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Der Orient · 1846-07-09 · Heft 28 (9.7.1846) · p. Seite 218

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Journal
Der Orient
Volume
7 (1846)
Issue
Heft 28 (9.7.1846)
Date
1846-07-09
Page
Seite 218 (sequence 11)
Language
German
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218 Mensch bei der Trauung, vor dem Rabbiner gelobe, seine ' Kinder zu Israeliten und zwar zu „frommen" zu erziehen, und findet es sonderbar, daß man an diesem Punkt Anstoß nehmen mag. Wahrhaft naiv ist es aber, wenn Hr. S. noch hinzusetzt, „dies wundere ihn um so mehr, als es sich doch von selbst verstehe, daß es dem Gewissen der Gelobenden ganz überlassen sei, was sie unter dem ganz allgemeinen Auedruck- „ „fromm"" verstehen wollen". Was soll aber dann das Gelöbniß bedeuten? — Wissen Sie denn nicht Hr. Rabbiner, paß ein Versprechen, sowohl nach juristischen als moralischen Gesetzen, nur so zu verstehen ist, wie es derjenige versteht, dem es geleistet wird, auch nur so Bedeutung und Verbindlichkeit hat und haben kann, daß aber das Gegentheil hiervon eine reservatio mentalis zu deutsch, ein lügnerischer Vorbehalt, also ein Betrug ist? Der junge Mann in M. aber, der beiläufig gesagt, durchaus nicht gesonnen ist, sich oder einst seine Kinder taufen zu lassen, wie es der Herr Rabbiner zu unterstellen wagt, versteht den Werth und die Wichtigkeit eines Versprechens anders und richtiger. Derselbe weiß recht gut, auch ohne die Bemerkung des Hrn. S., daß ihm die Interpretation des Wortes „fromm" völlig frei stehe, weiß auch ebensowohl, was er für sich darunter zu verstehen habe; da er aber gar nicht wissen konnte, was Hr. Rabbiner Süskind, noch was überhaupt ein Rabbiner unter den Worten „fromme Israeliten" verstehet, oder etwa einen Tag später verstehen werde, so erlaubte ihm sein Gewissen nicht, ein Versprechen abzulegen, welches wie bereits gesagt, nur nach dem Sinn des Empfängers, aber nicht nach dem des Gebers zu deuten ist. — Er seinerseits hat dem Rabbiner gegenüber kein Geheimniß aus seinen Glaubcnsansichten gemacht, gerade weit er kein Spiel mit der' Religion treiben will. Dieser Vorwurf fällt dagegen mit feiner ganzen Schwere auf Hrn. S. zurück, und zwar um so mehr als er (was uns noch nachträglich von dem Ehestandskandidaten mitgetheilt wurde) bemerkte: Man gelobe ja auch bei der Civittrauung Treue gegen die Gattin, und halte sich darum doch nicht länger dazu verpflichtet als einem gutdünke. Dies Alles heißt aber nicht allein mit der Religion sein Spiel treiben, nein es heißt dieselbe ganz offen dazu gebrauchen, alles Gefühl für Rechtlichkeit, Moral und Sittlichkeit im Menschen zu tobten, und dies zu keinem anderen Zweck, als sich Einfluß und Macht zu verschaffen, und solche Menschen wagen es noch als Gewiffensräthe, als Seelenhirten, ja als Gesetzgeber aufzutreten! 6* Breslau, 7. Mai. Als einen Beitrag zu dem verwahrlosten Zustande der hiesigen.Gemeinde, wobei die Vorsteher der Gemeinde durch Nichtzusammcnberufung .einer General-Versammlung eine große Verantwortlichkeit auf sich genommen, möge folgender hier , publicirter Aufruf beweisen: „An die verehrten Mitglieder der jüdischen K r a n k e n - V e r p f l e g u n g s - A n st a l t. ' Der uuterzeich-, n'ete Vorstand der jüdischen Krankenverpflegungs-Anstatt fand bei Uebernahme seiner Verwaltung, daß im Laufe mehrerer Jahre die Einnahmen dieses Institutes die Ausgaben dieser wohlthätigen und gemeinnützigen Anstalt nicht decken konnten. Der Grund dieses Mißverhaltnißes zwischen Einnahme und Ausgabe lag in den Unterstützungen, welche von Seiten der Anstalt an Arme geleistet würden, wie sie die Gewohnheit erzeugt hatte, ohne daß eine statutarische Bestimmung dazu berechtigte. Das Institut hat nämlich gemäß seinen Statuten §♦ 21 Abtheilung 5 nur die Verpflichtung, arme jüdische Kranke hiesiger Stadt im Hospitale aufzunehmen, oder außer demselben in deren Behausung heilen und verpflegen zu lassen; Unterstützungen an baarem Gelde aber nur dann zu leisten, insofern der Stand der Kasse es erlaubt. Abgesehen davon, daß diese Bestimmung sehr oft überschritten wurde, und bei der hilflosen Lage der Kranken überschritten werden mußte, giebt es aber auch sehr viele Arme, welche eigentlich nicht krank sind, und doch in ihrer hilfsbedürftigen Lage, als gelähmt, blind, gebrechlich, von Alter und früheren Krankheiten geschwächt, unser Mitleid im höchsten Grade in Anspruch nehmen, und gegen welche man die Strenge der statutarischen Bestimmungen umsoweniger anwenden kann, als zum Zwecke derartiger Unterstützungen dem Institute von der Gemeinde-Kaffe ein jährlicher Zuschuß vor 900 Thlr. bewilligt wird. Da dieser Zuschuß bei der sich mehrenden Zahl der die pekuniäre Hilfe beanspruchenden Armen und. Kranken nicht ausreicht, und sich da, wo das Gefühl des Mitleids erregt wird, die Grenze, wie weit man gehen kann und darf, nicht so genau bestimmen läßt, so sieht sich die gegenwärtige Verwaltung, den Hauptzweck des Institutes im Auge behaltend, bei dem jetzigen Stande der Einnahmen in die traurige Nothwendigkeit versetzt, entweder einer Menge von Armen die während einer Reihe von Jahren genossene Unterstützung des Institutes plötzlich zu entziehen und diese bedauernswerthen Hilflosen dem herbsten Mangel Preis zu geben, oder an den oft geprüften, aber immer bewährten WohUha'tigkeitssinn ihrer ehrenwerthen Mitglieder zu appelliren, und dieselben hiermit: zu einer Erhöhung ihrer Beiträge aufzufordern. Der Vorstand der jüdischen K ra nk e n - Verpflegungs-Anstalt." D e ft e r r e i ch. Aus Ungarn/ im Juni. Vor; einiget Zeit entstand in Pesth ein neues Blatt ,,die Pesther Zeitnng" an das sich manche-, leider vergebliche Hoffnungen geknüpft hatten. Es kündigte sich als Organ der Städte und des heilsamen Fortschreitens an; statt dessen wurde es das Organ des ausgesprochensten Aristokratismus und des engherzigsten Rückschritts. Unter Anderem ließ es sich auch herab, die Juden Ungarns in den Kreis seiner Besprechungen zu ziehen, aber auf eine gallige, verdächtigende , ja verläumderische Weise, daß man seiner Absicht deutlich aus den ^Grnnd sehen konnte, die Kluft,

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