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Der Orient · 1846-02-05 · Heft 6 (5.2.1846) · p. Seite 39

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Journal
Der Orient
Volume
7 (1846)
Issue
Heft 6 (5.2.1846)
Date
1846-02-05
Page
Seite 39 (sequence 5)
Language
German
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39 dieser Anträge 14 Mitglieder, aber wie sie ausdrücklich bemerkten/ daß sie nur deshalb dagegen stimmen, weil die Forderung halb sei, .hingegen würden sie für völlig e Emancipation sein, wenn diese gesucht würde. — Auf diese höchst humanen Forderungen des Posen er Landtags erfolgte von Seiten des Königs folgender Bescheid: >,D er Zustand der jüdischen Bevölkerung der Provinz. Posen und die Mittel einer Verbesserung ihrer bürgerlichen Verhältnisse sind bereits Gegenstand näherer Ermittelungen geworden, und die dahin gerichteten Anträge unserer getreuen Stände werden bei Feststellung der vorbereiteten legislativen Maßregeln näher erwogen werden". >- Also wieder die gewöhnliche Vertröstung ' ad calendas graecas. 4) Provinz Preu st e n. Fast ganz ähnlich klingt der königliche Bescheid' an den preußischen Landtage Die Provrnzialstände Preußens haben wider alle Erwarten dm Antrag auf v Lllrg e Emancipation mit 57 gegen 30 Stimmen abgelehnt und sich auf bruchstückliche Forderungen beschränkt. Es wurde nämlich blos das Gesuch einhellig beschlossen: Das Gesetz von 1812 auf alle Juden Preußens auszudehnen, Juden zu akademischen Stellen und Schulämtern zuzulassen, so weit ihr Glaube sie daran nicht hindert, sie in allen Kriminalsachen in Bezug auf Glaubwürdigkeit den Christen gleichzustellen, sie zuzulassen zu öffentlichen Bedienungen und Hebung ihres kirchlichen Zustandes. Auf diese Anträge erfolgte der Bescheid : „die Anträge unserer getreuen Stände in Betreff der Regulirung der bürgerlichen Verhältnisse der Juden, insbesondere auch der religiösen Angelegenheiten der jüdischen Gemeinden, werden bei der bevorstehenden legislativen Berattzung dieses Gegenstands näher erwogen werden". — Die gewöhnliche Vertröstung! 5) Rheinprovinz. Die Stände dieser Provinz haben, bereits auf dem vorigen Landtage laut ihre Stimme für die Rechte der Juden erhoben; ihre Worte klangen wieder von einem Ende Deutschlands bis zum andern und sind auch in besondern Schriften gedruckt worden. Auch diesmal standen sie nicht nach. Unter trefflichen und ausgezeichneten Reden wurde an den König die Petition gerichtet: 1) „das Napoleonische Dekret vom 17. März '1808 auf der linken Rheinftite vollständig aufzuheben, und 2) überhaupt den Juden gleiche politische und bürgerliche Rechte mit allen übrigen Unterthanen zu bewilligen". Es waren nur 16 Stimmen dagegen und zwar blos in einigen Beziehungen, und nebenbei wurde auch auf eine gesetzliche Bestimmung über feste Familiennamen angetragen. Der königliche Bescheid auf diese Anträge lautet: „Die beantragte Aufhebung des Dekrets vom 17. März 1808 und die politische wie bürgerliche Gleichstellung der Juden mit den übrigen Unterthanen wird bei der bevorstehenden legislativen Becathung der bürgerlichen Verhältnisse'der Juden in Erwägung gezogen werden. Wir w ol l en indessen Un s er n ge treuen' S t än d e n schön jetzt nicht vorenthLlten, daß Unsere Absicht nicht dahin geht, die Juden in Beziehung auf d i e p o U t ischen Rechte unserer chr\stlichen Unterthanen gleich zu stellen, und halten Uns auch überzeugt, daß der so weit gehende Antrag beider Mehr zahl der Letzt ern keine Unterstützung finden würde. Dem Anträge auf Erlaß einer gesetzlichen Bestimmung wegen Annahme fester Familiennamen der Juden für die Theile der Rheinprovinz, woselbst eine desfallsige gesetzliche Verpflichtung noch nicht bestanden, ist durch Unsere in der Gesetzsammlung publicirte Ordre vom 31. Oktbr. d. I. entsprochen worden". . 6) Westphalen. Der Antrag der westphälischen Landstände betraf blos Lokales; das Land, worin G esecke liegt, konnte sich zu einer allgemeinen Forderung nicht erheben; man trug blos auf die Aufhebung einer Beschränkung in der Ansiedelung auf dem platten Land? an. Der königliche Bescheid lautet: „Der Antrag wegen Aufhebung der Verordnung vom 20. Septbr. 1836 in Betreff der Ansiedelung der Juden auf dem platten Lande und des Verkehrs derselben mit den Landbewohnern in den. Kreisen Paderborn, Büren, Marburg und Höxter hat zu nähern Ermittelungen über die demselben zum Grund liegenden Voraussetzungen und den dermaligen Zustand der bäuerlichen Bevölkerung gegenüber den jüdischen Einwohnern, Veranlassung gegeben, nach deren Ergebniß Wir uns die weitere.Entschließung Vorbehalten". Diese fe.ch s Provinzen, Schlesien, Posen, Brandenburg, Preußen, Rhein und Westphalen, sind es, die in Bezug auf die Judenfrage überhaupt eine Antwort erhalten. Deutschland. Aus dem Harz, 19. Januar. (Zur Cultreformfrage in unserer Zeit. Sendschreiben an Herrn I. B.) Als ich kürzlich die Ehre harte, mit Ihnen zusammenzutreffen, wurde in unserm Gespräch unter andern Controverspunkten der Gegenwart, auch der Einführung des Chors in den Synagogen Erwähnung gethan, als einer von den neuen, immer allgemeiner werdenden Einrichtungen, welche-die Unzufriedenheit so vieler,, dem hergebrachten Ritus anhängenden Glaubensgenossen, rege gemacht und somit Hader und Zwietracht in den Gemeinden hervorgerusen habe. Auch Sie äußerten damals Ihre. Abneigung gegen diese Einrichtung, und zwar aus zwei Gründen; theils, weil die Art und Weise des Gesanges auf jeden an das bisher beibehaltene orientalische Colorit des Gottesdienstes Gewöhnten als ein fremdartiges Element störend einwirke: dann aber auch vorzüglich aus dem Grunde, weil durch den Chor, da derselbe an den meisten Orten beim Gottesdienst gleichsam die Gemeinde zu repräsentiren habe, die letztere aus ein passives Verhalten bei demselben beschränkt und dadurch wenig oder gar nicht erbaut werde; eine Wahrheit, deren Bedeutung einem jeden unparteiischen Beurtheiler dermaßen einleuchten muß, daß der Chor, wenn er kei- 6*

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