Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 12 (19.3.1846)
- Date
- 1846-03-19
- Page
- Seite 86 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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- 86 - angeboren; Die Großen (so nennt man euphemistisch auch hier so manche Kleinen) wohnen zu weit von ihren unfashionablen Shnagogcnsprengeln, die Anregung zu KultnssortschritLen wird mithin nicht genügend unter- - stützt. -Die Besorgnisse, welche diese Misstände ttt der Brust eines jeden denkenden, dem Väterglauben zugethanen Israeliten erzeugten, und sich Ln den letzten Jahren der Amtsführung des Dr, HerscheL, verstorbenen Rabbiners, mehr denn je fühlbar machten, ließen sich nur durch ein Tröstmittel beseitigen, und daS war die Reform. Ob bewußt oder unbewußt, ein Jeder sprach es längst aus: Sometliing must he done for us (etwas muß für unser Wohl gethan werden). Unter diesem unnennbaren nndeft'nirten „Etwas" war die Verbesserung der Zustände, die Hebung des Judenthums int Herzen seiner Anhänger, die Reform gemeint. Die gebildete Klasse unter den Juden, die Liebe und Hingebung zur Religion hegte/ konnte diese Liebe und Hingebung nicht auf die geistlichen Lenker, als Repräsentanten des Glaubens, übertragen. Unter deren Obhut war ja das religiöse Leben verkümmert und verknöchert oder bewegte sich nur automatenhaft. Es. wurde also ohne Zuziehung dieser Behörden, eine Durchprüfung des öffentlichen Gottesdienstes vorgenommen. Stellen welche die Andacht, störend erschienen oder zur Erhebung des Gemüths sich ungeeignet zeigten, wurden aus dem Gebetbuch gestrichen. Die Erwählnmg der chorsührenden Engel in der ntyrip wurde ausgewiesen, auch wurden jene, mit der Wirklichkeit in Widerspruch stehenden Gebetstücke ausgelassen, welche über- Verfolgung und Bedrückung unseres Volkes handeln , das Aufrufen zur. Tora mit dem Mizwot-Verkauf und das Absingen des Schristabschnitts ward eingestellt, die sabbatliche Versammlung der Gemeinde aus 10 Uhr festgesetzt und äußere Ruhe als conditio sine qua non der inneren Ruhe und Andacht anerkannt. Das Erscheinen des Gebetbuches der Wcst-London- Synagoge ward mit dem Bannflüche von Seiten der geistlichen Autoritäten begrüßt. Es hieß, die zusammentretende Gemeinde habe das oral law (das traditionelle Gesetz) geläugnet. Als einer der Assessoren des Bet- Din-Kollegiums befragt wurde, was denn,eigentlich unter dem oral law-zu verstehen. sei? Gab er zur Antwort: Alles was in der Mischna und in der Gemara steht ist als yVn anzufehen. Die Verwerfung des 0' ward um so leichter, da der zweite Festtag in zu offenem Widerspruch mit dem Worte, der ihrem Leser über alles heiligen Bibel* steht, und das „Vermehre, nicht und Verringere nicht" ihn von der Hcilighaltung ungebotener Feiertage abmahnt, und überdies die Begehung der Doppelfeste von denselben Autoritäten verfochten wurde, welche die göttliche Inspiration des Gebetbuches dummdreist behaupteten. Nichts vermag die rege Anhänglichkeit der reformirten Gemeinde für Religiolr und Recht besser zu veranschaulichen, als ein im Druck erschienenes Schreiben, wovon die folgende Uebersetzung ein Auszug ist^). Der Aufsatz rührt von H. Elkin her, einem der Mitglieder der Burton-Street-Synagogue,' der durch seine philanthropischen Bestrebungen und seine kräftige Beförderung aller jüdischen Wohlthatigkeits-Vereine jenen warmen' Eifer bethätigt, der sich in dieser Beilage kundgiebt**). R.W. * * . i * Auszug aus dem Sendschreiben des H.B. Elkin an den Redakteur des Oceidents H. Leeser irr.Philadelphia. Die Zurücklveisung ineineS Referats von den Spalten des Occidents hat mich mit Ueberraschnng und Misbilligullg erfüllt, und ich kann durchaus nicht die Nachhaltigkeit der Gründe anerkennen, mit denen Sie diese Machtausübnng Ihrer Redaktion beschönigen. Sie mögen freilich wohl daran thun, in der Wahl der aufzunehmenden Artikel , vorsichtig zu verfahren, aber-bedenken .'Sie denn nicht, daß diese Censur gelinder gehandhabt werden sollte, wo es nur ein einziges vertretendes Organ giebt, an dessen Spalten sich der Angeschuldigte mit seiner Rechtsforderung wendet? Ueberdies diente ja mein Schreiben nur als Gegenerklärung und gab hierbei das unverwerfliche Zeugniß ab, daß wir nie den (uns zum Vorwurf gemachten)- Gedanken hegten,* das TefillinrAnlegen abznschaffen, oder das inündliche Gesetz hinwegzuläugnen. Die einzige ankämpfbare Stelle in rneinem Schreiben handelt über unsere Aufhebung der Doppelten Festtage; und verzeihen Sie mir, daß ich es rund heraüssage, ich sehe nicht ein, worin die allzugroße Nachgiebigkeit wi'lrde bestanden haben, wenn sich der Oceident zur Verthcidiguug dieser unserer Maßregel herbeigelaffe11 hätte; besonders da , gerade diese den hervorragendsten Abstand zwischeil uns und unfern Glaubensbrüderrr bildet . . . Ich bin darin wohl Ihrer Meinung, daß diejenigen, „welche mit Ihrem Glaubenssystem im Reinen stnd" die zweiten Festtage für btos merlschtiche Einführungen betrachten; dagegen aber ist es der Glaube der Unwissenden, die in jeder Kommune die große Mehrzahl ausmachen, daß die hinzugefügten Festtage durch göttliche Verordnung eingesetzt sein. Diese Irrung wird sogar von Männern aufrecht erhalten, die „ihr Glaubenssystem durchaus verstehen". So hat ja ein H. Simonson eigens eine Broschüre veröffentlicht, um aus der, heit. Schrift darzuthun, daß Gott die Feier der Doppels e st e a u be f i e h l t! Mein ergebenstes Schreiben an den Oeeident suchte diese Lchrweise zu entkräften; denn ist auch rneine Feder nur schwach, *) Die Auslassungen sind durch Punkte angezeigt» **) In meinem nächsten Schreiben werde ich Ihnen einen Bericht der jüngsten Ereignisse jüdischen Interesses vorlegen. R. W.