Mannheim
Compact Memory

Der Orient · 1845-11-26 · Heft 48 (26.11.1845) · p. Seite 381

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Orient
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 48 (26.11.1845)
Date
1845-11-26
Page
Seite 381 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2360092-2360364-2360413--5210-3531788
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

381 hin und her, was denn wohl die im Allgemeinen sehr achtungs- und schätzenswerthe, sich hier bestimmt oder momentan anshallende jüdischen Kaufleute verbrochen haben müssen, daß das inhumane, »»christliche, die Fortschritte der Zeit entehrende Gesetz vom 15. Mai 1818 nach seinem strengsten Wortlaute wieder angewendet, ja noch verschärft werden sott. Denn wir konnten nicht glauben, daß der Kleine Rath wegen Einzelnen, die vielleicht durch ihr.sogenanntes Schachern nachtheilig gewirkt haben, gegen so viele ehrenwerthe, für die ganze Gegend nützliche, ja mitunter sehr gemeinnützige Ka^nftcute den Stab brechen und eine Verordnung erlassen werde, die nothwendig im Auslande Mißtrauen gegen genannte Klasse erwecken und im Julande die im Volke noch vorherrschenden Vorurtheile unverdienter Weise steigern mußte. Wenn aber wahr sein sollte, daß der St. Gallisch-schweizerische Gewerbsverem durch eine weitschweifige Jeremiade an den Kleinen Rath diese gewiß unzeitige und unglückliche Verordnung hervorgerufeu habe, so können wir in der That nicht begreifen, welche Beweggründe diesen Verein, dessen Hauptaufgabe Förderung des freien, unbeschränkten Verkehrs und Handels, sowie Belebung der Industrie sein sollte, geleitet haben mochten, solche für den großer» und bessern Theil der hier sich aufhaltenden jüdischen Kaufleute tief kränkende Schritte zu provoziren. Unmöglich können Neid und Misgunst, oder Intoleranz die Triebfedern sein; denn die meisten Mitglieder dieses Vereins sind zu weltkluge und humane Männer, als daß sie sich einer solchen Blöße zeihen ließen. Möglich ist hingegen, daß dieser Verein, weicher an seiner Hauptaufgabe, hinsichtlich der schweizerischen Schutzzölle / scheiterte, doch' in Etwas seine Thätigkeit zeigen wollte und sich verleiten ließ, wegen einzelnen jüdischen Kleinhändlern, welche vielleicht zu weit von der ihnen durch das Gesetz bezeichnetenBahn abwichen, Lärm zu schlagen und der Kleine Rath nur gu leicht in solche Beschwerde eintrat und in der erstell Hitze oben erwähnte Verordnung erließ. — Gewiß ist diese Sache der öffentlichen Besprechung werth, und wir hofften immer, daß eine gewandte Feder dieselbe in irgend einem Blatt zur Sprache bringen würde. Wir täuschten uns hierin , und deswegen folgt diese Einsendung und zwar von einer ganz nnbcthciligten Seite, indem der Verfasser weder zur jüdischen Nation gehört, noch mit derselben in irgend einem Verkehre steht. Ihn leiteten hierbei einzig die Grundsätze der christlichen Duldsamkeit, des .freien Verkehrs und das Interesse der St. Gaüischappenzelli scheu Jndllstrie, welche Grundsätze und Interessen er durch, mehr erwähnte Maaßnahmen gegen die Juden insgesammt verletzt sieht. In der Hoffnung, daß diese für unsere Stadt und Umgegend nicht unwichtige Angelegenheit reiflicher erdanert und mehr besprochen werde, ersuchen wir Diejenigen, welche mittel- oder unmittelbar einen solchen auffallenden Beschränkungöbeschluß hervorriefen, oder erließen, folgende Fragen gntigst zu beantworten: 1) Liegt es nicht im größten Interesse von St. Gallen, das von jeher eine Handelsstadt war, wo aber schon lange über Abnahme des Handels und Verkehrs geklagt wird, unternehmende und solide Kaufleute, gehören sie welcher Nation und welches Glaubens es immer sei, anzuziehen und durch alle möglichen Begünstigungen festzuhalten, und ist es gegentheits nicht-nachtheilig und unklug, solche durch beschränkende Bestimmungen zu entfernen oder gar zu vertreiben? 2) Sind die in hier sich zeitweise aufhaltenden jüdischen Kaufleute, wovon etwa zwölf davon rein nur den Einkauf von Waaren gegen komptante Zahlungen besorgen , und deren Umsatz jährlich wenigstens auf vier Millionen Gulden gewerthct werden darf, welche Summe ausschließlich in den Kantonen St. Gallen und Appenzell bleibt, — für die hcrwärtigm Handels- und Ge- .werboleute wirklich nachteilig, oder sind dieselben nicht vielmehr für die ganze Gegend von wohlthätigem Nutzen, und tragen dieselben nicht wesentlich zur Belebung des Handels und Verkehrs bei? 3) Was würden die vielen Fabrikanten, Apprctirer, Brenner, Bleicher re., welche durch diese Kaufleute beschäftigt sind, was die Häuserbesitzer, bei welchen dieselben für Komptoirs, Magazine k. so hohe Miethzmse bezahlen, so wie die Gastwirthe, wo sie logiren, für saure Gesichter schneiden, wenn die achtungswerthm Juden, durch zu inhumane Bedrückungen gcuöthigt, St. Gallen verlassen und in der Folge meinen würden? Würden und müßten diese Gewerbsleute nicht einer Behörde fluchen, welche durch unkluge und harte Maaßregeln zu einem solchen Schritte Veranlassung gegeben hätte? 4) Ist gegen das moralische und sittliche Verhalten der in hier weitenden Israeliten im Allgemeinen je Klage geführt worden, oder dürfen dieselben nicht vielmehr mit Recht den bessern Christen an die Seite gesetzt werden? Verdient ihr ruhiges, stilles und friedliches Benehmen gegen Jedermann nicht Anerkennung? 5) Gehören nicht mehrere der genannten Kaufleute sowohl an Bildung und Vermögen dem höher» Kaufmaunsstande an, und dürfen sie nicht mit vollem Recht den ersten Häusern des Kantons ihr Schärflein beizutragen; ja sind nicht Einige dabei, welche periodisch dem hiesigen Armcnfond u. s. w. unaufgefordert namhafte Beiträge zuwcnden? 6) Ware es nicht zweckmäßiger, billiger und gerechter, daß man gegen die welligen Juden, welche allfällig gegen das Gesetz handeln, und die selbst deswegen von dem größer» und bessern Theile der jüdischen Kaufleute nach Verdienen verachtet und zurückgestoßen werden, mit aller Schärfe verfahren würde, anstatt gegen eine große Zahl achtbarer, verdienstvoller und einer ganzen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.