Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 6 (1845)
- Issue
- Heft 50 (10.12.1845)
- Date
- 1845-12-10
- Page
- Seite 396 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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— 396 — sind, als es das theol. Mitglied bei seiner Abgeschlossenheit von letzteren werden kann, ist somit auch die Wahrung und Fortbildung unserer Kirche, übertragen. Wie leicht läßt stch nun da nicht der Fall denken, daß die weltlichen Mitglieder, welche nur Einer Gemeinde angehören, eine ganz einseitige Richtung befolgten und Differentisten wären? Wie riskirt wäre es dann nicht, die heiligsten Interessen des Menschen in die Hände von 4 Laien zu legen, zumal von Laien, deren Lebensberuf zunächst ein ganz anderer ist. Ein Publicist, Rechtskonsulent, Bankier re. haben die Lehren unserer Religion zu wahren, den Kultus vorzuschreiben und so fort! Es steht zwar allerdings der Behörde zu, in besonderen Fällen mehrere Rabbiner beiznziehen; daß aber durch solche Ausnahmsbestimnrungen keine beständige, würdige Vertretung unserer Kirche erzielt werden kann, liegt in der Natur der Sache. > Blicken wir auf die verflossenen Jahre zurück! Es ist von der israelitischen Oberkirchenbchörde eine Synagogen-Ordnung eingeführt worden, aber in gar vielen Gemeinden dürsten Synagogen-Unordnungen herrschen. Es sind ferner Gesangbücher :c. angeschafft worden, aber wie viele unserer Vorsänger können fingen? Unsere Lehrer, welche zugleich Vorsänger sind, sind angewiesen, am Sabbat und den Feiertagen die Gemeinde durch eine Predigt zu erbauen. Aber wie sollen Leute, denen eine höhere wissenschaftliche Bildung abgeht, im Stande sein, die Lehren unserer Religion einer ganzen Gemeinde erbaulich vorzutragen? Zwar meinten kürzlich mehrere Lehrer bei Gelegenheit ihrer Petition um Gehaltserhöhung ein Mittel zu letzterer darin zu finden, daß die Reisekosten der Rabbiner , welche von Zeit zu Zeit in ihren Filialgemeinden Predigten halten, ihnen.zugewendet würden, indem sie ebenso gut predigen könnten, als letztere. Ist dies nun nicht die beißendste Satyre für die Rabbiner, welche mit ihren Lehrern in ein und dieselbe Kategorie gestellt werden? Daß ein solcher Mißgriff auch auf den Schulunterricht nachtheilige Folgen ansübt, läßt sich nicht verhehlen. Man bedenke, daß unsere Lehrer außer den gewöhnlichen Lehrgegenständen täglich noch 2—3 Stunden Unterricht in der hebräischen Sprache zu ertheilen, täglich mehrere Stunden dem Vorsängeramte, einige Stunden dem Schächterdienste, sowie ihren Funktionen eines Knchenvorstehers und Protokollführers zu widmen haben. , Nun soll der Lehrer auch noch Zeit bekommen, sich eine Predigt einzustudiren! Daß auf solche Weise in manchen Gemeinden der Schulunterricht sehWleidet, ist leider nur zu wahr. Wenn dessen ungeachtet aber auch viele gute Schulen. anzutreffen sind, so rührt dies von der kleinen Anzahl von Schulkindern her; allein eben dieser Umstand , ist auch ein Beleg dafür, daß unsere Schulen vorzüglich sein müßten, wenn unsere Lehrer nicht zu sehr ihrem eigentlichen Berufe entzogen würden. Ferner sind unsere Lehrer zu gesetzlichen Kir- § chenvorstehern gemacht. Hierdurch ist aber die verfassungS- § mäßige Wahlfreiheit der Gemeinde enorm verletzt und 1 das Wohl der letzteren gefährdet. Wie leicht trifft es i sich nicht, daß der Lehrer das Vertrauen seiner Gemeinde | nicht besitzt und nicht verdient; aber gleichwohl ist dann I dieselbe gebunden., ihm die Verwaltung ihrer Kirchenf fachen zu überlasten und ihm sogar bei. Stimmengleich- | heit die entscheidende Stimme einzuräumen! Zu welche f traurigen Zwistigkeiten giebt dann ein solches Misver- * haitniß nicht Veranlassung! Es^ soll damit durchaus nicht f unseren Lehrern die Wahlfähigkeit abgesprochen werden, denn es sind unter denselben auch viele wackere Männer. Nur soll hierbei die Wahlfreiheit der Gemeinde nicht beschränkt werden. , In Gemeinden, die einen Rabbiner haben, wird wohl Jedermann erwarten, daß die ersten und heiligsten. j Funktionen beim Gottesdienste, nämlich das Vorbeten und Vortesen aus der heiligen Tora, vom Rabbiner I ausgeübt werden. Aber nein, es geschieht vom Lehrer, der in der Regel das Amt eines Vorsängers bekleidet, 1 während der Rabbiner dabei müßig zuhört. | WaS nun überhaupt den Gottesdienst anbelangt,! so bleibt hierin viel zu wünschen übrig. Man . wohne einem solchen nur an einem Neujahrfeste oder Versöhn nungstage bei! Es ist hier nur der Platz nicht, irr nähere Erörterungen Hierüber sich einzulassen. . Allein dies sei zu bemerken erlaubt, daß )vir hierin am meisten das Bedürfniß einer Synode fühlen. Dies Bedürfniß ist zwar in den letzteren Jahren, in welchen das theol.. Mitglied den beiden Rabbinerversammlungen beigewohnt ■; hat, etwas in den Hintergrund getreten, allein, was ist : seitdem geschehen? Nichts! wiewohl die dringende Nothwendigkert einer 'Umgestaltung des gegenwärtigen Gottesdienstes anerkannt und hierfür mitzuwirken, versprochen wurde. Ans diesen Umrissen von einem Bilde unseres kirch-; liehen Lebens dürften sich daher insbesondere folgende Abändernngen des Gesetzes von 1828 als dringendes Bedürfniß Herausstellen: . ' 1) Der israelitischen Oberkirchenbchörde werde blos . die Verwaltung kirchlicher Gegenstände übertragen. f- 2) Ans den Rabbinern des Landes werde eine Syi node gebildet, welche jedes Jahr stattznfinden. hätte \ und welcher alsdann die Leitung, Wahrung und- [ Fortbildung unserer Kirche in Gemeinschaft mit der israelitischen Oberkirchenbchörde übertragen würde. 3) Es werde eine wirkliche Visitation der Rabbinate eingcführt. > , , ■ i 4) Die Lehrer, resp. Vorsänger, werden der Funktio- Z nen eines Predigers und gesetzlichen Kirchenvor- 8 stehers enthoben. 1 Es wäre zu wünschen, daß diese wenigen Andeutungen zur Verbesserung unserer kirchlichen Zustände ein x