getrennten Brüder bestimmten Sabbat als eine separatistische Scheidewand bezeichnen" re. In der That! cs ist uns ein Räthscl, wie vernünftige Männer ihre Namen unter ein Machwerk setzen konnten , das weder klar gedacht noch richtig geschrieben erscheint!^) Vor allem fragen wir, ist denn wirklich, wie hier gelehrt wird, der Sabbat zur festlichen Vereinigung aller Menschen bestimmt, oder ist er. eingesetzt, um die Genossen eines und desselben ©(an 6 cns durch gemeinschaftliche Feier inniger zu verbinden?2^) Wohl räumen wir die Vor- — Hat nicht Hr. Stein selbst seinen deutschen Sabbatsgesang wieder verstummen und das Aeolodikon aus der hiesigen Synagoge hinausbringen lassen? Was von allem Be- | schlossenen habt ihr denn in der That ein ge führt? 25) Gedulden Sie sich nur noch ein klein wenig, Herr Schulmeister) wir werden sogleich wieder zusammen kommen und Stylübung miteinander treiben. Vorerst aber noch ein ernsteres Wort mit Ihnen in der nächsten Note. 26) Seitdem christliche Pamphletisten es meistens unrer ihrer Würde finden, - 2Crtife£ zu schreiben, seitdem vertreten nicht selten die Herren Rabbiner deren Stelle, * Wenn auch nur noch ein Fünkchen alter Anhänglichkeit zu dem Judenthum, dessen „Priester" Sie sein wollen, in Ihrer Seele glühte, wenn Sie es nicht vielmehr schon längst als einen blosen G e sch äst sa rt ik e l betrachteten und behandelten, als „Eine tüchtige Kuh, die Sie mit Butter versorgt", o gewiß, dann hätten Sie um keinen Preis der Welt diese unglücklichen Worte, mit dem Namen eines „Rabbiners" versehen, in ein politisches Blatt einrücken lassen, und das noch dazu in einem Augenblicke, wo die „Judenfrage" in der einen oder in der andern Gestalt in Preußen, Würtemberg, Baden, Frankfurt a. M. und an vielen andern Orten legislativen Verhandlungen unterbreitet ist. O ich sehe es kommen! sie werden nicht säumen, die liebenswürdigen Judenfeinde, diesen 37 *