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Der Orient · 1846-07-16 · Heft 29 (16.7.1846) · p. Seite 224

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Journal
Der Orient
Volume
7 (1846)
Issue
Heft 29 (16.7.1846)
Date
1846-07-16
Page
Seite 224 (sequence 7)
Language
German
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Frankreich Paris, im Juni. Obgleich etwas verspätet bin ich doch so stet,. Len Lesern dieses Blattes von einem Künstler zu berichten, der, zu unfern Glaubensgenossen gehörend, unsern Glaubensbrüdern auch Ehre macht. Ich meine den bekannten Kapellmeister Antoine Berlin zu Amsterdam. Dieser Künstler gab hier den 3. Mai ein großes Vokal- und Instrumental-Konzert in dem zu diesem Zwecke bekannten Herz'schen Saale, wobei nur seine eigenen Kompositionen unter Anleitung des Schöpfers derselben aufgeführt wurden, und so wohl von Seiteü des zahlreich anwesenden Publikums als durch würdige kompetente Richter , wurden diese Produktionen mit glänzendein Beifalle ausgenommen. Besonders war co; „Les Malelols au Rmxge“, die treffliche Kantate für Orchester und Chor, die den stürmischesten Beifall erhalten. Die berühmtesten Komponisten unserer Weltstadt waren zugegen und die Mitglieder der Opera Co- 'mique und das Chorperfonal aus der italienischen Oper wirkten mit, und so sehr ich cs auch billige, daß von dergleichen Künstlern in den jüdischen Zeitblättern Deutschlands, insofern ihr Zusammenhang mit dem Judenthnm nur gering ist?-, so wenig als möglich gesprochen werde, so glaube ich doch hier eine Ausnahme machen zu dürfen, als Herr Berlin sich zugleich für dieSyuagogal- Musik stark interessirt und darauf viele Kräfte verwendet. Wenn unser Gottesdienst besser organisirt sein, wenn in unsern , Synagogen die Tonkunst einziehcn wird, wozu wohl die Zeiten nicht mehr ferne sind, dann werden dergleichen jüdische Künstler ihre ehrenvolle Stellung in der Synagoge eiunehmen, sei es als Organisten, Chorführer und Vorbeter und die synagogale Tonkunst wird ihr Äuferstehungsfest feiern. A. Polen und Rußland. Mitian, 15. Mai. (Verspätet.) Ich thcile hier nach der Witnaer Gouvernements-Zeitung nachstehende von der Regierung an die im Kaiserreiche wohnenden Juden erlassene Bekanntmachung mit, welche wie folgend lautet: ,,Se. Majestät der Kaiser haben in Sr. hohen Fürsorge für die Wohlfahrt der in Seinen Staaten angesessenen jüdischen Bevölkerung ein besonderes Komite beauftragt, zu untersuchen, welches die Ursachen des wenig befriedigenden Zustandes seien, in welchem diese Bevölkerung noch heutigen Tages sich befindet, und die Mittel in Berathung zu ziehen, durch welche hier am geeignetesten Abhilfe gebracht werden kann. Aus den von diesem Komite angestellten Nachforschungen geht hervor, daß die Vorfahren der in den westlichen Provinzen des Kaiserreiches wohnenden Juden unter der ehemaligen polnischen Regierung sich dort niedergelassen haben in' dem Verhältnisse, als sie von den Staaten wurden. Da die polnische Regierung ihnen weder bürgerliche Rechte noch auch' die Befugniß zngestand, unbeweglichen Besitz zu erwerben, blieben sie gezwungener Weise in Abhängigkeit von den dortigen Gutsbesitzern, und sahen sich auf die Geschäfte des Kleinhandels und der Scheukwirthschaft beschränkt. Mit der Wiedervereinigung dieser Provinzen mit Rußland begann eine neue Epoche für die Juden. Die kaiserliche Regierung gestattete ihnen, gleich den au-, dern Unterthancn, die Theitnahme an dem Genüsse der bürgerlichen Rechte, und gestand ihnen nicht nur die Befugniß zu, sich in die Korporationen der städtischen Kaufmannschaften aufnehmen zu lassen, sondern auch das Recht, au Leu Wahlen Theil zu nehmen, und selbst zu Mitgliedern des Gemeinderathes und verschiedener OrlSbehörden erwählt-zu werden. Außerdem wurde eö ihn eit erlaubt, unbewegliches Eigenthnm zu erwerben, und als Ackerbauer sich nLederzntaffen, entweder mif eigenen Grundstücken oder auf Ländereien der Krone, in welchem letzter« Falle Abgaben-Freiheit gewährt wird. Noch mehr, um ihnen alle mögliche Wege zur Civilifation zu eröffnen, würde ihnen der Besuch der öffeutlicheu Bildungs-Anstalten — Akademien und Universitäten mit eingefchlossen — gestattet, und endlich wurde die den Inden eingeräumte Bcfngniß, sich in den obenerwähnten Gouvernements niederlaffeu zu können, ausgedehnt auf alle Gonv. Nen- und Kleiurußtauds. Indem die Inden dergestalt, das Recht genießen, sich tu 17 Gouvernements auf einem Flächen rau in von 17,000 Q. M. und unter einer Bevölkerung von 20 Mitt. Einwohnern niederzufassen, in Gegendenwo durch die Hasen des Schwarzen Meeres und zum - Theil auch die der Ostsee ein lebhafter Handelsverkehr mit dem In- und Auslande vermittelt wird, haben sie alle nur möglichen (?!) Mittel in Händen/ ihre Thätigkeit einem nützlichen Zweck zuzuwenden und ihren Wohlstand auf sicherer Basis zu gründen. - Leider haben sie von den ihnen dargebotenen Vortheilen keinen Gebrauch machen wollen (?!). — Indem sie dabei beharren, jede Verschmelzung mit der Gesellschaft/ in deren Schooße sie leben, ztt vermeiden, nähren sie sich zum großen Theite (!) nach wie vor von der Arbeit -ihres Nächsten (?!) und rechtfertigen so die unaufhörlichen Klagen der mit ihnen wohnenden übrigen Bevölkerung. Um den wohlwollenden Absichten Sr. Maj. des Kaisers in Betreff des socialen Zustandes der Juden zu entsprechen, erachtete die Regierung "es für nothweudig (im I. - 1844) wozu auch selbst wohlgesinnte Glieder dieser Nation riethen — sämmttiche Juden überhaupt der Abhängigkeit von den einzelnen Kahals zu entziehen und unter die Gemeinde-Behörden zu stellen. Mehr noch', damit Nichts unterlassen werde, was den Fortschritt der Inden in der Civilisation fördern könnte, hat die Regierung, die früher ihnen eingeräumte Ertanbniß, Theil nehmen zu dürfen am Unterricht in den öffentlichen Schulansral- ■m West - Europas znrückgewlesen r

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