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Der Orient · 1846-08-06 · Heft 32 (6.8.1846) · p. Seite 247

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Journal
Der Orient
Volume
7 (1846)
Issue
Heft 32 (6.8.1846)
Date
1846-08-06
Page
Seite 247 (sequence 5)
Language
German
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247 als könnten und dürften wir ui die Tora einstürzen und die Frommen hintergchen, ohne daß wir viel Lärm zu. machen brauchten.- Zu mir gelangen die Blätter erst sehr spät, daher habe ich diesen Angriff, der nach Ihrer Angabe, von dem würdigen Rabbiner Hrn. Deutsch zu Beuthen ausgegangen sein soll, noch nicht gelesen; aber derselbe mag sein wie immer, so weiß ich, daß wenn dem Hrn. Deutsch mein Gutachten, welches ich bei der Breslauer Gemeinde abgegeben, und welches unter dem Namen „das rabbiuische Judeuthum" im Orient 1843, Nr. 5 ff. abgedruckt ist, noch im Gedächtnisse läge (denn gelesen hat er es, wie ich aus einem Schristchen desselben gegen Geiger gerichtet, entnommen habe) er mich nicht hätte mißverstehen, und meinen Worten keine solche Deutung hätte geben können. In diesem habe ich die Glaubensprincipien so wie auch das Moralgesetz, das a b so l u t Gute genannt, welche daher in keinem Falle irgend eine Modifikation erleiden können; das Religionsgesetz aber, d. i. jenes das einzig und allein eine religiöse Farbe hat, als 'Satzungen und Gebräuche, habe ich das relativ Gute genannt, daher es auch tu vielen Fällen der Modifikation unterliegt. Diese wichtige Sonderung habe ich daselbst durch viele Beweise begründet. Daraus ergiebt sich felgende Bemerkung. Bulwer läßt einen philosophischen Räuber der nach Grundsätzen raubt und mordet sprechen: „All crime and all excellence depend upon a good (soll wohl noch heißen or bad) clioice of words. — To knock a man on llie head is neilher Yirtuous nos guilty, i)ut ii depends upon Ihe language — applied to tlie action to make il murder or glory“. So absurd diese sophistische Parodo.rie auch ist, hinsichtlich deS M o ra l g e setz es, so wahr ist sie r ü ck si ch t l ich des religiösen Eere m onia l w csen s. Hier kommt es allerdings btos auf die Worte an, d. h. wenn diese Worte den wirklichen Begriff, und die innere Ansicht wahrhaft und ehrlich aussprechen, ob die Handlung eine gottgefällige, oder eine sündhafte sei; denn hier hat jener jesuitische, auf das Moralgesetz angewendet, so falsche und gefährliche Grundsatz: „der Zweck heiligt die Mittel" volle und unbestreitbare Giltigkeit. Ist z. B. der Zweck Menschenrettung, sei es physische oder moralische (siehe Orach Chajim Abschnitt 306, §. 14), so ist eine Sabbatverletzung al§ Mittel, eine gottgefällige Handlung; ist der Zweck aber frivoler Natur, so ist dasselbe Mittel (wenn die Sabbatverletzung selbst Zweck ist, so macht es gar den ^D)D D'inrb) eine sündhafte Handlung. Und darum ist rwy hto tö nnn, und darum ist nmb rroy bru tlüwh So miacht die Scheinheiligkeit jede Ausübung eines religiösen Gebotes noch zu einer Sünde, während wieder das innere Bewußtsein eine gute That zu üben, das Uebertreten eines, göttlichen Gebotes, insofern es blos eine Satzung ist, zu einer gottgefälligen Handlung, und die gänzliche Gedankenlosigkeit, jede Ceremonie zu einer gleichgiltigen Handlung umcht. Dieses sind Wahrheiten, denen besonders das rabbiuische Judenthunl überall huldigt. Und nun die Anwendung auf gegenwärtigen Fall. Es wird und kann kein vernünftiger Men.sch, in Abrede stellen, daß Zeiten kommen können, wo dieses oder jenes Ceremonialgesetz, znr Au srech tha ltu ng der Religion, entweder modifi'eirt, oder gar aus dem praktischen Gebiete hinaus geschafft werden muß; und für solche Zeiten hat die rabbiuische Lehre vorgesorgt, und die Macht zu selchen Abänderungen eiugeräumt, wie ich dieses in obgenanntem Gutachten weitläufig auseinander gesetzt, und auch eine scharfe Linie gezogen habe, zwischen Abschaffungen de facto, und Abschaffungen de jure. Treten nun Rabbiner zusammen und erklären, diese und jene Satzung bringt es dahin, daß viele gteichgiltig werden gegen Gott und Glauben; dieser und jener Brauch würdigt uns herab in den Augen der Welt u. dgl., darum werden sie entfernt aus dem praktischen Leben, oder werden so und so modifieirt; hierzu berechtigt die tatmudische Lehre; und wenn ihre Bemerkungen gegründet, und ihre Absicht eine reine ist, so haben sie gottgefällig gehandelt, und ganz nach rabbinisch jndenthümlicher Weise gewirkt. Schaffen aber diese Männer dieselbe Satzung ab, oder modifieiren sie sie ans dieselbe Weise, weil für sie die talmudische Tradition keine Giltigkeit hat, so haben sie sich von dem rabbinischen Judenthmne losgesagt, und also sündhaft gehandelt. — Und so ist cs sehr wahr, daß die Tradition allen wahren Verbesserungen und allen Zeitbedürfnissen eine Seitenpforte öffnet. So Sie mich aber fragen: Wenn es einmal zugestanden wird, daß die Abschaffung dieses und jenes Brauches ein Zeitbedürfniß sei, welcher Unterschied ist es für die Judenheit, ob die Rabbiner es ins Werk setzell alls dieser oder jener Ursache? so antworte ich Jhiren: Ein sehr wesentlicher!. Ist eine Versammlung von Rabbinen (ob in: Amte stehend oder nicht, gleichviel) von dem Geiste der tallnudischcn Lehre durchdrungen, so gewährt ihr religiöser Ernst eine hinlängliche Garantie, daß dasjenige was sie beschließt ein wirkliches Zeitbedürfniß ist; während wenn die Versammlung die Tradition negirt, sie keine Sicherheit gewähren kann, sondern vielmehr das religiöse Gefühl der Judenheit, dllrch die Frivolität, die in der Mitte einer solchen Versalnmlung zu herrschen pflegt, sich verletzt fühlen muß. Ich glaube nun den misvcrstalldeuen Ausdruck in meinem Briefe gerechtfertigt zu haben;, aber ich begnüge mich rnit diesem nicht, sondern ich erkläre noch, Ihnen und der ganzen Welt, daß ich mich in der tatmndischcn 32*

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