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Der Orient · 1846-07-16 · Heft 29 (16.7.1846) · p. Seite 225

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Journal
Der Orient
Volume
7 (1846)
Issue
Heft 29 (16.7.1846)
Date
1846-07-16
Page
Seite 225 (sequence 9)
Language
German
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225 Leu noch weiter ausdehnen zu müssen geglaubt, und mit Rücksicht darauf, daß viele unter ihnen Simultan -Anstatten nur mit Widerwitlerr besuchen, Schulen eingerichtet, die ausschließlich für die jüdische Jugend bestimmt sind, womit auch ferner fortgefahren werden soll. Gleichzeitig werden ihnen noch mehr Erleichterungen als vordem gewährt, sie für nützliche Beschäftigungen und besonders für den Landbau zu gewinnenwofür Unterstützungen und erhebliche Vorrechte zugcsichcrt''sind. Endlich, um ein letztes Unterscheidungszeichen, durch welches viele Juden sich gedrückt fühlen, gänzlich verschwinden zu lassen, ist bestimmt worden, daß' vom 1. Jan. 1850 an eS den Juden überhaupt verboten fein soll , in der. ihnen/eigenen National-Tracht zu gehen. Von jetzt ab steht es ihnen frei, entweder ihre Tracht beizubehalten oder dieselbe mit einer andern zu vertauschen» Nachdem dergestalt die Negierung alle Mittel in Anwendung gebracht hat, die die moralische und materielle Wohlfahrt der Juden zu sichern geeignet erscheinen, ist! sie zu erwarten berechtigt, daß jene endlich jeden Erwerbszwcig, der daS Interesse der übrigen Bevölkerung gefährdet, aufgebcn, und eine ihnen selbst sowie ihren Mitbürgern, mehr zum Heile, gereichende Lebensweise erwählen werden. Es ist darum gerecht, wenn die Wi- ' derspenstigeu und , Ungehorsamen Zwaugsmaßregeln unterworfen werden, gleich 'Müsfiggängem, die der Gesellschaft, voll der sie ein Theiü sind, zur Last fallen» Um daher zwischen solchen Israeliten, die sich bereits nützlich zu machen gesucht haben, und solchen, die noch keine Gewerbe oder sonst eine legale Beschäftigung treiben einen gerechten Unterschied machen zu können, fordert die Regierung .die letzten: auf, sich für eine der folgenden Kategorien ^zn erklären:. 1) für eine der 3 Gilden des KanfmannstandeS;> 2) für die Bürgerschaft irgend einer- Stadt oder eines Fleckens/ mit eigenem Hänferbesitze; 3) für irgend eine Knnsttergenossenschaft, wobei sie jedoch die nothigen Allsweise über ihre Kenntnisse des Faches beizubringen haben, und endlich 4) für den Stand der Ackerbauer. 'Diejenigen, welche diesen letzterrr Stand verziehen, können sich nach ihrem Beliebenniederlassen, entweder auf ihren eigenen, von ihnen persönlich oder als Gemeindebesitz erworbenen Grundstücke, so.'wie auch auf Domüralländereien' und endlich auf Ländereien der Krone. In den beiden., zuletzt genannten Fällen erhalten die jüdischen Ackerbauer eine Gcldnnterstntznng zur Bestreitung der Kosten für die erste Anlage und genießen außerdem noch folgende Begünstigungen: a) während eines zehnjährigen Zeitraums fmb ihnen alle Abgaben und pekuniären Leistungen entlassen; ll) während eines Zeitraums von 25 Jahren sind sie von der Rekrutenstettung b.efreit, und c) alle Abgaben und Gcldprästations-Rückstände, die sie etwa in ihren frühern Verhältnissen schuldig verblieben sind, sollen ihnen erlassen werden. Als Termin, bis zu welchem die Juden sich eine Lebensweise auf den angegebenen Grundlagen zu wählen haben, ist der 1. Januar 18 50 anberaumt worden. Nach Ablauf dieses Termins sollen alle diejenigen, die sich dem nicht gefügt haben und nicht besondere Vorrechte genießen,' sei es, daß sie .entweder sich einen akademischen Grad erworben öder zur Ehrenbürgerschast gehören, unter eine Special-Kategorie zusammengefaßt und allen, den Zwangsmaßrcgeln unterworfen werden, die die Regierung gegen sie' anzüordtten für nothwendig erachten wird» So zum Voraus verwarnt, haben die Juden nun zu wählen, ob' sie die ihnen zm einer' ehrlichen und gesicherten Existenz gebotene Mittel -ergreifen, oder sich den unangenehmen Folgen anssetzen wollen, die ihr Beharren ans dem Pfade deS Unrechts nothwendig mit.sich führen müßte/' Großbritannien» London, 6. März. (Fortsetzung.) . Wir bitten euch, Brüder zu nrtheiten, ob solch eine Behauptung richtig ist» Höret den Gottesdienst.in.unserem Bethaufe, die Belehrungen voll unserer Kanzel und urthcilt selbst', ob Israels oder ein fremder Glauben die Seelen derer belebt, welche sich in die heiligen Mauern unsrer, Synagoge versammeln? Urthcilt selbst, alte die ihr das Jndenthnm bezweifelt, welches von der Wcst-Lendvn-Synagoge beobachtet wird! Urthcilt selbst, und gebet nicht dem gegenwärtigen Jahrhundert. und England das betrübende das fast unglaubliche Scharypiel, wie eitle umfangreiche Gemeinde sich zurückschrccken-lätzt voll Ausübung der Duldung gegen ihre 'Brüder und dies durch eine-Bannbulle, welche Fanatiker erpreßt Haber: von der Schwachheitdes seligen-Oberrabbiners in den letzten. Tagen seines schwankenden-Daseins, als er an Leib lvie an Seele viel geplagt wurde von langwierigen Leiden'und der Bürde des Alters! Urtheilt selbst, wie andere gethan haben seit Bekanntmachung dieser „Warnung" oder „Cherem" genannt, und wie sie werdet auch ihr unfehlbar den Geist erkennen und ihn gebührend charakLerisirerl', welcher „jedem , der sich einen Israeliten nennt/' das Verbot-diktirtc, das Gebetbuch .der West-London-Gemeinde anznuehmen, oder in irgend einer Weise anzucrkennen; ihr werdet dann wissen, was ihr ^zn denken habt von der „Erklärung," welche uns .als solche achtet. „denen keine Gemeinschaft gestattet werden kann, mit Israeliten in irgend einem religiösen Brauche oder einer heiligen Handlung»" Brüder, wir erfüllen ctuc heilige Pflicht, indem wir/euch ayruftn, euer Mitgefühl für die uns bisher" zngefügtcn Verletzungen anSzudrücken dllrch euren einfachen Protest gegen jeden fernem Eingriff-in unsere 'Rechte als Glieder einer jüdischen Gemeinde Großbritanniens». Wir orfttchen euch um eure Erklärung für Widerrufung des noch wirksamen Cherems (wie mau ihn erst neulich geltend machte), der nur 'wegen der Aufklärung des Zeitalters und Volkes.

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