Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 23 (4.6.1846)
- Date
- 1846-06-04
- Page
- Seite 177 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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177 .§. 1. Die Religionsschule ist ein mit dem Tempel verbundenes Institut, daher die Beamten des Tempels durch ihre Anstellung verpflichtet sind, auch an der Schule zu wirken. ' §. 2. Die Geldangelegenheiten der Religionsschule leitet die Verwaltung des Tempels, die Aussicht aber über die inneren Angelegenheiten der Schule wird durch die Kultus- Kommission geübt. Z. 3. Der Religionsunterricht wird mindestens drei, in der Regel aber vier Jahre umfassen, und zwar für Knaben in 4, für Mädchen in 3 Stunden wöchentlich, bei jenen Sonntags von 9 bis 11 und Mittwochs von 6 bis 8, bei diesen Sonntags von 9 bis 11 und Mittwochs von 6 bis 7 Uhr. §♦ 4. Die Unterrichtsgegenstände werden also vertheilt werden: 1. Im ersten Jahre: Kenntniß der Liturgie, biblische Geschichte. 2. Im zweiten Jahre: Uebersetzen hebräischer Gebete, biblische Geschichte in Verbindung mit Sprüchen u. Gesängen. 3. Im dritten Jahre: Pentateuch, systematischer Religionsunterricht. 4. Im vierten Jahre: Lesen der prophetischen und hagiographischen Schriften, systematischer Religionsunterricht, Geschichte der israelitischen Religion. Bemerkungen. 1. Für solche Schüler, die noch nicht hebräisch lesen können, findet ein besonderer Vorbereitungsunterricht Statt. 2. Sollte es sich als nothwendig Herausstellen, den Cursus auf drei Jahre zu beschränken, so werden die beiden ersten Iahreskurse zu einem einzigen zusammengezogen. 3. Bei Mädchen fallen die hebräischen Unterrichtsstunden mit Ausnahme des Lesens und Gebetübersetzens weg. §. 5. Eine Klasse soll der- Regel nach aus nicht mehr als fünf nnd zwanzig Schülern bestehen, Beide Geschlechter erhallen den Unterricht gesonderte §. 6. Den Unterricht geben, mit Ausnahme des Elementarunterrichts im Hebräischen, beide Prediger, die sich in die verschiedenen Fächer und Stunden nach einer unter ihnen zu verabredenden Ordnung theilen werden. §. 7. Das Honorar für Knaben beträgt quartaliter fünf Mark, für Mädchen drei Mark. Wenn mehrere Kinder derselben Eltern die'Religionsschule besuchen, so tritt eine Ermäßigung in der Art ein, daß bei zwei Kindern der vierte, -bei drei und mehr Kindern der dritte Theil des gewöhnlichen Honorars erlassen wird. §. 8. Beim Schlüsse des Unterrichts werden die Schüler gemeinschaftlich, nach einem von der Kultus-Kommission auszuarbeitenden Rituale, konfirmirt. -Anm. Kinder solcher Eltern, die nicht Mitglieder des Tempelvereins sind, können ebenfalls an der allgemeinen Konfirmation Theil nehmen; jedoch ist bie Erlaubniß der Direktion hiezu in jedem einzelnen Falle einzuholen. §. 9. Die eingeführten Lehrbücher sind: a. Für den Unterricht im Hebräischen, Zelle's Fibel, Salomo n und Molf's Hcbr. Elementarbuch, das Gebetbuch des Tempels, die hebräische Bibel. b. Für die biblische Geschichte: Kohn und Dünkelspiel biblische Geschichten. c. Für die Kenntniß der Liturgie und das Auswendiglernen der Gesänge: Gebetbuch und Gesangbuch des neuen isrcreliti-k schen Tempels. d. Für den systematischen Religionsunterricht wird ein eignes Spruchbuch, nach den Materialien geordnet, binnen Jahresfrist von den beiden Predigern des Tempels ausgearbeitet werden. §. Die Anmeldung geschieht bei 'einem der beiden Prediger, jedoch sind auch die übrigen Mitglieder der Kultus-Kommission zu näherer Nachweisung bereit. §. 11. Ueber fernere Einrichtungen, Prüfungen, u. s. w. werden seiner Zeit die nöthigen Mittheilungen an die Gemeinde gemacht werden. Die Kultus- und Sch ul- Kommission des neuen israelitischen Tempel-Vereins. Dr. Salomon. Dr. Frankfurter. E. I. Jonas. Dr. Kley. M. Wolffson. JacobMaas. Dr. Isler. . Die WersKMMlung der jüdischen Theologen. M.-Friedland, 22. Mai. Erfreut über dm von Herrn Dr. Frankel erlassenen Aufruf zu einer Zusammenkunft jüdischer Theologen, erlaube ich mir fürheute einige Bemerkungen der Oeffentlichkeit zu übergeben, in der Absicht späterhin bei mehr Muse den -Gestand nochmals aufzunehmen und genauer zu erörtern. —- Bevor noch ein. Gedanke zur Rabbinerversammtnng' aufgetau'cht tuol, hatte ich deu Hm. Dr. G. m Wr. und den Hm. Dr. H. in Wo. zu einer gemeinschaftlichen Berathung in Posen ersucht, in der Hoffnung, gewisse Allordnungen oder Reformen mit Hinzuziehung nichtstudirter Rabbiner dieser Gegend gemeinschaftlich festsielten und durchführen zu können. Diese Hofftrung konnte um so eher gerechtfertigt werden, als der posier Rabbiner selbst, ein Mann von besonderer talnmdischer' Gelehrsamkeit und bedeutendem Ansehen', der Orthodoxie nicht so sehr huldigt nnd dem Fortschritte nicht so abgeneigt ist, auch den Anforderungen der Zeit nicht so fremd geblieben, als daß wir ans seine Unterstützung nicht hätten rechnen dürfen. Ich reiste nach Posen, fand aber anstatt des Dr. H. und des Dr. G. zwei