Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 6 (1845)
- Issue
- Heft 50 (10.12.1845)
- Date
- 1845-12-10
- Page
- Seite 397 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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397 lebhaftes Interesse für diesen Gegenstand Hervorrufen. Möge ater auch die Staatsregierung, welche bei der jüdischen wohl weniger als irgend einer anderen Küche mit deren Zuständen bekannt sein dürste, denselben ihre Volle Aufmerksamkeit schenken und den gewünschten Gesetzeseniwnrf, soweit er die kirchlichen Verhältnisse betrifft, einer aus Laien und Theologen gemischten Synode zur Prüfung vorlegen, denn nur auf diese Weise wird sie richtige Kenntniß von unseren kirchlichen Zuständen und Bedürfnissen erlangen, und daun auch im Stande sein, Bestimmungen zu treffen, die. im Volkihren Grund und Halt st'nden. In diesem Sinne sollen auch bereits mehrere Petitionen an die Regierrmg vorbereitet werden und es, wird solchen an zahlreichen Unterschriften aus allen Gemeinden des Landes nicht fehlen. (Der Beobachter, Nr. 32.) Frnnkfttut er. SOi., 28. Novbr. Als vor einigen Tagen Jemand einigen angesehenen Fremden das schöne israelitische Krankenhaus und das eben so schöne neue Schulgebäude zeigte, äußerten sie ihre Verwunderung darüber, daß gerade zwischen diesen Gebäuden, gleichsam um den schönen Anstrich bald zu zerstören, ein Kohlenlager sich befinde, und daß diese Institute diesen Platz, von welchem beide als Spielplatz und Garten einen so zweckinäßigen Gebrauch machen könnten, nicht mietheten. Wie erstaunten sie, als man ihnen sagte, daß dieser Platz Eigenthum der israelitischen Gemeinde sei, und vom Vorstande erst neulich dem Effekten- und Kohlenhändler für einen unbedeutenden Miethzins von Neuem vermietet worden. Der Freund, welcher das Sachverhältniß nicht aufdccken konnte oder wollte, erwiederte, daß einigen Mitgliedern des Vorstandes der ästhetische Sinn abgehe, das israelitische Publikum aber wiederholt seine Misbilligung darüber ausspreche, und daher eine baldige Beseitigung dieses Misstandes zu erwarten sei. (Han. Z.) §$rati¥fu?t - a* SSJ., 30. Novbr. Das Vorhaben der hiesigem jüdischen Reformer, einen SonntagsgotteSdienst einzurichten, und zu diesemVehufe einen Prediger auf ihre Kosten anzustellen, stößt auf bedeutende Schwierigkeiten, welche die Ausführung des Projekts wohl noch auf eine geraume Zeit unmöglich machen dürsten. Rabbiner Stein soll in seiner Opposition dagegen sogar so weit gegangen sein, daß er die betreffende Frage zur Lebensfrage gemacht und für den Fall, daß zu dem erwähnten Zwecke ein der Gemeinde gehörendes Lokal eingeräumt würde, mit seiner Entlassung gedroht habe. Auch seine neueste Predigt am gestrigen Tage sprach seinen Widerwillen gegen das.Abweichen von den hergebrachten Sitten völlig unverhohlen aus. An den Text Genes. 25, 34 knüpfte er Betrachtungen über das heutige Judenthum an, welches er mit dem grfräßigen Esau verglich, der sein ErstgeburtSrecht für ein Gericht Linsen verkaufte,-wie die heutigen Juden ihr Vorzugsrecht als Nachkommen Abrahams und erstgeborene Söhnö Gottes (Exod. 4, 22) der Gewinn - und Genußsucht zum Opfer brächten u. s. w. Sei auch Esau selbst noch als der Sohn Isaaks und Bruder Jakobs betrachtet worden, so habe er doch durch seine Aufführung es dahin gebracht, daß seine Nachkowm en völlig dem Heideuthume anheim gefallen. So aber werde es auch mit der heutigen hebräischen Jugend der Fall sein; wie einst die Juden in aller Welt als die Träger der Religion angesehen worden, so gelte die heutige Judenschaft, und werde noch weit mehr die nächste Generation derselben als die Trägerin des Unglaubens gelten u. s. w. Wer den Einfluß kennt, den Hr. Stein auf die hiesige israelitische Gemeinde im Allgemeinen und auf deren Vorstand insbesondere ansübt, der wird an dem Erfolge solcher rhetorischen Demonstrationen, zumal was das Projekt des Sonntagsgottesdienstes anbelangt, keinen Augenblick zweifeln können. (Han. Z.) Beiträge zur Kunde der Gesetzes - Verhältnisse der Inden in Rußland. (Fortsetzung.) LI. Instruction zurjAnfertigung der Reihefolge-Bücher der Rekrutenaushebung von den Ebräergemeinden im Kurländischen Gouvernement, zur Richtschnur für die Kahale, mit Zuziehung der, von den Gemeinden auserwählten und von der Ortsobrigkeit bestätigten Deputaten. §. 1. Jede Gemeinde wird in rekrutenpflichtige Familien abgetheilt. §. 2. Eine abgetheilte rekrutenpflichtige Familie muß bestehen aus dem Vater mit allen seinen unverheiratheten Söhnen, und denjenigen verheiratheten, die nicht über 25 Jahre alt sind, wenn sie sich vom Vater auch bereits ganz getrennt haben. Das Haupt der Familie ist der Vaterfalls aber dieser gestorben sein sollte, vertrit dessen Stelle der nächste Verwandte in der aufsteigenden geraden oder Seitenlinie, und wenn keiner von beiden sich vorsindet der älteste Bruder. §. 3. Diejenigen verheiratheten Söhne, oder Brüder, welche über 25 Jahre alt sind, machen mit ihren Desoendenten eine eigene Familie aus. §♦ 4. Ist ein erwachsener, auch über 25 Jahre alter Sohn, mit Zurücklassung von männlichen Kindern, von denen keiner das 25. Jahr erreicht hat, bei der gegenwärtigen Einrichtung der Familienbücher versterben, so werden dessen Descendenten zu der Familie seines Vaters oder seiner Brüder,