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Der Orient · 1845-12-24 · Heft 52 (24.12.1845) · p. Seite 412

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Journal
Der Orient
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 52 (24.12.1845)
Date
1845-12-24
Page
Seite 412 (sequence 7)
Language
German
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412 Menschenrechte abzu sprechen, diese infamirende Behauptung aber durch nichts, als durch die subjektive Ueberzeugung eines jüdischen Gutsbesitzers, durch ein vornehmes ,/Jch lebe der Ueberzeugung a\" zu begründen weiß; wer' ferner wie er, sich als Muster der Nachahmung hinstellend, ganze Gemeinden zumuthet, von ihrer angestammten Religion abznfallen, ohne auch nur im Entferntesten nachzuweisen, warum diese Religion verwerflich sei oder warum man sonst zum Abfall berechtigt wäre, ein Solcher hätte eine noch ganz andere Geißelung verdient. Die Zurechtweisung des Hrn. D. wäre noch viel zu delikat, die B. hinnehmen und benutzen sollte; wenn derselbe aber statt dessen aus kleinlicher Rache den Weg des Processes wählte, so kann man Hrn. D., der doch seinen Mann persönlich zu kennen vorgiebt, nur verübeln, daß er die Worte der Schrift (Sprüche 9, 8) außer Acht lassend, für seine Belehruug keinen empfänglichem und dankbareren Boden gewählt. Die Freunde der Reform hingegen bedauern, daß B. wie es scheint, nicht im Stande ist, den Angriffen des R. D. auf anderem Wege als auf dein des Jnjmien-Processes entgegenzutreten. — Die Bestrafung des Beleidigers beweiset ja keineswegeS, daß die beleidigende Behauptung unwahr sei. — In diesem, Falle aber, wäre es allerdings zu wünschen gewesen, daß B., bevor er sich in die Arena gewagt, seinen Beruf zum Reformer besser geprüft hätte. So weit unser Referent. — Was uns jedoch betrifft, so ist uns zwar Hr. B. ganz unbekannt; da man aber von Jedermann das Beste denken soll, so können wir kaum glauben, daß derselbe den rabbiuischen Juden so unumwunden die Fähigkeit zur Emaneipation abgesprochen haben sollte, zumal er, wie man hört., diesen Sonnner erst in Paris gewesen, da muß er's ja wissen, daß die französischen Juden, die ja auch dem rabbiuischen Judenthume angehören, vollständig emaneipirt sind, "Deputirte in die Kammer schikken und sonstige Staatsämter bekleiden. Ein gleiches wird er wohl von Holland und Belgien gehört haben, es ist in unseren Zeiten Niemand so dumm, so was nicht zu wissen. Hinsichtlich dev Fähigkeit zum Reformer, die man Hrn. B. streitig machen will, so räumten wir zwar ein, daß Güterbesitz allein hierzu nicht berechtige, insofern es einer Berechtigung überhaupt bedürfe, da Güterbesitz weder in moralischer noch in wissenschaftlicher Hinsicht irgend eine.Bürgschaft gewahren kann. Daß die Ritter der Vorzeit in ihren Burgsitzen sich mit Wissenschafft nicht sonderlich befaßt, weiß Jedermann und findet man auch heute noch, wenn auch seltener, derartige Exemplare. Eben so war nicht immer die Lebensweise eines jeden Ritters und Burgherrn das was man eigentlich ritterlich nennt; was Wunder also, wenn es auch in unfern Tagen manche Rittergutsbesitzer gäbe, dessen Ehrenfestigkeit die Feuerprobe nicht aushielte. Allein unseres Erachtens bedarf es zum Reformiren keiner sonderlichen Fähigkeiten oder moralischen Eigenschaften. R. D. glaubt vielleicht, man müsse Bibel oder gar Talmud verstehen, um reformiren zu wollen; dem ist aber mit Nichten also. Die Koryphäen der Reform unserer Zeit von Frankfurt bis Berlin haben sich mit dergleichen nicht den Kopf zerbrochen. Wir wollen Hrn. D. wenn er's nicht weiß, mit seiner Erlaubniß, das Geheimniß lehren. Reformiren heißt: ,,Leben und Lehre ausgleichen", zu Deutsch, wenn Jemand sich gewöhnt hat Krebse, Austern, Schinken it. dgl. zu speisen, oder am Sabbat sein Pfeifchen ju schmauchen, Geschäfte zu machen, überhaupt Alles, das die Staatsgesetze zwar erlauben, die Lehre jedoch d,. h. die jüdische Religion verbietet, so ist.die Lehre mit dem Leben in Konflikt, es muß also Friede gestiftet werden. Nun ist aber das Leben, in Fesseln der Sinnlichkeit geschmiedet, höchst eigensinnig und will von seinen Anforderungen nicht ein Iota Nachlassen, daher muß die Lehre, die ja vernünftig sein soll, klüger sein und hübsch fein nachgeben. Läßt sich's die Lehre nun gefallen, das Leben weiter nicht zu genireu, dann ist die Reform fix und fertig. Man erstehet hieraus, daß zum Reformiren keine große Gelehrsamkeit von Nöthen ist. Wer nur irgend so-lebt, daß er der Lehre, die ihm den Weg vertreten will, bedeutet auszuweichen und sich bescheiden zurückzuzichcn, der hat sich somit der Reform mehr oder weniger angeschlossen. Hr. D. hat also Unrecht irgend Jemanden die Befähigung zu reformiren abzusprechen, er müßte ihm denn die Fähigkeit zu leben und zu genießen nicht cinräumen wollen, was aber natürlich sehr ungereimt wäre. Eben so sonderbar klingt e§, irgend einem Reformer Wichtigmacherei als Motiv unterlegen zu wollen, indem in unserer Zeit Reformiren daS Unwichtigste unter der Sonne ist. Wahrlich, man kann noch viel weniger als ein Gutsbesitzer und dennoch zum Reformer gut genug sein. Hr. D., der sich der Reform widersetzen zu wollen scheint, geben wir zu bedenken, daß er dadurch dem Vergleich zwischen Lehre und Leben hinderlich und somit ein Friedenstörer wird, was aber einem Seelsorger nicht gut anstehet. Hr. B. wird hoffentlich, da seine reformistischen Bestrebungen keine Anerkennung gefunden, der undankbaren Welt hinsüro seine Liebesdienste nicht anfdringen, und sich damit begnügen, seinen eigenen Hausfrieden durch Ausgleichung von Lehre und Leben zu befestigen. Hr. D. aber würde wohl daran ihuu, den Friedensverkündern in Zukunft friedlicher zu begegnen, damit auch er in Friede gelafferu und von Processen verschont bleibe, die ihm jedenfalls keinen Gewinn bringen. Man . muß überhaupt mit Leuten nicht anbinden, welche die Wahrheit nicht gut vertragen können, und zu

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