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Der Orient · 1846-07-09 · Heft 28 (9.7.1846) · p. Seite 217

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Journal
Der Orient
Volume
7 (1846)
Issue
Heft 28 (9.7.1846)
Date
1846-07-09
Page
Seite 217 (sequence 9)
Language
German
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217 fachheit, ohne viel Wortgeprange und Umstände, abmacht. Bemerkt muß nochwerden, daß jener Rabbine in W. Mitglied der Frankfurter Rabbinerversammlung war. Darauf erschien in demselben Blatte von dem Bezirksrabbiner Süßkind folgende Replik: Wiesbaden, 27. Mai. Da in einem vom Main datirten Artikel der Didaskalia vom 23. b. M. eine Privatunterredung , die ich mit einem jungen Manne aus dem benachbarten M. batte, vor das Publikum gebracht wurde, so wird sich der geehrte Leser dieser Blätter auch gefallen lassen, daß ich, so viel als zur Berichtigung und Aufklärung des betreffenden Gegenstandes erforderlich ist, hier vorbringe. Der israelitische Bräutigack und die israelitische Braut — von einer Mischehe ist natürlich nicht die Rede — haben bei der Copulation zu geloben, alle diejenigen Pflichten zu erfüllen, die aus ihrem Eintritte in den Stand der Ehe für sie entstehen. Von diesen Pflichten werden, als die wichligsten, ausdrücklich genannt — was der Korrespondent vom Main absichtlich oder unabsichtlich verschweigt — die gegenseitige Liebe und Treue und von Seiten des Bräutigams noch insbesondere die Versorgung und Ernährung seiner Ehegattin. Da die eheliche Verbindung unter Menschen sich von der Begattung der Thiere auch dadurch wesentlich unterscheidet, daß jene ihre Kinder zu erziehen haben, so ist offenbar mit der Eingehung einer Ehe, rücksichtlich der Folgen derselben, auch die Pflicht der Kmdcrerziehung von den beiden Ehegenossen gemeinschaftlich zu übernehmen. Daß dasjenige Brautpaar, das Anstand nimmt, die Erfüllung irgend einer dieser genannten Pflichten zu versprechen, zur Eingehung der Ehe moralisch unfähig ist, wird wohl nicht bestritten. Blos daß das Versprechen abgelegt werden soll, die Kinder zu frommen Israeliten zu erziehen, dagegen wurde Bedenken erhoben. Allein da hier keine Eiviltrauung, sondern eine religiöse Trauung stattsindet, so versteht es sich von selbst, daß bei der Trauung eines israelitischen Brautpaars — denn nur als solches erscheint es vor dem den Trauungsakt leitenden Rabbiner — Alles einen israelitisch-religiösen Charakter annimmt, alle ehelichen Pflichten als religiöse übernommen werden, daß die ganze Heiligkeit und Weihe des ehelichen Bündnisses als aus die Religion gegründet sich darstellt. Daß man an dem Ausdruck „frommen Israeliten" — trotz der sich von selbst verstehenden Erklärung, daß es dem Gewissen der Gelobenden überlassen sei, was sie unter dem ganz allgemeinen Ausdruck „fromm" verstehen einigen Anstoß genommen hat, weil man durch das Uebertreten rabbinischer, wie mosaischer Vorschriften sich für unfromm (!) halte oder wenigstens für unfromm gelten müsse, das hat mich zwar mit einer zu benützenden Erfahrung bereichert, deren nähere Charakterisirung mir der selbsturtheilende Leser erlassen wird; allein der Hauptanstoß war, daß man das Versprechen, die Kinder als Israeliten zu erziehen, das-allerdings das Nichttaufenlaffen derselben involvirt, abzugeben Anstand nahm. Ist es aber nicht — gelinde gesagt — seltsam, eine israelitisch-religiöse Trauung, d. h. doch zugleich die sittliche Möglichmachung- Kinder zu erzeugen, von einer bestimmten Religion zu verlangen und in demselben Momente den, wenn auch noch so entfernten, Gedanken zu haben, diese Kinder derselben Religion untreu zu machen? Kann eine Religion ein solches Spiel mit sich treiben lassen? Und wie soll man es sich in diesem besondern Falle erklären, daß man eine religiöse Trauung verlangt, die nach der bürgerlichen Trauung, wodurch die Ehe gesetzlich anerkannt ist, stattfinden soll, wenn, man das religiöse Moment für so unbedeutend hält, daß die Möglichkeit die zu erwartenden Kinder dem Glauben der Väter zu entziehen, offengehalten werden soll? Aber auch abgesehen von diesem spcciellen Falle — fo hat man doch' das Beispiel selbst in M. erlebt, daß ein Brautpaar fast unmittelbar nach der israelitischen Trauung zur bereits bestellten Taufe hingefahren ist! Wenn solche Beispiele vorliegen, daß man einen religiösen heiligen Akt zum bloßen Possenspiel herabzuwiirdigen sich nicht scheuet, das man aus irgend einer Absicht, aus irgend einer Grille vorzunehmen für gut findet, kann man es dem Rabbiner verargen, ja muß man es ihm, wenn man es anders ehrlich meint mit unserem Glauben, nicht danken., daß er diesem Unfuge, so viel er vermag, zu steuern sucht? — Es ist ferne von mir, dem allgemein geachteten Charakter des betreffenden jungen Mannes hiermit irgendwie zu nahe treten zu wollen; aber mein amtliches Verfahren, das, nicht wider den Willen desselben, in diesen Blättern angegriffen wurde, mußte ich, wenn auch mit einigem Widerstreben, aus den angegebenen Gründen, die mit der Persönlichkeit jenes Mannes in durchaus keiner Verbindung stehen, vor demselben Forum auch rechtfertigen. Auf den verdächtigenden Ton, den man in dem ganzen Artikel vom Main anzuschlagcn für zweckdienlich gefunden hat, etwas zu erwidern, halte ich für ganz überflüssig. Auch wird mir der Korrespondent erlauben, eine israelitische Trauung so lange für einen religiösen Akt zu halten, bis er mit Gründen das Gegentheil bewiesen har. Warum endlich der Korresp. erwähnt, daß ich Mitglied der Frankfurter Rabbinerversammlung gewesen sei, dürste schwer zu errathen sein, da weder die Rabbinerversammlung für die Handlungen einzelner ihrer Mitglieder, noch das einzelne Mitglied für seine Handlungen der Versammlung verantwortlich ist. Süskind, Bezirksrabbiner. Darauf erlauben Sie nun, daß ich folgende Replik einsende: Frankfurt a. M., 18. Juni. Wenn es ein und für sich bedenklich erscheint, daß eine wirkliche geistliche Behörde die Bevormundung der Seelen ihrer Angehörigen so weit aus-/ dehnt, daß sie denselben Gesetze in Betreff der Kindererziehung vorschreibt, so ist, oder war es doch wenigstens bis jetzt im Judenthum unerhört, daß ein Rabbiner sich bestallen ließ, Jemanden ein Gelöbniß in dieser Hinsicht abzuvcrlangen. — Hr. Süskind erklärt uns aber hier, wie die eheliche Verbindung unter Menschen sich unter andern, auch darin von der Begattung der Thiere wesentlich unterscheiden soll, daß der

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