Mannheim
Compact Memory

Der Orient · 1846-04-30 · Heft 18 (30.4.1846) · p. Seite 139

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Orient
Volume
7 (1846)
Issue
Heft 18 (30.4.1846)
Date
1846-04-30
Page
Seite 139 (sequence 13)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2360092-2360418-2360437--5419-3532194
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

139 13. Sollte sich nach gänzlicher Abtragung der Gesammtschuld von 1,200,000 fl. C. M. durch die Anhäufung von Zinsen, ein Überschuß erweisen, so ist jede Jurisd.-Gemeinde berechtigt, ihren diesfälligen procentualen Antheil Ln Anspruch zu nehmen und zu erheben. Endlich 14. Nach gänzlicher Abbezahlung der Gesammtschuld von 1,200,000 fl. C. M. soll eine Generalversammlung stattfinden, um von dem Verwaltungs-Komlte die Hauptrechnung abzunehmen, zu revidiren, und das Verwaltungs-Komito zu absolviren $ bei welcher Gelegenheit einer jeden Jurisd.-Gemeinde ihre betreffenden Original-Dokumente zurlickzustellen sind. Urkund dessen haben wir diesen Vertrag ausgefertiget und eigenhändig unterschrieben. Die in diesem Vertrage enthaltenen einzelnen Stipulationen wurden einstimmig und allgemein angenommen, und demzufolge auch sogleich der vorgelegte Vertrag unterm 8. März von allen anwesenden Bevollmächtigten eigenhändig unterschrieben. — Rücksichtlich der Wahl des Verwal- Lungs-Komite wurde bestimmt, daß der Präses desselben von allen Repräsentanten zusammen zu wählen sei; die übrigen Komite-Mitglieder aber werden auf die Art gewählt, daß die Bevollmächtigten der Israeliten eines jeden Kreises, nämlich diesseits der Donau und jenseits der Donau, diesseits der Theiß und jenseits der Theiß, so wie die Bevollmächtigten der Israeliten in Croatien und Slavonien zusammentreten und jeder Kreis unter sich zwei Mitglieder, nämlich solche, welche in dem betreffenden Kreise wohnen, so wie auch ein Mitglied das Ln Pest wohnt, zu wählen haben; blos Croatien und Slavonien haben kein besonderes Pester Mitglied zu wählen, sondern in dieser Beziehung sich mit dem Kreise jenseits der Theiß zu vereinigen. IX. In Beziehung "auf den allgemein genehmigten und unterfertigten Vertrag wurde auch zugleich das Formular der von einer jeden Iurisd. - Gemeinde auszustellenden Partialschuldverschreibung folgenden Inhalts vorgelegt. * " Schnldnrknnde. Auf Grundlage der dem allerhöchsten Aerar von den Israeliten Ungarns und seiner Nebenländer ausgestellten Hauptschuldverschreibung dto. 5. März 1846, sind die Israeliten des — Comitats oder —Stadt im Sinne des von uns mitun- Lerfertigten Generalvertrages dro. 8. März 1816 die Totalsumme von fl. — mit Worten — Gulden C. M. 3 St. 20-er a fl. 1 und 20 Gulden auf eine feine Mark Silber gerechnet— aufrecht schuldig verblieben, und verpflichten wir Endcsgefertige als Bevollmächtigte hiermit unsere Machtgeber, nämlich die sämmtlichen -Israeliten des — Comitats oder — Stadt in Solidum zur pünktlichen Abbezahlung dieser durch uns auf sich genommenen, und somit auf Selbe lastenden Schuld, in nachstehenden Raten — — —-- -- welche an das Verwaltungs-Komitv in Pest oder dessen Ordre stets in baarem Gelde, in oberwähnter Münze, oder in Gefällsquittungen vom k. k. Salz-, Cameral- oder Dreißigst- Aemtern, zu entrichten hiermit bestimmt werden. Zur Sicherheit des Verwaltungs-Komit« oder dessen Ordre, rücksichtlich der pünktlichen Abtragung dieser Schuld von fl. — verpflichten wir hiermit unsere Machtgeber, nämlich die sämmtlichen Israeliten des — Comitats oder — Stadt, zur ungeteilten. Hand, d. i. Einer für Alle und Alle für Einen, mit der feierlichsten Erklärung, daß in so ferne hierin ihrerseits, bei welcher der obbestimmten Ratenzahlungen immer, auch nur das geringste Versäumniß eintreten sollte, die Wohlthat dieser erwähnten Ratenzahlungen unwiederbringlich erlösche, und sofort dem gedachten Verwaltungs-Konnte oder dessen Ordre, das volle Recht erwachse, die ganze rückständige Summe nicht nur vor jedem ihm beliebigen Vicegespan oder Stuhlrichter ihres Comitats, sondern auch vor jedem ihm beliebigen anderweitigen Comitats — Stadt — Districts — oder welch immer Landesgerichte, deren Aussprüche wir unsere Machtgeber kraft unserer Vollmacht unbedingt und mit Entsagung jeder Einrede, Appellation oder sonstiger Rechtsmittel unterwerfen, bis zur Deckung der ganzen auf dieser Schuldverschreibung noch rückständigen Forderung, im Sinne des 20. Gesetzartikels vom Jahre 183^ und 11. Artikels v. I. 1840 im summarischen Verbal - Prckceßwege einzuktagen, und sich mittelst beliebiger selectiver-Execution sowohl unseres hiesür, hiermit insbesondere verbürgten und verpfändeten Gesammc-Communal-Vermögens und Einkommens, als auch wo dieses nicht hinreicht, oder nicht schleunigst flüssig gemacht werden kann, an den einzelnen von dem Verwaltungs-Konnte oder dessen Ordre nach seiner Auswahl zu bezeichnenden israelitischen Einwohnern unseres Comitats (oder Stadt), vermag demselben unverweigert innerhalb drei Tage vorzulegenden vollständigen individuellen Adrepartition vollkommen, sowohl für Capital als auch sonstige Prozeßkosten, Spesen und Aus- .agen zahlhast zu machen. Urkund dessen haben wir gegenwärtige Schuldurkunde ausgestellt und unterfertiget. Zu — Die Form dieser Partialschuldverschreibung wurde ihrem ganzen Inhalte nach genehmiget, und die Unterfertigung derselben bis nach Verhandlung der vom Konnte proponirten 3 Maßregel, nämlich: die Abkürzung der Zahlungstermine, und somit bis nach genauer Bestimmung der einzelnen Zahlungs-Raten vertagt. X. Herr Präses überraschte die Generalversammlung mit der frohen Nachricht, das ihm das Glück zu Theil wurde, in einer ihm heute (8. März) gnädigst verliehenen Audienz bei Sr. k. k. Hoheit dem durchlauchtigsten Herrn Erzherrzog Palatin, die Gefühle der treuen Unterthanspflicht und des tiefgefühlten Dankes, womit die Repräsentanten der Israeliten Ungarns und Nebenla'nder sich der ihnen zu Theil gewordenen höchst väterlichen und «huldreichen Intervention Sr. k. k. Hoheit und der Wiedererlangung der allerhöchsten Gnade würdig zu erweisen bemühen und in ihrem Vorhaben wegen Befreiung von der Toleranztaxe so rasch, mit so vielem Eifer

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.