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Der Orient · 1846-02-05 · Heft 6 (5.2.1846) · p. Seite 38

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Journal
Der Orient
Volume
7 (1846)
Issue
Heft 6 (5.2.1846)
Date
1846-02-05
Page
Seite 38 (sequence 3)
Language
German
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38 um über das negative Resultat in.den jüdischen politisch-bürgerlichen Zuständen, über den Widerspruch zwischen dem Könige in seiner absoluten Herrschaft und dem Völkswillen in der Aeußerung der ständischen Petitionendurch die Volksvertreter, ein recht anschauliches Bild zu haben, so stelle ich Pas. Resumv > der' ständischen Petitionen mit''den darauf erfolgten Bescheiden hier übersichtlich zusammen. -. 1) Sch l'e si e n. Die Bewegungen, welche Deutschland seit 1840..aufweckten, die religiösen Bewegungen, welche gerade von dort aus sich dem übrigen Deutschland mittheilte, blieben auf die Volksgesinnung in Bezug auf die Juden nicht ohne Einfluß, und die schlesischen Provinziallandstände' sahen sich gedrängt, trotz so mancher persönlichen Abneigung, in der Judensache liberaler zu denken. Die Judengemeinde zu Breslau, ohne daß sich eine andere schlesische. Gemeinde angeschlossen, übergab zwar eine um völlige Gleichstellung anhaltende Petition, aber die Stände waren in ihrer Gesinnung noch nicht so weit emancipirt, dieselbe beim Könige zu befürworten. Aber dafür wurde zur Petition erhoben: den König zu bitten, daß die in dem Edikte vom 11. März 1812 den Juden ertheitten Rechte wieder hergestellt werden möchten. Es waren nur 25 Stimmen dagegen. In dem' erfolgten Landtagtagsabschiede wurde jedoch auf das Allgemeine dieser Petition keine Rücksicht genommen, und nur Einzelnes, wie die Zulassung der Juden zu Lehrstellen und städtischen Aemtern, wurde wenn auch in sehr unbefriedigender Weise beantwortet z der Königliche Bescheid lautet: „DerAntrag wegen Zulassung der Juden zu akademischen Lehrwie zu den Stellen als Bürgermeister wird bei der bevorstehenden legislativen Berathung über die bürgerlichen Verhältnisse der Juden näher erwogen werden. Indessen wollen wir unfer n getreu en Ständen sch o n j etz t i\ icht vorenth alten, daß es nicht unser Wille ist, die Juden zu Remter n z u besähigen, welche ihnen ei ne obri g kei tliche Gewalt über unsere christlichen Untere Hanen gaben." 2) Br andePbur g. Bei dem brandenburgischen Provinziallandtag-gingen drei die jüdischen Verhältnisse betreffende Petitionen, ein, von welchen zwei auf v ö l l i g e Emaneipation an trugen und eine auf. eine Revision des bekannten Edicts vom 1l. März 1812. In echt deutschem Sinne wurde die Halbheit vvrgezogen, und der Ausschuß, welcher über diese Petitionen zu berichten hatte, stellte den Antrag: „des Königs Majestät zu bitten, die Einheit der Gesetzgebung für die bürgerlichen Verhältnisse der Juden in. der Provinz Brandenburg , aus den Grundlagen des Edikts vom 11. März 1812 herbeizuführen, und auch die Bestimmungen dieses Gesetzes mit Rücksicht auf den fortgeschrittenen Kulturzustand der Juden, einer durchgreifenden Revision unterwerfen und den daraus hervorgehenden Gesetzentwurf den Ständen baldmöglichst zur Begutachtung verlegen zu lassen". Freilich wurde dieser Antrag angenommen, da er der sprichwörtlichen deutschen Bedächtigkeit zusagre. Der Bescheid auf diesen Antrag lautet: „Der Antrag wegen Revision der Gesetzgebung ' über die bürgerlichen. der Juden wird bei den darüber stattsindenden legislativen Beralhungen - Berücksichtigung finden". Aber die stattsindenden legislativen Berathungen finden bereits seit 36 Jahren statt und seit einigen Jahrzehndem wird auf diese schon hin gewiesen.^—.. 3) Posen. Das Großherzogthum Posen. war in seinen ständischen.Berathungen bis auf die kirchlichen Conflikte der neuesten Zeit als judenfeindlich berüchtigt. Das judenfeindliche polnische Element, das dorthin den Ständen repräsentirt w.urde, die starre, unduldsame katholisch - kirchliche Form und die übergroße Zahl der Juden, welche diese Antipathie erklärlich machten, Alles dies verschwand durch den großen Kirchenstreit und durch das Austauchen des Deutsch - Katholicismus, und man lernte bei dieser Gelegenheit, abweichende Bekenntnisse mehr achten und prüfen. Solche und ähnliche Conflikte führen überhaupt Völker zur tirfern Einsicht, indem sie dieselben aus verdumpster Gewohnheit der Anschauung reißen. Diese Aeußerung theilte sich natürlich auch den Ständen mit» Neun Petitionen gingen diesmal auf völlige Emancipation ein, die Debatten wurden mit erfreulicher Freimüthigkeit geführt, und wenn auch der Ausschuß picht ganz die Gesinnungen der Petenten iheilte, so faßte er doch den im Großh. Posen einzig dastehenden Beschluß, an den König die Bitte zu richten, daß er 1) jeden Unterschied aufheben möchte, welcher nach der vorläufigen Anordnung vom 1. Juni 1833, zwischen natucalisirten und mchtnaturalisirten Juden gemache wird; 2) alle im Sinne dieser.vorläufigen Verordnung für Einwohner des Großh. Posen anerkannten Juden in ihren civilen und politischen Rechten den Christen gleichzustellen. Jedoch unter Vorbehalt der im §. 20. a. b. c. der Verordnung ausgesprochenen Beschränkungen und mit dem Zusätze, daß den Juden bei ihrer Ansiedelung auf dem platten Lande nicht gestattet 'werde, Gasthöfe zu unterhatten und Schank und Kleinhandel zu betreiben. Ferner hat der Landtag einhellig zur Petition erhoben: „ daß die allgemeine Militärpflicht auf die Juden ausgedehnt und die völlige Gleichstellung mit den Christen wenigstens'denjenigen gewährt werde, welche 1) die dreijährige Mlitärdienstzeit mit untadelHafter Aufführung bestanden; 2) die Gymnasialstudien durchgemacht und darüber ein gutes Sitten - und Maturitälszeugniß erlangt; 3) die Studien auf Real -, Gewerbe Landes -, Bau Schiffahrtsschulen, oder auf Forst- und landwirthschastlichen Akademien gemacht Haben, und ebenfalls gute Sitten - und , Maturitätszeugnisse erlangt haben; 4) welche persönlich die Landwirthschaft mit jüdischem Gesinde 6 Jahre lang betrieben haben; 5) welche in besondern Fällen vom Magistrat und .Stadtverordneten dafür geeignet gehalten werden". Ferner wurde landständisch beantrage: „den König zu bittendas Gesetz vom 11. März 1812 auf die ursprünglichen Bestimmungen zurückzusühren, d. h. mit Aufhebung aller später erfolgten Beschränkungen, und dessen Ausdehnung auf sämmtliche Juden Preußens". Zwar stimmten 'gegen manche

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