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Der Orient · 1846-03-05 · Heft 10 (5.3.1846) · p. Seite 70

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Journal
Der Orient
Volume
7 (1846)
Issue
Heft 10 (5.3.1846)
Date
1846-03-05
Page
Seite 70 (sequence 3)
Language
German
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des betreffend en Chef'.s ab hing, die. sehr häufig ans persönlicher Antipathie . oder zufälliger Laune den - Inden die Aufnahme verweigerten, so geschah cs doch sehr oft, daß jüdische Freiwillige zur großen Zufriedenheit ihrer Obern den Militärdienst durchwachten. Man muß es aber zum höchsten Lobe-der Negierung sagen, wenn man einmal das preußische Princip der altmäligen Emancipation billigt, daß sie bis jetzt die jüdischen Freiwilligen Posens sehr gern gesehen, und sogar durch eine Ministerial-Verordnung vom 7. Nov. 1842. an die Regierung zu Bromberg, wenn auch in einem speciellen Falle, denselben großen Vorschub geleistet. Aber trotz der Milde in diesem Verfahren der Regierung, war doch allgemein der lebhafteste Wunsch,-daß die Regierung diese Schranke in den Verpflichtungen gegen den Staat ansheben möge, da durch die Aufhebung dieser Schranke erst die Juden sagen können, daß sie durch die Ableistung der gleichen Pflichten auch die gleichen Rechte bearlspruchen dürfen. Um aber ein neues Gesetz in Betreff der Militärpflicht der Juden Posens , das man übrigens schon seit dem 1. Juni 1833 stets gewärtigte, zu beschleunigen, kam noch gegen Ende des vorigen Jahres eirr Umstand hinzu, welcher der Erwähnung werth ist. Im November des vorigen Jahres kam eine' große Anzahl Deputirte der jüdischen Gemeinden unserer Provinz hier zusammen, um sich wegen Verthcilung der Rekrutensteuor zu besprechen und man entschloß sich gar bald Ins Namen vieler Korporationen ein Gesuch an die RegicrüÄg zu gelten, um die' Erlassung der jährlich' zu zahlenden Rekrutengelder und Zulassung zum Militärdienste zw bittend Auf dieses Bittgesuch sist zu Anfang dieses Jahres -den petitionirenden Vorständen eröffnet worden, daß eine königliche Verfügung in dieser Beziehung bald ' erfolgen würde, was nun auch geschehen. ' Und in diesem Sinne erregte die neueste Kabiuets-Ordre vom 31^ Dee. 1845, veröffentlicht im dritten/Stück der Gesetzsammlung dieses Jahres und den 10. Febr. ausgegeben, eine'allgemeine Freüde, daß wir es dankbar tief empfinden, wie nur Preußen unser Vaterland und wir nur diesem ganz angehören müssen. Die Kabinets-Ordre'lautet : „Auf den Antrag des Staatsmiuisteriums vom 8. „v. M. bestimme ich hierdurch, daß die Juden fort- „au der allgemeinen Militärpflicht auch in denjenigett „Landestheiteu/Ln welchen sie von denselben bisher „noch befreit gewesen sind, unterworfen sein sotten; „es soll dagegen auch das Rekrntengesd Wegfällen, „welches die Juden Ln mehren, jener Landestheite „bisher zu entrichten hatten. Die Bestimmungen des 14 der Verordnung vom 1. Jan. 1833 wegen „des Judenwefens im GH. Posen werden hierdurch „aufgehoben. Dieser mein Befehl ist durch die Ge- „setzsammlung zur öffentlichen Kenntuiß zu bringen. Berlin, 31. Dce. 1845. Friedrich Wilhelm. An das Staatsmiuisterium." Durch dieses neue Gesetz: sind wir nichts nur der schmählichen Juderlsteuer, Rekrniengeld genarlut, enthoben, die mit Recht der Volkswitz „FeighcLtösteuer" genannt, sondern der völligen Emaneipatiou bedeutend näher gerückt, oder wenigstens eine Schranke mehr, in der16fach zerklüfteten preußischen Gesetzgebung über die Inden durchbrochen. ‘ Das allgemeine Gerücht, daß Soldaten jüdischen Glaubens zu Unterofffeieren vorgcschlagen werden dürfen, finden wir hier zu Lande sehr lächerlich, da dem Inders bis jetzt das .Avaneiren zum Unterefficier nicht verwehrt war und wenn eS auch selten geschehen^ so war dieses mehr Schuld der Militärbeamteu, in deren Händen es immer liegt, und das Gesetz kann nichts davor. Hingegen findet das andere Gerücht, daß den jüdischen Soldaten nach der gesetzmäßigen , 'tadelfreien Dienstzeit eine Besorgung im Civildieuste gegeben werden wird, keinen Glauben,, da nach den Landtagsab- ' schieden zu urtheilen, wir noch gar nicht so weit sind. Wir sind aber Preußen doch dan kbar dafür, und wir werden uns bestreben, durch Anhänglichkeit zur weiteren Erlangung unserer Rechte beizutragen. Wir haben unsere Ausschließung von dem Gesetze von, 11. März 1812, zu welcher unsere Rabbiner , der verstorbene Eg e r an der Spitze, beigetragen, oftHttcr gmng empfunden und es jenen Herren me vergeben können. — Ein anderes Ereigniß, das uns immer fester und fester an Preußen knüpft, ist die furchtbare Enthüllung über die stavischnationale Verschw'örmig in unserer Provinz, bei deren Gedanken man erstarrt. Wöe im tiefsten Mittelalter sollten die polnischen Bauern zur Mitthätigkeit dadurch ansgestachclt 'werden, daß mau ihnen bic Juden mit den vorgebti chen Reichthütttcrn derselben als Beute hir'nverftn wollte, und es wäre in der That gräßlich, wenn diese Blutthaten zu spät entdeckt Worden, waren. Wie tief wir auch den Leichtsinn. der Polen, ihren ilichtswürdigen Stolz, ihre Unkultur, ihre Undankbarkeit und ihren verrätherischen Sinn verachteten, so hätten wir cs doch nie'geglaubt, daß der polnische Adel, der doch so gern mit seiner französirenden Poliinr prahlt, zu solchen, Verbrechen seine Zuflucht nehmen würde. Mord und Plünderung unschuldiger Einwohner, in Preußen, in unserer Zeit! Zwar ist' unsdie tiefliegende Gährung seit 1840 nicht entgangen; das kecke Auftreten dieser Raee unter der Maske des PanslavismnS das Sichherandrängcn zu den bedeuteudstell Organen Dentschlauds, die Gründung von poluischerr Vereinen mit eigenen Vergnügungs- Plätzen haben längst zu der Vermuthung geführt, daß die Polen etwas im Schilde führen müssen, doch hätten wir nie den Teufel so schwarz gemalt. Gegen die Juden ward schon seit 1840 ein großer Schlag geführt, und wenn über denselben wenig in die Oeffentlichkeit gekommen, so geschah e§ nur, nm nicht als Kläger für dm Eigennutz zu erscheinen. Ich meine die Errichtung der Bazar's irr Posen wie in dm übrigen Städten der

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