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Der Orient · 1846-06-18 · 25 (18.6.1846) · p. Spalte 387-388

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Journal
Der Orient
Volume
1846
Issue
25 (18.6.1846)
Date
1846-06-18
Page
Spalte 387-388 (sequence 2)
Language
German
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387 Dieses Gesetz ist jetzt nach 295 Fahren noch nicht aufgehoben. Die alten Judengesetze erreichen ein staunenswerthes Alter. Ad. Jellinek. Die Resormverwrrnmg in der israelitischen Gemeinde in Breslau. Angeblich herbeigeführt durch den Widerspruch dcö Dr. Geiger mit sich selbst. . IV. .. " Zur weiteren Charakteristik. (Schluß.) Freilich hat der Dr. Geiger diesen von ihm verrichteten Funktionen keinen Werth beigelegt, er hat sie nur deshalb geübt, weil er Rabbiner sein wollte; aber dies ist es eben, warum wir ihm die „aufopfernde Hingebung" absprechen muffen. Er hätte ohne wesentlichen pekuniären Nachtheil als Prediger der Breslauer Gemeinde leben können, ohne in denjenigen schneidenden Widerspruch zu gerathen, in welchen er sich durch sein Rabbinerthum gestürzt hat. Aber nicht nur die dem Reformator nothwendige „aufopfernde Hingebung^ geht-dem Dr. Geiger gänzlich ab, sondern cs ist auch an ihm der Mangel an „Charakterfestigkeit" zu bedauern, welche zum reformarorischen Wirken noch mehr erforderlich ist, als jene. Ich will auch hierfür einen allgemein bekannten und sprechenden Beleg anführen. Als in Berlin zuerst sich eine Genossenschaft für Reform im Judentum bildete, sollten auch hier, auf Antrieb des Dr. Geiger, wie es nunmehr nicht bezweifelt werden kann, die Männer, welche einer entschiedenen Reform zugethan sind, zusammentreten und in einer Denkschrift an die Rabbinerversammlung ihre entschiedene Ueberzeugung und die dieser gemäßen Wünsche der Reform niederlegen. Eine in diesem Sinne abgefaßte Erklärung erschien in der -Breslauer Zeitung , als aber in der Gemeinde eine unerwartete Opposition sich dagegen erhoben und auch der damalige Aktivvorstand sich mißbilligend über die in radikalem Sinne öffentlich gethanen Schritte des Dr° Geiger aussprach, kehrte dieser sofort wieder um und in einer öffentlichen Erklärung in der Breslauer Zeitung sagte er, daß er vom Standpunkte „des allmäligen Fortschrittes" nicht abgehen werde. Dieser Standpunkt wurde auch seitdem vom Dr. Geiger ftstgehalten, bis vor einiger Zeit die Berliner Genossenschaft eine Deputation an ihn gesendet und ihn zu ihrem Geistlichen berufen hat. Da rrat Dr. Geiger wieder einmal öffentlich in verschiedenem Sinne auf Und forderte in einem Schreiben an das Obervorsteherkollegium, daß die Reformfreunde zu einer entschiedenen Re- 388 sormgenossenfchast zusammentreten, widrigenfalls er seine Entlassung einreichen werde. Billig fragt man, warum hat Dr. Geiger nicht vor einem Jahre die Reformfreunde zu solchem Zusammentritt aufgefordert? Hatte er damals weniger Freunde als jetzt? Hätten sich damals nicht eben so Diele um ihn geschaart als jetzt? Keine andere Antwort ist hier möglich, als: damals wollte er den Versuch nicht wagen, welcher ihm zwar nicht eine anständige Existenz, wohl aber den Rabbinertitel bedrohte/ während ihm jetzt im schlimmsten Falle die große Stellung in Berlin offen steht. Dies ist es aber wiederum, warum wir dem Dr. Geiger die zum R e f o r m a t o r n o t h w e n d i g e „C h a r a k t e r f e st i g k e i t" absprechen müssen. Denn wir sehen ihn seine öffentlich ausgesprochene veberzeugung wieder verleugnen, aus persönlichen Rücksichtem verleugnen. So sehr nun die Reformfreunde die Reformation des Iudenthums herbeiwünschen, so dürfen sie doch nach dem Beigebrachten dem Dr. Geiger kein unbedingtes Vertrauen schenken, sie müssen erst Alles selber prüfen, ehe sie es unterschreiben. Nach ernster Prüfung werden sie finden , daß so Manches, was Dr. Geiger stark empfiehlt,, verwerflich, und Anderes, das er bekämpft, angemessen sei. Alle Wohldenkenden müssen darin obereinstimmen, daß die Reformation des Judenthums aus diesem selbst naturgemäß herauswachsen müsse. Aus der christlichen Reformation können die jüdischen Reformatoren allerdings vielfache Erfahrung und Belehrung ziehen, sie müssen sich aber dabei vor bloßer Nachahmungssucht bewahren. Solcher Nachahmungssucht ist z. B. die von der Berliner Genossenschaft für Reform im. Judenthum eingcführte und vom Dr. Geiger mit den andern Reformen dieser Genossenschaft so sehr empfohlene Kopfentblößung beim Gottesdienste zuzuschreiben. Die Kopfbedeckung ist bekanntlich eine orientalische Sitte, welcher auch die Juden in Deutschland mit andern orientalischen Bräuchen auch diese Sitte in ihrem socialen Leben abgelegt, und nur beim Gottesdienste wurde sie beibehalten. Dem alten Gotte des Judenthums sotten keine Komplimente gemacht werden, er soll überhaupt nicht auf die äußere Erscheinung und Geberdung sehen, sondern in den Herzen lesen. Die Kopfbedeckung beim Gottesdienste schließt schon hierdurch und auch deshalb gewissermaßen ein liturgisches Moment in sich, daß damit gleichsam angedeutet ist, wie die Gemeinde im Gotteshause zu einer Familie wird, in welcher jene höflichen Äußerlichkeiten wegfallen. So wenig ich aber für meine Person gegen die Kopfentblößung beim Gottesdienste, wenn sie einmal durchaus eingeführt ist, Einsprache thun würde, so muß ich cs doch eingestehen, daß diese Reform mir nur aus bloßer Nachahmungssucht zu fließen scheint. Von diesem Gesichtspunkte allein ist auch der Widerspruch des Volks dagegen aufzufaffen. Nicht minder ist es die bloße Nachahmungssucht, welche dem Dr. Geiger seinen Eifer gegen den Gebrauch der hebräischen Sprache beim Gottesdienste eingegeben. In der christlichen Reformation hatte der Eifer gegen den Gebrauch Studien. Die Reformverwirrung in Breslau.

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