Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 34 (20.8.1846)
- Date
- 1846-08-20
- Page
- Seite 264 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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- 264 - neuen Judenehenleibzoll von mindestens fünfhundert Gulden über die gesetzliche Einkaufsgebühr erkaufen. Der reichere Jude ist aber entweder, was Lessings Tempelherr nicht glauben will, der bessere Jude, oder er ist es nicht. Ist er es, wie mag man ihn für so ehrlos halten', sich das Recht, Nachkommen mit einer Nichtfrankfurterin zu erzeugen, mit einen: eigenen, neugefchaffenen Judenleibzoll zu erkaufen? Ist er cs nicht, warum soll der Mittelstand, die jüdische Handwerkerswittwe, die ohne Gatten ihr Geschäft nicht weiter treiben kann,. die Familien, welche nicht wie der Großreiche leben und wohnen können , wo sie wollen, m:d wenn auch nicht den: Aerar, doch der Industrie weit mehr nützen, als er—- warum sollen ste von ihrer Obrigkeit so schmerzlich zurückgesetzt werden, auf so bittere Weise erfahren, daß man der Geldkiste gewähre, was man der Humanität und Gerechtigkeit einzuräumen Bedenken trägt? Wir -Hessen, der Senat unserer freien Stadt, der viele hochachtbare und erleuchtete Männer zu seinen Mitgliedern zählt, werde diesen Gefetzvorschtag, welcher dem Wernehmen nach in feiner Mitte lebhaften Widerspruch erfuhr, in dieser Gestalt nicht bestehen 'lassen, so wie man von unserer gesetzgebenden Versammlung mit Zuversicht erwarten darf, daß sie den von ihr ausgesprochenen Grundsätzen getreu bleiben, und ein siskalisches in ein gerechtes und humanes Gesetz verwandeln werde. Zwischen den völlig "Besitzlosen und den Großreichen, zwischen Denen, die nichts und Denen , die fünfzigtausend Gulden in die Ehe bringen, steht gerade der achtbarste Theit in allen Confessionen in der Mitte, und wenn man dem Juden Liebe zum Gelde vorwirft, soll man im Juden nicht das Geld vorzugsweise als das hervorkehren, was der christliche Staat zu schätzen wisse. ’ Fürth, 10. August. Hier ist unterm 28. Juni eine Bekanntmachung erschienen, die wenn gleich in ihrer Tendenz nicht unbillig, dennoch bei der großen Armuth, die unter den Juden Mittelsrankens sich zu verbreiten beginnt, sehr niederschlagend wirkte; denn gerade die sogenannte:: freien Erwerbsarten sind im Stande noch viele Familien zu erhalten, da unsere Gemeinde größer als Viele Baierns ist, und die Entziehung oder Nichtgestattnng derselben wird ohne Zweifel viele nöthigen auszuwandern. Die Bekanntmachung des Magistrats lautet: ,,Bei den: großen Andrangc israelitischer Bewerber um Niederlassung auf sogenannte freie Erwerbsarten findet man sich veranlaßt, auf die in einen: speciellen Fall erfolgte Entschließung der königl. Negierung von Mittetfranken vom 11. April hmznweisen, welche sich dahin ausspricht, daß im Nachhange zu den allerhöchsten Neseripten vom 17. Nov. 1845 und 10. März 1846 die Israeliten die Ansässig mach nng nur auf die im §. 15 deS Edicts vom 10. Juni 1843 benannten Nahrungszweige, nämlich auf den Feldbau, Handwerke, Betreibung von Fabriken und Mannfactmen und des ordentlichen Handels anzusprechcn haben, und somit die Ansässigmachungen auf freie Erwerbsarten, welche den ordentlichen Erwerben nicht bcigezählt' werden, als den Bestimmungen , des Ediets zuwiderlanfmd, nicht ferner gewährt werden sotten." Oesterreich. Prag, 8. Aug. Endlich ist auch für Böhmen ein Schritt zur Besserung gethau; wie in Ungarn mit der neuen freien Ablösüngsbewilligung, so wird hier nunmehr durch eine sueeesive Aufhebung die Judensteuer aufgehoben und nach 7 Jahren wird es keine solche mehr geben. Die kaiserliche Verfügung über die suecessive Aufhebung unserer Judensteuer lautet wörtlich: ,,Se. k. k. Maj. haben mit allerhöchster Entschließung vom 22. Juni d. I. sich in Gnaden bewogen gefunden, die snccefsive Auflassung der besonder» Jndensteuer, und zwar vor der Hand zunächst für Böhmen, in sieben gleichen mit dem Verwaltungsjahr 1847 beginnenden Jahresraten zu genehmigen, und' zugleich allerguädigst zu-gestatten, daß jedem Coutribueuten und ganzen Gemeinden die Befuguiß cingeräumt werde, fleh mit Einen: Male durch die Entrichtung Dessen, was ihnen zu leisten obliegt, von der sie treffenden Besteuerung frei zu machen, lieber den Vollzug dieser allerhöchsten Entschließung, insbesondere über die Vertheilung der jährlichen Nachlaßquote auf die einzelnen in Böhmen bestehenden Judensteuern, und die für allcnfältige sogleiche individuelle Ablösungen der Steuerschuldigkeit festzusetzenden Bestimmungen hat das Guberniuu: seinen gutachtlichen Antrag mit aller Beschleunigung, und zwar längstens bis 15. August d. I. hierher zu erstatten, da weitere Vernehmungen dabei ohnedies entbehrlich sein dirrsten, und wenn sie dennoch nothwendig erkannt werden sollten, durch den Weg der connuissionellen Verhandlungen mit der Vermeidung eines Aufschubes erzielt werden können." Man ist hier sehr gespannt auf das Gutachten des Guberniums und in welcher Fassung und Gesinnung es ausgefallen, wie auch nicht minder, in welcher Weise die Vertheilung und Ablösung erfolgen wird; denn daß eS nicht in so geordneter, planmäßiger Weise wie tu Ungarn geschehen wird, ist bei der vorherrschenden Gleichgültigkeit hier wohl zu denken. - Klcrttlnr, 10. Aug. Der im „Orient" Nr. 25 aus Pilsen datirte Artirkel erregte ziemlich meine Neugierde, beim Dnrchlesen derselben jedoch konnte ich mich eines Lächelns nicht erwehren. Der Herr Referent handelt und urtheilt darin über Gemeinden, Rabbiner, und Privatpersonen in einer Art ab, die eS deutlich erkennen läßt, daß er entweder ein schlechter Beobachter sei, oder