Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 26 (25.6.1846)
- Date
- 1846-06-25
- Page
- Seite 198 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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198 frei hatte, in ihnen zu arbeiten, zu vergleichen, zusammenzustellen, für sich wie für seine Freunde, wovon die Werke von Zunz, Geiger, Dukes, Delitzsch u. m. a. die bestimmtesten Zeugnisse geben. Die Vermnthung wird schwerlich täuschen, daß unter seinen hinterlassenen Papieren mancher werthvolle Beitrag zur jüdischen Literaturgeschichte sich finden werde, der der Veröffentlichung in weiterem Kreise werth sein dürste. Es ist nunmehr bald zwanzig Jahre, daß ein ähnlicher Schatz , für denselben Zweck zusammengebracht, aus Deutschland entführt und in einen Winkel der gelehrten Welt gebracht wurde, wo er den Meisten unzugänglich ohne Nutzen für die Wissenschaft fast vergraben ist: ich meine die Oppenheimersch e Bibliothek. Lasset uns nicht zum zweiten Male einen ähnlichen Jammer erleben: möge das neue Leben, das für diese Seite der Wissenschaft seitdem erwacht ist, auch dazu beigetragen haben, den Sinn für. eine so wichtige That zu wecken. Es ist ein Ehrenpunkt für Deutschland, insbesondere für die deutschen Juden, daß sie ihnen vor allem verbleibe. Hamburg hat ohnehin auf seiner Stadtbibliöthek die erste Sammlung hebräischer Manuskripte unter allen deutschen Bibliotheken; verbleiben uns auch' diese Werke, die nie wieder in solcher Vollständigkeit zusammengebracht werden durften, so wird unsere Stadt der Centratpunkt für alle Gelehrten werden, die sich diesem Zweige des Wissens, der hinter feinem andern zurücksteht, zuwenden, der Name Hamburgs wird immerdar mit Ehre und Ruhm genannt werden. Darum ergeht, eine Aufforderung an Euch, Ihr Reichen und Begüterten Hamburg's, setzet dem zu früh Verstorbenen ein würdiges Denkmal, ein Denkmal in seinem eigenen Sinn wie kein zweites, dauernder als Erz und Stein: tretet zusammen und lasset die Sammlung, deren größter Werth eben in der Sammlung besteht, nicht in alle Winde sich zerstreuen: tretet zusammen und. lasset Euch den Ruhm' nicht entgehen, die Ersten gewesen zu sein, die diesen hochherzigen Gedanken gefaßt haben. Bleibet aber auch Ihr nicht zurück, Ihr meine Brüder in ganz Deutschland, thut das Eurige, um-Euren Namen an den seinigen zu knüpfen. Es gilt, ein gemeinsames Werk zu vollführen, nirgend in Deutschland ist eine Bibliothek für hebräische Literatur; gründet eine Wohnstätte für die arme, verwaiste, denket an die Zukunft Israels; es gilt Eure Ehre, unsere Ehre, die Ehre eines theuern Verstorbenen l Hamburg, den 12. Juni 1846. ' Dr. Zsler. Deutschland. I Berrtherr (Oberschlesien), im Juni. (Anträge an die dr i tte R ab b iner-Versa mm l u ng.) Die Sympathie für die Reform-Genossenschaft zu Berlin, welche die jüngste Rabbiner-.-Versammlung zu Frankfurt an den Tag gelegt, wie auch der bedeutsame Umstand, daß mehre Koryphäen dieser Versammlung bei genannter Genossenschaft amtlich fungirt, berechtigt zu der Erwartung, daß die bevorstehende R.-V. zu Breslau den Muth in sich finden werde, durch einen entschiedenen herzhaften Sprung dasjenige nachzuholen, was sie bis jetzt durch furchtsames Vorwärtskriechen verabsäumt hat. Sie wird nämlich, hoffen wir dies, die Prineipien der Reform-Genossenschaft zn den ihrigen machen und sich nicht scheuen, dies offen und unumwunden auszusprechen. Dann nur wäre der gordische Knoten durchgehauen, die kleinlichen Diskussionen über jede einzelne Ceremonie wären beseitiget, und das ledige Hin- und Herschwanken würde seine Endschaft erreicht haben. Die Reform-Genossenschaft hat zwar bis jetzt kein GlanbenSbekcnntniß veröffentlicht; allein aus allem bisher Geschehenen und aus den Vorlesungen des Hru. Dr. S tern, (der bekanntlich die Genossenschaft ins Dasein gerufen undmithin als ihr Organ betrachtet werden kann) geht unzweideutig hervor: u).Daß die Reform-Genossenschaft eine-unmittelbare Offenbarung nicht anerkennt, daß somit die in der Bibel vorgeschriebenen Ceremonialgesetze lediglich in der Anschauungsweise der damaligen Zeit ihre Begründung finden können und mithin, ])) Alle Ceremonialgesetze sammt und sonders als antiquirt zu betrachten seien, für die Jetztzeit keine Geltung haben, und nur etwa diejenigen beizubehalten waren, welche für den öffentlichen Gottesdienst paffend erscheinen möchten. In den Protokollen der ersten und zweiten R.-V. finden sich allerdings gar viele Aeußerungen, die eine starke Hinneigung zu diesen Prineipien außer Zweifel setzen; allein mit versteckten Aeußerungen ist für den Fortschritt nichts gewonnen, nur wenn die R.-V. sich zn diesen Prineipien offen bekennt und diese durch einen Beschluß sanktionirt, ist Heil für den entschiedenen Fortschritt zu hoffen, nur dann sind alle Zeitftagen gelöset, sind alle Resormanträge, ja selbst alle ferneren N.-Versammlungen überflüssig gemacht. Sollten jedoch die hochwürdigen Herren aus Rücksichten es noch nicht für rathsam erachten, offen und unzweideutig hervorzutreten, so wäre es doch wünschenswerth, daß manche Cereulonien, die der öffentlichen Andacht nachtheilig sind, beseitigt werden, zumal wenn solche, ohne mit der Bibel, ganz brechen zn müssen, abrogirt Werder: können. Zu diesen wäre das Fasten am Versohnungstage zu rechnen. Ein 24stündiges Fasten ist keineswegs geeignet zur freudigen Andacht zu stimmen und kann