Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 13 (26.3.1846)
- Date
- 1846-03-26
- Page
- Seite 97 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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- 97 -; biß Bevollmächtigten der Genossenschaft für Reform , ün Judertthnm. Der Vorsitzende (gcz.) Dr. S. -.-.Ster n. Der Sekretär (gez.)Dr. F. I. B e hrend." Uns MeAenburg-Schwerin, im März. Aus doppelter Rücksicht verdient die nachstehende briefliche Mittheiluttg des Herrn Landesrabbiners Dr. Hold heim an den Vorstand der israelitischen Gemeinde zu Grevesmühleu in Betreff des Genusses von Hülsenfrüchten am Pesfachfeste — eine Verbreitnug in weitern Kreisen. Zuerst ist es nämlich ein äußeres Zeitbedursmß und zwar die durch den diesjährigen Mißwachs der Kartoffeln erfolgte Thenerung der übrigen Lebensmittels die die Zuläßigkeit derselben dringend erfordert und dann die Entschiedenheit und Freisinnigkeit, womit! hier der Beseitigung einer vermeintlich religiösen Observanz das Wort geredet wird, die, ungeachtet daß sie rituell unbegründet, nür auf herkömmliche Gebräuchlichkeit bastrt ist, lediglich der Unredlichkeit oder Feigheit Solcher ihr Fortbestehen verdankt, die ihre Person und'ihre Stellung mehr als die Wahrheit lieben. ,,Aus Ihre Anfrage re. erwiedere ich Ihnen hierdurch 1) der Genuß von Hülsenfrüchten und Reis am Passafeste ist nicht nur vom Talmud und sämmtlichen nachtalmndischeu Gesetzeslehrern, sondern auch noch von der spätesten Gesetzessammlung des Rabbi Josef Karo tgenannt Schulchan Aruch — und .geiueinhin als der Codex des talmudischen Judeuthums bezeichnet, imOrach Chajim Kap. 453. §. 1 a u öd r ü cklich als erlaubt angeführt, und iw , den Glossen zu dem gedachten Codex, welche den R. Moses Jsserls zum Verfasser haben, wird der Nichtgenuß derselben als ein in Aschkenas bestehender Gebrauch (Minhag) bezeichnet, mit welchem Michtgenuffe es aber, weil er nicht gesetzlich ungeordnet ist, bei Vermischungen nicht streng zu nehmen, d. h. nicht als verbotene Speise zu betrachten ist, die, wenn sie mit ertaubten durch Zufall vermischt.wird, dieselben ungenießbar macht. ' 2) Dieser Gebrauch des Nichtgenuffes von Hülsenfrüchten und Reis am Passafeste ist bereits von dem isr. westphälischen Konsistorium (um das Jahr 1812), unter welchen Männer von großer talmudischer Gelehrsanlkeit und anerkannter Frömmigkeit sich befanden, als mit den klarem Aussprüchen des Talmuds und der kompetentesten Erklärer desselben zuwiderlaufeud, und für die ärmern Klassen der jüd. Glaubens-Genossen zumal in Kriegszeitm und bei Theuerungen, höchst belästigend und ihnen die Festesfreude in häuslichen Kummer, verwandelnd, beseitigt und außer Kraft und Verbindlichkeit, die er in religiös-gesetzlicher Beziehung eigentlich nie hatte, erklärt worden. 3) Auch in neuerer Zeit haben viele gelehrte und fromme Rabbiner ihre Stimme gegen diesen, eine uugesetzliche Gewalt über die nicht unterrichtete Menge usurpirenden auf nichts Wesentlichem beruhenden und der Fö rderung des religiösen Lebens eher Nachtheil als Vortheie gewährenden Gebrauch erhoben, mancher derselben in seiner Gemeinde als nicht zu beachten erklärt, welchem auch ich mich hiermit ans voller Ueberzeugung anschließe und den Genuß -von Hülsenftüchten und Reis am Passafeste jedem Jsraelilen als erlaubt erkläre". * Ich ersuche Sie obige Erklärung auf Ihnen geeignet scheinendem Wege auch zur Kenntnißnahme anderer Gemeinden des Vaterlandes bringen zu wollen... Schwerin, den 20. Februar 1846. Dr. Sa m. H old h e im, Au ' Landesrabbiner, den verehrt. Vorstand der isr. Gemeinde zu Grevesmühlen. Berlin, 8. März. Die jüdische Reformgenossenschaft ist nun endlich daran, ihrem Werke eine dauernde Begründung, und der rasch und schön umgestalteten Gesinnung nun auch eine würdige Vertretung nach außen zu geben. Das große Gropius'sche Lokal, das sie vorläufig zu einem geschmackvollen Vethanse eingerichtet, soll nun am zweiten April eingcweiht, und an den Osterfeiertagen der erste würdige Gottesdienst gehalten werden.- Die besten Kräfte der Genossenschaft sind mit der Ausarbeitung der Liturgie beschäftigt gewesen, und wenn es nun ihnen noch gelingt, einen tüchtigen Prediger für sich zu gewinnen, so dürste diese junge vietverschriene Gemeinde. den erhabensten, und würdigsten Gottesdienst unter allen Synagogen und Synagögchen Berlins haben. Die Genossenschaft wollte demnach für die Einweihungs-Feier den L.-R. Dr. Hold heim aus Mekleuburg-Schwerin, und für die ersten Osterfeiertage den Rabbiner Dr. Geiger aus Breslau zu ihrem Geistlichen gewinnen. Allein nur Holdheim erklärte sich bereit, falls ihm seine Behörde den Urlaub gestatten sollte, bei der Einweihung als Prediger zu fuugiren; Geiger jedoch erwiederte höflich, und ehrlich , daß es ihn zwar freue, die junge Gemeinde immer gedeihlicher entwickeln zu sehen, daß er stets den wärmsten Antheil an ihrem heilbringenden . Werke nehmen werde, aber doch, ihrer ehrenvollen Einladung aus Rücksicht für seine Gemeinde nicht Folge leisten wolle, um nicht in den. stets vorhandenen Zündstoff vieler Gemüther in derselben einen gefährlichen.-Funken zu werfen. - Die Genossenschaft ist nun, wie es scheint,, um eine, vielleicht ihre schönste Hoffnung betrogen. Sie mochte im Stillet! vielleicht vertraut haben, einen dieser Herren der jüd^ Reform und Wissenschaft zur Annahme des. geistlichen Amtes bei ihr zu gewinnen, und in dxr That dürfte ihre Angelegenheit mächtig erstarken, wenn es ihr gelänge Geiger, den Mann der freien Wissenschaft und der begeisterten Rede, oder den freimüthigeu und gelehrten Holdheim zu ihrem Vertreter zu.gewinnen. In der nächsten Zeit jedoch dürste dies noch nicht geschehen. Möge die junge Ge-