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Der Orient · 1846-08-27 · Heft 35 (27.8.1846) · p. Seite 273

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Journal
Der Orient
Volume
7 (1846)
Issue
Heft 35 (27.8.1846)
Date
1846-08-27
Page
Seite 273 (sequence 9)
Language
German
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I 273 >• Kosteir suppliren kann. .Bei dieser Gedrücktheit ist na- Lürlich für das Hebräische kein Lehrer vorhanden, und - sie find froh, wenn irgend ein Bachur dieses übernimmt. So hat Hr. Cohn, der jetzt in Paris ist, schon als Bachur in Preßburg, wo doch das Kollegium bedeu- : tender ist, den hebräischen Unterricht gegeben, ohne daß / es ihn je eingefallen, sich ,,Doeent^ zu schreiben, und so ist es auch anderswo. Ich hatte cs für eine Pflicht, dies hier zu erwähnen, da doch noch, ohne diesen Narren- I lappen, Scharlatanismus genug übrig bleibt. De? Theologen - Verein. Zweiter Artikel. (Vergl. Orient Nr. 22 d. I.) Das am 22. Mai im Orient gegebene Versprechen, bei mehr Muse Näheres über die Zusammenkunft jüdischer Theologen anzugeben, soll heute in so weit seiner Erfüllung entgegengesehen, als ich Einiges noch nachträglich mittheilen will. Doch nur Einiges, weil die erste Versammlung durch die geschehene Meldung einiger dreißig Personen und durch die erfolgte Festsetzung des Ortes und der Zeit fast in'ö Leben getreten ist, und jeden Theilnehmer von einer einzelnen, isolirten öffentlichen Besprechung pflichtgemäß verhindert. — Schon unsre, der Gesellschaft einen andern Namen beilegende Unterschrift, weicht von den auch in diesen Blättern öfters angegebenen Bestimmungen ab; eine noch größere Abweichung wird vielleicht die nähere Erklärung des Namens abgeben. Wenn Personen zu einer Gesellschaft sich verbinden, um, gleichviel wie oft, zum Vergnügen oder zur gegenseitigen Belehrung zusammen zu kommen: so können diese die Zusammenkünfte, welche den eigentlichen Zweck der Verbindungen bilden, Versammlungen benennen. Doch wenn Personen zusammentreten, um mit gemeinsamen Kräften, in ununterbrochener Thängkeit zu wirken, und der ersprießlicher» Wirksamkeit wegen auch Zusammenkünfte veranstalten, die aber nur als Mittel zum Zwecke ihrer Verbindungen zu betrachten: so können diese'Personen für ihre Gesellschaft den Namen Verein beanspruchen. Eine archäologische, naturhistorische, philosophische und andere gelehrte Gesellschaft versammelt sich zu einer gewissen Zeit an einem bestimmten Orte, um einen Austausch der Gedanken zu bewerkstelligen, und die Fortschritte der einzelnen Zweige Einer Wissenschaft gegenseitig mitzutheilen. Mitden Versammlungen wird also der Zweck der Gesellschaft realisirt. Hingegen sucht der Mäßigkeits-Verein seinen Zweck nicht in den alljährlichen oder öftern Zusammenkünften, sondern erkennt diese nur als Mittel seines Zweckes an, welcher in dem Bestreben und in der fortdauernden Wirksamkeit besteht, die Menschen von spirituösen Getränken zurückzuhalten. So mag der Gustav-Adolph-Verein seinen Zweck nicht in den Versammlungen, sondern in der ununterbrochenen Fürsorge für arme, protestantische Gemeinden des In- und Auslandes finden. Aehnliches gilt von andern Vereinen. Eine Gesellschaft legt sich also den Namen Versammlung beiso sie in den Zusammenkünften ihren Zweck verwirklicht, den Namen Verein, so die Zusammenkünfte nur als Mittel zu dem eigentlichen Zwecke anzusehen. Sollen nun die Zusammenkünfte der Theologen sich selber Zweck sein? Nein! sie sollen nur die Mittel an die Hand geben, durch welche das Judenthum nach Außen und nach Innen zu verbessern, auf welche Weise die Mitglieder der Gesellschaft in ihren Wirkungskreisen dasselbe veredlen können, wie also für Emancipation der Juden und der jüd. Religion, für religiöse Belehrung und würdige Lehrer ununterbrochen gewirkt werden kann. Dieser Gesellschaft wird folglich der Name Verein zukommen. Wenn nomen et umen richtig bezeichnet, so hätte ein Aufruf an alle Gemeinden Deutschlands dem Vereine sich anzuschließen, und Abgeordnete zur Versammlung zu senden, dem eigentlichen Zwecke besser entsprochen. Doch würde ein solcher Aufruf noch immer erfolgen, und jede angeschlossene Gemeinde in Zukunft einen Abgeordneten aus ihrer Mitte, natürlich den der Theologie Kundigsten, zur Versammlung senden können, wobei es aber andren nicht abgeordneten Theologen unbenommen bleiben müßte, nach früher ergangener Anmeldung ebenfalls erscheinen zu dürfen. Es soll Alles für, aber auch durch das Volk geschehen. Allerdings werden viele Gemeinden, in ihrer Theilnahmlosigkeit beharrend, vom ergangenen Ausrufe keine Notiz nehmen; bei diesen aber bleibt ohnedies, selbst wenn ein studirter Rabb. an ihrer Spitze steht, und zum Vereine gehört, und zur Versammlung sich einstellt, jede Neuerung, jede Veränderung, selbst im streng conservativen Sinne, eine unerhörte Thatsache. Diese Gemeinden haben auch nur die Bestimmung von andern edlergesinnten in's Schlepptau genommen zu werden, wie etwa — einige neue Rabbiner mit ihren Empfehlungen und Unterschriften unter deren zahlreichen von Berliner Geistlichen ausgestellten Bettelbriefen der herumirrenden Abenteurer. — Gehören die größeren und gebildeteren Gemeinden zum Vereine, und schicken sie Abgeordnete zu den Versammlungen, so werden die Beschlüsse der Theologen nicht mehr pia vota bleiben, sondern als vollendete Thatsache in's Leben treten; besonders aber wird die Wirksamkeit nach Außen eclatanter und bedeutender sein, weil in den angeschloffenen.Gemeinden Männer von vielem Einflüsse leben, Männer, die mit höheren Beamten in Verbindung stehen, zuweilen Winke erhalten, und passende Zeit-Momente wahrnehmen können. Unter der Wirksamkeit nach Außen ist das Umfassendste und Weiteste zu begreifen: die Emancipation. Weil jedoch diese unter den jetzigen politischen Verhältnissen fern von der Verwirklichung ruhet und schlummert, müssen einstweilen ihre Dienerinnen gut gestimmt und gewonnen werden, welche heißen: 1. Vertilgung der Vorurtheile gegen Juden und Judemhumz 2. Staatliche Anerkennung der jüd. Religion;

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