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Der Orient · 1845-11-26 · Heft 48 (26.11.1845) · p. Seite 380

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Journal
Der Orient
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 48 (26.11.1845)
Date
1845-11-26
Page
Seite 380 (sequence 7)
Language
German
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380 immer mehr um sich greifenden Uebel auf einmal und gründlich zu steuern, haben wir es für unsere Pflicht gehalten, auf die Einführung eines Religionsbuches, dessen Tendenz ist, eine faßliche Darstellung der Glaubens- und Morallehre zu liefern, und dessen Brauchbarkeit von namhaften Pädagogen anerkannt wurde, Bedacht zu nehmen, so daß im diesseitigen Bezirke nach einem Lehrbuche und nach einer Methode dieser für das Lebensglück so erfolgreiche Unterricht ertheilt werde. Nachdem wir nun die Einführung des „Leitfadens in der Israelitischen Religion für Knaben und Mädchen in den Schulen und beim Privatunterrichte von Dr. Moses Büdinger, Oberlehrer an der Israelitischen Schul- und Schullehrerbildungs-Änstalt zu Kassel, 1843" bei den betreffenden Hochlöblichen Königlichen Regierungen zu Düsseldorf, Aachen und Eöln beantragt, und Hochdieselben laut Reskripte vom 18. Juli, 2. August und 23. Oktober dieses Jahres zu erkennen gegeben haben, daß sowohl Seitens der Regierungen als auch Seitens des Königlichen Provinzial-Schul-Kollegiums zu Coblenz gegen den Gebrauch dieses Buches in allen jüdischen Schulen des hiesigen Konsiftorial-Sprengcls nichts zu erinnern gefunden worden: so werden Sie nun dringend ersucht, in Gemeinschaft mit den Herren Lehrern, welche Sie von diesem Ausschreibm in Kenntniß setzen wollen, für die Anschaffung des gedachten Leitfadeils in den unter Ihrer Obhut stehenden Lehranstalten Sorge zu tragen, und darüber gewissenhaft zu wachen, daß jedes Kind, welches dem Religions-Unterrichte beiwohnt, ein solches Buch besitze, da in der Folge alle Religionsprüfungen und Schnlentlassungsfeierlichkeiten nur nach dieser Anleitung abgehalten werden sollen. Wir vertrauen auf Ihren regen Sinn für das Gedeihen alles Guten und Trefflichen und der Ällgütige, ,,dessen Name mächtig' ist auf der ganzen Erde, der am Himmel seinen Glanz offenbart und durch den Mund der Kinder und der Säuglinge ein Reich gründete, er sendet Ihnen Hilfe aus dem Heilrgthume, gewährt Ihres Herzens Wünsche; er gedenkt aller Mühen, aller Gaben und für die Opfer — giebt er Ucberfluß." Crefeld, den 4. November 1845. D a s I sr a e l i t i sch e Konsistorium. L. Bodenheimcr, Oberrabbiner. Engersch. Meyer. Aus Verden, 5. Novbr. (Privatmittheilung.) Dr. I. H. Dessauer in Baiersdorf erhielt von Sr. königlichen Hoheit, dem Großhcrzoge von Baden, folgendes Handschreiben: Wcrthgeschätzter Herr Doktor. Empfangen Sie meinen verbindlichen Dank für den Beweis von Aufmerksamkeit, welchen Sie mir durch Uebersen- . düng eines Exemplars Ihrer Geschichte der Israeliten gegeben haben. Ich werde mit Vergnügen die erste Muse dazu benutzen. Mich mit diesem interessanten Werke näher bekannt zu machen- und verbleibe mit vorzüglicher Achtung Ihr wohlgeneigter Leopolds Carlsruhe, den 30. Oktober 1845. S ch w ei z. St. Gallen, im Oktbr. Die hiesige Zeitung vom 29. Oktober enthält über die Jndenbeschränknng im Kanton St. Gallen folgendes: ,,Als wir Ende Juli und Anfangs August in hiesigen Blättern lasen, der Kleine Rath habe sich endlich bewogen gefunden, dem verderblichen Güterschachcr, der schon so viel Unheil im hiesigen Kanton anrichtete, einigermaaßen Schranken zu setzen und daß er demzufolge einem, in diesem unsaubern Schacher betriebsamsten Juden, welcher auf der Ucbertretung bestehender Gesetze und Verordnungen er- . tappt und dessen überwiesen worden ist, die Bewilligung zu fernerm Aufenthalt und Gewerbsbetreibung zurückgezogen habe, freuten wir uns recht innig über diese Maaßnahme und hofften zugleich, die betreffenden Behörden werden auch gegen die christlichen Juden, welche das Unwesen noch viel ärger treiben und noch treiben, gesetzlich eiuschreiten rmd ein imponirendes „Halt!" gebieten. Wie man uns aber versichert, blieb es einfach bei der Verfügung gegen den Juden stehen, weil er eben nur ein Jude und nicht ein christlicher Jude war. — Später, im September, lasen wir wieder in den hiesigen öffentlichen Blättern , der Kleine Rath habe zu Sicherung der herwärtigen Handels- und Gcwcrbsleute Verfügungen getroffen, die eine strengere Handhabung der Verordnung über den Aufenthalt und Verkehr der Juden, d. d. 15. Mai ISIS, erwarten lassen. Demzufolge sei den Juden die Betreibung des Tauschhandels rmd de§ Verkaufs von Handelswaren im Kanton, außer an Jahrmärkten, gänzlich untersagt; ebenso der Wiederverkauf von Maaren am Orte, wo sie selbe eingekaust haben; desgleichen dürfen Anfenthaltöbewilligungen für Juden fürohin nur zum Zwecke des Einkaufs, und zwar blo s für die Dauer v o n dr e i M o n a ten er t h ei l t werde n; eine Erneuerung hänge von U mständen (?l) ab -re. Zudem erfuhren wir aus guter Quelle^ daß, ungeachtet dieser drückenden Beschränkungen, die Potizeistener für jüdische Kauflcute nnverhältnißmäßigerhöht wurde, so daß Einzelne 50, 80 und auch 100 fl. zu entrichten haben, und dies nur für die Erlaubniß> daß sic in St. Gallen sich — ohne einen sonstigen Genuß — aufhalten und ihr Geld ausgeben dürfen; ja daß auch, wie verlautet, diese Kauflmte mit einer gegen früher fünffach höhern Gewerbsstcner belegt werden sollen. Nachdem wir alles dieses lasen und hörten, fragten wir

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