Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 35 (27.8.1846)
- Date
- 1846-08-27
- Page
- Seite 274 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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274 3. Staatliche Beaufsichtigung derselben. Erkennt der Staat die jüdische Religion als solche an, und nimmt sie unter seinen Schutz, so wird er die Rabbiner, Religionslehrer, Caiitoren, Schächter in ihren Aemtern bestätigen und in ihren Funktionen beaufsichtigen. Es müßten alsdann die Rabbiner regelmäßige Studia gemacht, und vor einer Prüfungs-Commission das theologische Examen abgelegt haben, ebenso die Religionslehrer und Eantoren etwa im Seminar und die Schächter von den Rabbinen geprüft sein. Bei solcher staatlich en Anordnung würde die Wirksamkeit des Vereines nur nach Innen sich erstrecken, und auf Verbesserung des Gottesdienstes und der religiösen Gebräuche sich beschränken, wem: nicht selbst einer geregelten Verfassung noch nachgeholfen werden könnte und müßte, weil kein Zustand so vollkommen auf Erden, um aller und jeder Verbesserung entbehren zu können. Allem zur Zeit erkennen die meisten und größten Staaten Deutschlands unsere Religion nicht an, und denken am wenigsten daran, jüdisch-geistliche Beamten und Gehülfen anzustellen, zu bestätigen oder zu beaufsichtigen, und es wird um so mehr Pflicht eines jeden für seine Religion begeisterten Juden alle seine Kräfte aufzubieten, um dem anarchischen Zustande in Israel ein Ende zu machen, und eine innere, zeitgemäße Ordnung herzustellen. Hierzu gehört: 1. Besetzung vakanter Rabbinerstellen. 2. Anstellung und Beförderung gelehrter Rabbiner. 3« Anstellung tüchtiger Religionslehrer. 4. Verbesserung einiger religiöser Gebräuche. 5. Verbesserung des Gottesdienstes. Es ist dies eine Allen bekannte Thatsache, daß viele reiche und gebildete Gemeinden ihr Leben ohne Geistliche fristen, und, wenn sie viel thun, irgend einen polnischen Landstreicher, der jahrelang Deutschland bettelnd durchzogen, unter dem Namen Dajan provisorisch anstellen. Die Rabbiner selbst werden auf ihren Wanderungen und Reisen zufällig aufgegriffen, und eben so zufällig und willkürlich fortgejagt, nachdem sie die Verfolgungen der einzelnen Mitglieder ertragen und die Tantalusqualen des Hungers erduldet haben. So hat eine bekannte Gemeinde zwei Rabbiner, einen orthodoxen Talmudisten und einen nerlogen Gelehrten, nacheinander fortgejagt, und ihnen einige Schmähartikel auf die Reise mitgegeben. So haben doch exempla sunt odiosa! Aber auch die Rabbiner, die gleichsam von der Straße aufgegriffen, und mit einer Hatarah von einem verwandten, gutbekannten oder für Geld feilen Rabbiner versehen sind, besitzen das mit Recht zu fordernde Wissen nicht, und beugen und erniedrigen sich, ihre eigene Schwäche in sich fühlend. — Die Lehrer kennen weder die Religion nach einem Systeme und nach den Prineipieu, noch das Hebräische und Deutsche nach seinen grammatischen Gesetzen, und die die christlichen Schulen besuchenden Kinder spotten der.Lehrer und solcher Lehren, und erlernen Vieles, nur nicht das ihnen Notwendigste. Darum muß der Verein - in corpore und durch Einzelne fort und fort thätig und wirksam bleiben. Beider Nachricht von einer Rabbiner-Vakanz tritt entweder der ganze Verein durch seine Vorsitzer auf oder einzelne dem Vereine - zugehörige und in der Nähe der vakanten Stelle wohnende Rabbiner oder andere Teilnehmer suchen auf die Gemeinde einzuwirken, daß sie Einen.von den vielen ihr vorgeschlagenen. Kandidaten wähle und aufnehme. Die Kandidaten wieder sollen nach Beibringung ihrer Gymnasial-, Univcrsitats- und Moralitäts-Zeugniffe von einer aus 5 oder 7 Gelehrten bestehenden Commission des Vereins, der schon jetzt talmudkundige Männer der größten Autorität unter sich zählt, bei der jährlichen Versammlung öffentlich und zwar nur im Talmud und Posekim streng geprüft werden, indem religiös-philosophische Disciplinen der Denk-'und Glaubensfreiheit wie der antiqucn Form wegen durchaus fern zu halten sind. Ein solches Examen konnte mündlich auf ein, wenn auch nicht gar zu igenaues Eingehen in die bekannten Nt'D’N W10 sich erstrecken z. B. »'OS pn,nn , nptn DD a"j -o id j , t&'ay , n>Kn nh>d Nnn , np’jn Dya, 75D! OHJ rill nt schriftlich ans gewisse aus, nee nd?r! rra nwnyn , -iao , nn^o , mono und aus ris'bni pa\i , pBtn’p mr^n r» stellende ni^Ntp, die von dem Examinanden mit Hülse der nothwendigen Bücher sorgfältig und umständlich zu beantworten sind. Das Nähere hierüber gehört nicht hierher, und kann nur bei der Versammlung selber zur Sprache gebracht und angegeben werden. Die nach der Prüfung für fähig befundenen Kandidaten sind diejenigen , welche, mit einer Semicha der Prüfungs-Kommission versehen, vom Vereine wie von dessen einzelnen Mitgliedern den Gemeinden anempfohlen; aber auch vor Willkür und Verfolgung, ^wie überhaupt die Rabbiner alle, geschützt werden müssen. Dann e r st w i r d d e r j ü d. G e i st l ich edieseinem Stande gebühren de Achtung erlangen können. — Eine andere Kommission könnte zur öffentlichen Prüfung der Religionslehrer eingesetzt werden, welche sich bei den jährlichen Versammlungen nach Einreichung der Moralitäts- und Schulzeugnisse einzustellen und Examina in Hebr. Grammatik, Bibelübersetzen, Religion, jüd. Geschichte abzulegen hätten, um Religionslehrer-Zeugnisse zu erhalten und vom Vereine gleichfalls empfohlen zu werden. Die Schächter sollen nach wie vor bei dem in der Stadt oder im Kreise wohnenden Rabbiner ihre Kenntniß der Schechita - und Bedika-Gesetze, wie ihre Tauglichkeit zum Schlachten darzuthun suchen. - Man hat in neuerer Zeit viel über Abschaffung und Beibehaltung dieser oder jener religiösen Gebräuche gesprochen und gestritten, und ein Landes-Rabbiner ging in seiner Unwissenheit \0' weit die Verlegung des Sabbats auf Sonntag vorzuschlägen, wie er seiner eingewurzelten Lügenhaftigkeit die Heiligkeit unseres Eides verneinte. Dergleichen Schmährufen können wir innigst bedauren; doch sie nimmer einen , Einfluß auf unsere Ansichten aus üben lassen. — Allein eine Abänderung bei zweien Gebräuchen kann um fo notwendiger erscheinen als sie nicht nur von konservativen Rabbinen ge-