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Der Orient · 1845-10-15 · Heft 42 (15.10.1845) · p. Seite 335

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Journal
Der Orient
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 42 (15.10.1845)
Date
1845-10-15
Page
Seite 335 (sequence 13)
Language
German
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335 b et ordn u n g und beide gaben zu mehrfachen mündlichen und schriftlichen Erörterungen. Anlaß. Nachdem wir den ersten Entwurf mit den Herren Synagogenvorstehern reiflich berathen hatten, wurde beschlossen, die Bestimmungen desselben nach und nach ins Leben treten zu lassen, wobei wir uns aber freilich nicht verhehlen konnten, daß unter den gegebenen Umständen, bei der Ueberfüllung der Liturgie mit Gebetstücken, die abwechselnd vom Vorsänger und der Gemeinde gesprochen werden, und bei dem so überaus beschränkten Synagogenraum der beabsichtigte Erfolg gewiß nicht in dem Grade wird erreicht werden können, wie alle Wohlgesinnten ihn sehnlichst herbeiwünschen. Als Grundregel einer Gebetordnung ist von Herrn Rabbinatsässeffor Dr. Sachs sestgehalten worden, daß der uralte Kern der Liturgie, die eigentliche nl?Drv im engeren Sinne, dies gemeinschaftliche ErbtheiL aller über die Erde zerstreuter jüdischer Gemeinden, in der gesetzlich normirten Form und Zahl der Gebete, nicht angetastet werde. Zn Beziehung auf den übrigen Lheil der Liturgie sei jedoch ein freieres Schalten gestattet, durch Auslassung des Ungehörigen und Unwesentlichen und - Beibehaltung solcher GebetstüÄe, die für den.besonderen Festanlaß charakteristisch sind, eine wesentliche Abkürzung und Veredlung des Gottesdienstes herbeizuführen. An den Sabbaten sollten daher alle Zozerot, Pijjutim u. s. w. wegfallen, für die Feste einzelne ausgewählte Pijjutim beibehalten werden; für das Neujahrsfest und den Versöhnungstag liegt, eine besondere Gebetordnung vor. In Beziehung auf die Einführung deutscher Bestandlheile im Gottesdienste stehe die Zulassung derselben gesetzlich fest. Da der nbönn T1D unverändert hebräisch bleibe, so dürfen einige deutsche Gebete und Gesänge nach dem Einheben der Tora, vor und nach der Predigt, am Eingänge der Festabende vor dem Wunsche Vieler 'entsprechen, so wie das Gebet für den Landesherrn angemessner in deutscher Sprache verrichtet werden. Die in Rede stehende Gebetordnung wurde am 27. Juni dem interimistischen RabbinatsverwalLer Herrn Nabbinatsaffeffor Ö ettin ge r und Herrn Rabbmatsassessor R o se liste in mit der Frage vorgelegt: ob in derselben solche Bestim m ungen si ch v o rfi nd en, di e d en religionsgesetzlichen Anordnungen z u w i d e r l a u f e n. In einer Antwort vom 4. August beziehen sich die genannten Herrn auf ihren Bescheid vom 20. Jan., den. sie nicht als einen bloßen Rath sondern als eine bestimmte auf Gründen beruhende Entscheidung bezeichnen. Sie erklären sich mit Berufung auf mehrere (Zitate überhaupt nicht für berechtigt, einen allgemein bestehenden Gebrauch abzuschaffen oder zu verändern. Abgesehen davon, daß das Beispiel' anderer Gemeinden die Statthaftigkeit von Abänderungen im Gottesdienst darthut, so steht die angeführte Aeußerung, welche, wenn sie als Princip gelten sollte, die Möglichkeit einer Entwicklung gegebener Zustände geradezu in Abrede stellt, so sehr mit aller Erfahrung in Widerspruch, daß wir uns im Vertrauen auf die Unterstützung der Gemeinde nicht abhatten lassen können, unser Ziel weiter zu verfolgen und Maßregeln zu ergreifen, von denen wir uns einen gedeihlichen Erfolg versprechen dürfen«. Indem wir uns hierüber anderweite öffentliche Mittheilungen Vorbehalten, tragen wir keine Scheu, es auszuspcechen, daß nur die baldige Regelung des Gottesdienstes unsere Gemeinde vor bedenklicher Spaltung zu bewahren vermag. Berli.n, den 1. Septbr. 1845. Die Äeltesten und Vorsteh er d e r I u d e n s ch a f t. Beilagen. .4. Aus dem Bericht des R. - A. Dr. Sachs vom 12. November 1844. Einleitung. Die in vielen jüdischen Gemeinden bereits erfolgte Umgestaltung des gottesdienstlichen Wesens, das lebhafte und dringende Verlangen, das sich in noch mehreren nach einer solchen regt, sind nicht zufällige Erscheinungen, so gern man auch von gewissen Seiten her dergleichen als unberechtigt oder gleichgültig, als Nachahmungen und Annäherungsversuche an unjüdische Weisen verdächtigen, oder als eitle Lust an äußerlichem, inhaltleerem Schein und Schauspielwesm lächerlich machen möchte. Wenn auf eben dieser Seite die Entfernung und Entfremdung von dem Gotteshause und Gottesdienste als aus Theilnahmlosigkeit an dem Gesammtleben des Judenthums hervorgegangen erkannt wurde, so muß sie auch so billig sein, die Consequenz gelten zu lassen, daß der sich regende Wunsch nach einer würdigeren Gestaltung auch das Zeugniß erwachter Lheilnahme für das früher Uebersehene ablege. Und so ist es in der Thatl Nach all den zersetzenden, erschlaffenden, auflösenden Einflüssen, die das jüdische Gesammt- und Einzelleben seit nahe einem halben Jahrhunderte erfahren, nach all jenen bald lächerlichen, bald traurigen und in ihren Folgen schmerzlichen Schwankungen, die jedes flüchtig auftauchende Zeitphantom als letztes Ziel und Ende hinzustellen in kurzsichtiger Befangenheit sich herabwürdigt, drängen sich die theils leichtfertig vergessenen, theils mit absichtlicher Vornehmheit ignorirten, theils gewaltsam zurückgedrängten Elemente wieder hervor und geben die nie ungestraft gelassene Lehre, daß heilige Interessen mit Schonung und Umsicht, mit zarter, liebender Fürsorge erwogen und mit Gewissen und Redlichkeit gepflegt sein wollen. Je weniger das Familienleben und die Jugenderziehung Geist und Gesinnung des jüdischen Religionslebens sich bewahrt hat, je weniger Einfluß das Individuum als solches den Lehren des Judenthums gönnt, desto dringender wird der Anspruch nach einer Darstellung der Gesammtheit, an welcher der Einzelne sich betheiligt und im Zusammenhänge mit welcher er wenigstens zu gewissen Zeiten das sich wieder gewinnen und erneuern mag, was er in seinem geselligen und Pri-

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