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Der Orient · 1845-12-24 · Heft 52 (24.12.1845) · p. Seite 411

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Journal
Der Orient
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 52 (24.12.1845)
Date
1845-12-24
Page
Seite 411 (sequence 5)
Language
German
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cmstellung. Gleichwohl Wad ihur die lebenslängliche Anstellung jetzt verweigert — je nun, weil man sich jetzt durch ihn genirt fühlt. Der aktive Vorstand soll sich lange gegen diese,, wenn auch diplomatisch-ptarlsibte, doch nicht ganz moralische Maaßreget gesträubt haben, aber eingeklemmt zwischen zwei extremen Parteien, blieb ihn kein anderer Ausweg übrig, als seine mit Ernst betriebene Wahl fallen zu lassen. Wenn Hr. Fasset auf diese wenig ehrende Bedingung nicht eingeht, so wird der Vorstand sich genothigt sehen, um dem Buchstaben des Ministeriatreskripts zu genügen, neuerdings eine formelle Wahl zu veranstalten, die dasselbe Schicksal haben dürfte. — Der zweite Rückschritt betrifft dm Rückgang der Aktituzcichttungen auf den Bau einer allgemeinen Synagoge. Das Projekt war von vorne hereill chimärisch und zeugte von geringer Einsicht in die Stimmung der Gemeinde. Wie konnte von einer Gemeinschaft einer Bauunternehmung die Rede sein, wenn die Individuen sich in schroffer Unverträglichkeit gegmüberstehen? Und wenn auch unsere Kapitalisten die Kostensunnne decken wollten, so konnte die Synagoge doch immer keine gemeinschaftliche, vermittelnde werdell, sie hätte sich in die Arme der einen oder der andern Partei werfen müssen, und wäre dann, wieder weiter nichts als eine Chebra-Synagoge geworden, wie wir deren hier zu Dutzenden haben. Auch ertönte gleich bei den Verstaltnngen zu ihrer Geburt der Schtachtenruf der Parteien und die Frage wegen Einführung des neuen oder 'aftcn Kultus irr die neue Synagoge hat bekanntlich die Entrepreneurs sofort auseinandergetrieben. In diesen Tagen wurden die Mtienzeichnungen aufgehoben. Von der künftigen Rabbinerversammlung verlautet hier gar nichts, da dieses Institut nur auf die Theitnähme einer Partei rechnen kann, und-sich nicht einmal der Protektion des Vorstandes zn erfreuen hat, derselbe mochte nicht einmal aus Furcht vor Excessen in der hiesigen bunt gemischten Gemeinde, der Vorbernfnng seine Zustimmung geben und soll auch Zuschüsse cuiS der Gemeindekasse für die Kosten von vornherein verweigerthaben. Auf diese Weise wäre die künftige Rabbincrversammlung auf die Generosität Einzelner angewiesen , die aber wohl nicht ermangeln werden , den gelehrten Gästen eine einer großen Gemeinde würdige Aufnahme zu bereiten. Gleiwitz, im Deebr. So geringfügig auch beiliegendes Referat ist, so dürfte es doch auf Ausnahme in Ihrem geschätzten Blatte Anspruch haben. In unserer stürmischen Zeit kann auch der Friedfertigste in den Kampf und in die Oeffcntlichkeit hinein gezogen, und da man nicht immer jedes Wort auf der Goldwage wägen kann, auch sehr leicht in einen Prozeß verwickelt werden; so möge denn dieses Faktum Jedermann zur Warnung dienen. Ich habe deswegen die Anklagepunkte ausdrücklich angeführt, um zu zeigen, wie reizbar und' empfindlich unsere Aristokraten sind. Andererseits verdient das Benehmen jenes reformsüchtigen Gutsbesitzers dem Urtheile der Oeffentlichkeit übergeben zu werden. Dmunziren scheint den Rcfermhelden besonders eigen, und haben selbst gar manche Rabbiner jener Partei manche glänzende Proben hiervon geliefert. In der Hoffnung, daß Sie erwähntem Referat einen Raum nicht versagen.werden, verharret u. s. w. S. Sohr au er. 1 Aus Oberschlesien, im Deebr. Ein gewisser RittergutsKsitzer, Herr Berliner zu Zülz, der vor einigen Monaten den Einfall hatte, sämmtlichen jüdischen Gemeinden Oberschlesiens in einem Rundschreiben seinen Abfall vom rabbinischen Jndenthume zu verkünden und ihnen zuzurnfen ,,Gehet hin und thnet desgleichen l": dieser Berliner hat nunmehr wider dm Rabbiner Herrn Deutsch zu Beuthen wegen eines von Letzterm bei dieser Gelegenheit an Erstem in diesem Blatte gerichteten offenen Schreibens eine Injurienklage anhängig gemacht, welche Verklagter wahrscheinlich vertieren wird, wenn er nicht appollirt und dann bis zum König geht. Man' gab zwar demselben zu verstehen, er könnte durch Widerruf oder eine sonstige öffentliche Ehrenerklärung sich diesen Proceß vom Halse schaffen, was er jedoch entschieden zurückwies. Die aus jenem offenen Schreiben hervorgehobcuen Anklagepnnkte sollen ungefähr diese sein: Hr. Deutsch behauptet nämlich, daß Hr. Berliner durchaus nicht befähigt sei, das rabbinische Jndenthum dergestalt zu begreifen, um es gehörig würdigen und richtig beurtheilcn zu können, und daher dessen Lossagung etwas sehr Gleichgültiges fei er sind et sein Auftreten als Reformer mehr als anmaßend, dessen Motiv Wichtigmacherei, die der Nieform nur schaden kann und räth ihm daher, gemäß dem Sprichivorte: ,,Schuster bleibe bei deinem Leisten", sich fortan mit religiösen Angelegenheiten nicht zu bemengen re. Endlich will Kläger in den allgemeinen Sätzen: „Mau könne Kenntniß und Einsicht nicht, gleich den Mammon, durch blinden Zufall des Glückes erwerben, zum Rcformiren gehört mehr als der Besitz einer Tonne Goldes", ferner ,,das Jndenthum läßt sich nicht, wie ein Landgut, mir nichts dir nichts diomembriren, um einen schönen Theil dabei zu gewinnen," anzügliche Persönlichkeiten erblicken, die gesetzlich bestraft werden müßten. Man muß gestehen, daß dieser etwas ätzende Ton geeignet sei, die Empfindlichkeit eines gewöhnlichen Menschen, geschweige die eines jüdischen Gutsbesitzers in Schlesien zu reizen, und doch wird der Schritt deSHrn. B., sowohl von den Gegnern, als auch von den Freundet: der Reform allgemein gemiSbittigt. Die Gegner meinen: Wer wie Hr. B. in feinem Rundschreiben (Altg. Ztg. d. I. Nr. 23, 1845) sich erkühnt, allen Bekennern des rabbinischen Judenthmns die Fähigkeit zur Emancipation, also zur Erwerbung der 52 *

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