Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 7 (12.2.1846)
- Date
- 1846-02-12
- Page
- Seite 50 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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- 50 — Lebenslaufes um so eher von Nutzen sein dürste, als bei den gegenwärtig obwaltenden Dissensen des religiösen Lebens.vielleicht manche heilsame Lehre daraus abgeleitet werden kann. Lazarus Lion, von Natur mit körperlichen und geistigen Vorzügen reichlich ausgestatter, dabei von edlem Gemüthe, war von seiner frühesten .Kindheit an mit inniger und warmer Liebe zu Gott und Menschen durchglüht, und es konnte ihn (wie es sonst so oft der Fall) weder irgend eine günstige Aussicht auf Gelingen des Vorhabens im Geschäfte von seiner gewohnten Rechtlichkeit abbringen, noch auch der ihm verliehene irdische Segen zu einer übecmülhigen Handlung je verleiten. Noch nicht ganz 13 Jahre alt, über-' nahm er das von seinem verstorbenen Vater zurück gelassene Geschäft, welches,, von ihm kräftig und männlich geleitet, später an seinen älteren Bruder überging. Deshalb trat er dann in das Geschäft eines Verwandten und, von diesem als Universalerbe eingesetztwußte er durch seine große Routine, noch mehr aber durch feine unwandelbare Rechtlichkeit, dieser seit 1819 auf eigne Rechnung geführten Handlung einen solchen Aufschwung zu geben, daß er ein.- ansehnliches Vermögen und dabei — ohne Uebertreivung'— einen reinen und unbescholtenen Ruf bei a l len Bekannten, deren er im In- und Auslande eine große Menge hatte, sich Erwarb. Hauptleiter bei allen seinen Handlungen war Religion, abernicht blos formelle, äußere, — nein! es war das zur Ueberzeugung gewordene Bewußtsein, daß es keine wahre, ächte Glückseligkeit ohne die innere Erkenntniß geben könne, daß der Mensch blos geschaffen sei, die Lehren seines Glaubens praktisch zn üben, d.h. wohkthätig und mittheilend zu sein. So sehen wir ihn in den harten Kriegsjahren; Jedem mit Rach und That beistehen, alle^ mildrhätigen Zwecke kräftig fördern und sein Haus den Armen und Bedrängten als Asyl liebevoll und gern öffnen. Alljährlich verausgabte er für Wintecholz und sonstige Bedürfnisse der Armen eine sehr beträchtliche Summe und besaß überhaupt eine große Freigebigkeit, von welcher sein zurückgelassenes, eigenhändig und treu geführtes,Zehentbuch das schönste Ieugniß liefert, indem hier im Geheim verabreichte Gaben verzeichnet sind, die seinem Herzen ein Denkmal für die Ewigkeit setzen. Streng dem positiven Iudenthume zugethan, war er dennoch von jeder Bigotterie weit entfernt, was wohl, am Klarsten die zeitgemäße wissenschaftliche Bildung beweist, die er seinen Kindern angedeihen ließ. Wie er in einer 5vjährigen Ehe mit einer und-derselben Gattin glücklich und zufrieden lebte, in d e m Maße war er auch als Vorstandsmitglied des Bürgervereins und überhaupt im geselligen Umgänge allgemein geachtet, und geliebt.' Die israelitische Gemeinde, wie die sämmtlichen Stadtbürg er. bewiesen ihm am besten dadurch ihr Vertrauen, daß erstere ihn zum Vorsteher, letztere ihn zum Ausschußmitgliede erwählt hatten. Wenn daher nicht zu leugnen ist, daß sem Verlust die hiesige Stadt nicht unbedeutend berührt, so können wir dennoch um so mehr; der Hoffnung uns hingeben, daß die Bahn, die er so glorreich zurückgelegt, auch von den Hinterbliebenen betreten werde, als wir durch die That überzeugt sind, daß der^ Verblichene nicht aus unfruchtbaren Boden gesäet hak; denn unbegrenzr und groß war die Liebe seiner Ang.chörj'gen zu ihm, und auf die erste Nachricht von seinen Leiden eilte sein jüngerer, in der Ferne wohnender Sohn herbei, um die sorgsame Pflege für den theuern Kranken mit der zärtlichen Mutter und tief mitbekümmerten Geschwistern zu ttheilen. Sein Leichenbegängniß zeigte, wie sehr sein Hingang von allen Bewohnern dahier ohne Unterschied des Grandes und des Glaubens innig bedauert ward, indem dasselbe, ungeachtet sich die in Trauer versenkte Familie alle öffentliche Beileidsbezeugungen verbeten hatte, von einer außerordentlichen Menschenmenge begangen wurde. — Mit Recht sprach der Schwiegersohn des Verblichenen in einer gehaltvollen Rede an dessen Grabe die ergreifenden Worte: „Durch so lch' ein Leben lasset uns lernen — einst getrost und ruhig zu sterben— Ehre dem Andenken eines-edlen Mannes, eines rechtlichen Bürgers, eines liebevollen Gatten und Vaters! — H. I. Frankfurt a. M., 24. Jan. In der Instruktion, auf welche Hr. Rabbiner Stein bei seiner Anstellung verpflichtet wurde, ist festgesetzt, daß der Religionsunterricht in der Schule, so wie die, seit einer Reihe üotv Jahren in derselben bestehende Constrmarion vom .Wirkungskreise des Rabbiners ausgeschlossen bleibt. Jeder Unbefangene muß - erkennen, daß der Vorstand eine sehr lobenswerthe Vorsicht bewiesen hat, indem er der Schule ihre freie Wirksamkeit, die seit vierzig Jahren einen so wohlthätigen Einfluß auf die Gemeinde ausübt, erhalten und vor hierarchischen Tendenzen und Glaubensnormen, die.die Forderungen der Bildung und der bürgerlichen Zustände oft unbeachtet lassen, und denen die Schule oft als Werkzeug dienen muß, sicher gestellt hat. Was . nun. die Eonflrmation insbesondere betrifft, so ist dieselbe — dir der Hauptsache nach in einer Religionsprüfung besteht — eine fast überall von den Schulerö ausgegangene neue Institution, die das Judenthum nicht kannte und. der viele Räbbiner sich noch jetzo «übersetzen, und es hangt daher ganz von dem freien Willen der Eltern ab, ob sie ihre Kinder consirmiren lassen wollen. Der Religionslehrer an der hiesigen Schule confirmirt übrigens nur solche Kinder, welche die Schule besuchen, und auch bei diesen bleibt es den Eltern frelgestellt, solche durch den Rabbiner in der Synagoge/ oder durch einen Privatlehrer in ihrem Hause consirmiren zu lassen. Es erregt daher allgemeines Mißfallen, daß der.Rabbiner in einer Eingabe an den Vorstand die Forderung stellte, dem Religionslehrer der. Schule das Consirmiren zu entziehen, solches ihm ausschließlich zu übertragen. Schönaus dem^ rechtliche n Gesichtspunkte kann man es-nur misbilligendaß der Rabbiner dem wackern Religionslehrer eine demselben vertragsmäßig zustehende -Function entziehen und sich-aneignen will, nachdem er vertragsmäßig-daraufverzichtet hat. Es muß aber auch als eine unbegründete Anforderung erscheinen, wenn ein Rabbiner in den Kreis seiner ausschließlichen