Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 28 (9.7.1846)
- Date
- 1846-07-09
- Page
- Seite 216 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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216 ihm allein gestattet fern möge, die Konfirmation der Jugend vorzunehmen, indem er sie, die doch bei den Juden weiter gar nichts ist, als eine nach dem Willen der Eltern zu Haltende oder zu unterlassende Prüfung in der Religionswissenschaft, für eine rituelle Ceremonie erklärte - eine Anmaßung, die nicht hätte vorfallen können, wenn die Juden nicht die Gewohnheit hätten, ihren Verrichtungen auf dem religiösen Gebiete analog scheinende Benennungen christlicher Gebräuche zu geben, und diese selbst im Aeußern nachzuahmen. Und endlich wurde der Abfall vollendet durch zwei Ergebnisse der letzten Wochen. Das erste ist eine Brosch üredesHrn. Stein, worin er als Vertheidiger und Lobredner der Rabbinerversammlungen auftritt , und sich seiner priesterlichen Autorität für fo sicher hält, daß er wagt, sich und seine Berathungsgenossen als die Nachfolger der alten Talmudisten hinzustellen, für ihre — der neuen Talmudbeflissenen — Beschlüsse dieselbe Folgsamkeit zu fordern, die jenen zu Theil ward —eine Folgsamkeit übrigens, welche das Unglück der Juden bis jetzt hauptsächlich dadurch verschuldet hat, daß sie durch, dieselbe von den übrigen Landesbewohnern völlig-abgeschlossen und zu Fremden wurden in schon vor Beginn der christlichem Zeitrechnung vor ihnen bewohnten Ländern, und auch für die Zukunft verschulden würden, denn die Rabbiner denken gar nicht daran, jene Abschließung auszuheben, vielmehr hoffen sie, dieselbe womöglich noch zu steigern. — Der Schlußstein des ganzen rabbinischen Werkes bildet der zuversichtliche Ausspruch, es werde die Rabbinerversammlung als ein „von Gott gefügtes Institut" anerkannt werden. Su dieser offenen Darlegung hierarchischer Bestrebungen kömmt nun zweitens ein zu gleicher Zeit in der hier erscheinenden „Didaskalia" abgedruckter Korrespondenzartikel, worin der Rabbiner Süßkind in Weilsburg, auch ein Mitglied des Frankfurter Concils, erklärt, er könne und wolle keine Trauung vornehmen, wenn nicht die Brautleute vorher das feierliche Versprechen ablegten, ihre zu erwartenden Kinder zu „frommen Israeliten" zu erziehen, wodurch er der religiösen Ueberzeugung der zu Trauenden für alle Zeiten eine Feffel anlegen und sie verhindern will, ihre' Kinder einem anderen Glauben zu widmen, selbst wenn sie von besten Vorzüglichkeit durchdrungen wären. Doppelt aufregend wirkte diese Erklärung in der hiesigen Judengemeinde, weil Hr. Stein dasselbe Versprechen von den zu Trauenden fordert, es also deutlich genug an den Tag kommt, wie alles dieses in Folge einer Verabredung unter den, die Rabbinerversammlungen besuchenden Individuen geschieht, und daß sich diese Herren - nicht blos mit den in die Oeffentlichkeit gegebenen Unbedeutendheiten, sondern auch im Geheimen mit Maßregeln zur Begründung einer Priesterherrschaft im Judenlhume beschäftigen. Diesen Vorfällen und Umständen ist die Trennung der früheren sogenannten Fortschrittspartei in zwei, nun gegeneinander opponirende Theile zuzuschreiben, der eine besteht entweder aus Leuten, die Herrn Stein zu seiner Anstellung verholftn haben, und sich fürchten, für inkonsequent zu gelten, wenn^sie sich jetzt von ihm lossagen, oder aus solchen, die das Obengesagte selbst jetzt noch nicht einsehen, oder, um als Fromme zu gelten, nicht einsehen wollen; den anderen Theil aber bilden diejenigen, welche die beabsichtigten Veränderungen in der äußeren Erscheinung des Gottesdienstes nach eigenem Ansichten und Wünschen vorgenommen sehen möchten, und- Herren ihrer religiösen Ueberzeugungen bleiben wollen; das bis jetzt noch nicht bekannte Resultat .der Abstimmung wird lehren, welche Partei für dieses Mal noch die numerisch stärkere war. FranLfurL a. M., d. 10. Juni. Ich erlaube mir hier, Ihnen eine Reihe von Eorrespondenzenin einer Sache vorzuführen, die so viel wie bekannt, noch nicht bei Juden ein Gegenstand der Besprechung war. Die Didaskalia brachte eine Corr. vom Main, datirt den 17. Mai, die in folgender Weise lautete: ' Vom M a Ln, 17. Mai. In M. wollte sich jüngst einJsraelite, nachdem er bereits civiliter getraut war, von dem benachbarten Rabbiner in W., wo sich ein anständiger jüdischer Tempel befindet, trauen lassen. Der junge Mann, der vermöge seiner Intelligenz gewöhnt ist, stets überlegt zu Werke zu gehen, vielleicht auch vorher gewarnt war, fragt den Rabbiner, welche Fragen er den Brautleuten vorzulegen pflege. Die Antwort lautete: „Ich frage: Geloben Sie, Ihre Kinder, wenn Gott Ihnen deren schenkt, zu frommen, braven Juden zu erziehen, so bekräftigen Sie mir.dieses durch ein aufrichtiges, gewissenhaftes Ja." Darauf bemerkte der Andere, sich zu einem solchen Gelöbniß nicht verstehen zu können, denn er wolle und dürfe ihn und sich nicht täuschen;- er sei eben nicht „fromm", nämlich nicht, was man so ge-' wohnlich unter „fromm" verstehe, und gedenke demnach auch seine Kinder nicht fromm zu erziehen. Der Rabbiner erwiderte, das wisse er wohl; es käme aber nicht so genau darauf an, das Gelöbniß dürfe und müsse doch abgelegt werden. Der junge, wegen seiner Rechtschaffenheit und seiner Welrbildung in M. sehr geachtete Mann, erklärt nun, er halte weder Sabbat, noch Ostern, weder Fasten, noch. Speisegesetze u. s. w.; er würde also einen Meineid begehen, was Alles aber den Rabbiner nicht irre macht, der auf das von ihm vorgeschriebene Gelöbniß fest bestehen bleibt. Umsonst stellt ihm der Andere vor, wie der Rabbiner eigentlich das Recht gar nicht habe, Jemanden Bedingungen zu stellen, wie das Judenthum keine, Kirche, keine Geistlichkeit, folglich auch keine eigentliche religiöse Einsegnung kenne, daß er, indem er bereits bürgerlich getraut seivon dem ersten, besten Juden, unter Assistenz zweier Zeugen, den Verlobungsakt, nämlich das Anstecken des Ringes, vornehmen lassen könne; umsonst, schlug er vor, zu geloben, seine Kinder zu guten Menschen, zu rechtschaffenen Bürgern erziehen zu wollen. „Nein", lautete die Antwort, „wir gehen von unseren Grundsätzen nicht ab." Die jungen Leute werden sich nun anderswo co- ' puliren lassen, vielleicht in Z., wo ein harmloser Landrabbi von altem Schlag die Sache nach ihrer ursprünglichen Ein-