Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 6 (1845)
- Issue
- Heft 38 (17.9.1845)
- Date
- 1845-09-17
- Page
- Seite 303 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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303 natürlich post eoenum. Als Dr. Hirsch seine Ansicht über das Opfer entwickelte und die Meinung äußerte: „Hebel opferte nur, um Kain zu zeigen wie man opfern müsset wurde diese Idee von einigen belächelt, worauf er, sich unterbrechend, entgegnete: „Wenn hier eine Arena der Wissenschaft wäre, so würde ich meine Meinung durch Citate gründlich motiviren. Worauf sollen sich aber denn, fragen wir, die Beschlüsse der R.-V. gründen, wenn die Wissenschaft sie nicht stützt und erhält? Ist etwa „das Bewußtsein der Zeit", der stereotype Ausdruck der R.-V., allein genügend, das göttliche Wort den schwankenden Zcitbegriffen zu coordiniren? — Wie sehr würden die Diskussionen gekürzt worden sein, wenn man F.'s Antrag beigestimmt und über alle Fragen zuvor gründliche Berichte veröffentlicht hätte? Würde alsdann nicht ein talmudkundiger Pole die Vers, aufmerksam gemacht haben, daß in Nehardea die DGKG am Sabbat zu Mincha vorgelesen wurden, und daß dafür eine besondere Benediktion formulirt ist, welche Notiz bei der Diskussion über die Perikopen von ziemlichem Nutzen gewesen wäre; ebenso würde alsdann Napapart auf seinen vortrefflichen Aussatz im holländischen Kalender eufwerksam gemacht haben, was Herzfeld's Arbeit über die Eintheilung der Pentateuch-Abschnitte im 3jährigen Cyklus sehr erleichtert, wenn nicht ganz und gar überflüssig gemacht hätte. Dies würde ferner den Vortheil gehabt haben, daß die Kommissions- Berichte nicht ganz einseitig hätten abgefaßt werden können, und auch die dem Resultat entgegenstehende Ansichten wenigstens hätten erwähnt werden müssen, während, wie in dem vorgelesenen K.-B. über DGWttf D*>£ die abweichenden Meinungen kaum gedacht wurden, wogegen in der Vers, selbst sich Stimmen erhoben haben. Bei der Abstimmung über die Verlesung der “inDN* r6\3D würde man die Stelle dvq nnutc^i nWn nnnpb din nicht so ganz flmd gar ignorirt haben. Ob nun diese und ähnliche Stellen auf die Beschlüsse influkrt hätten oder nicht, ist ganz gleichgiltig, und kann die Anforderung, die man an die Gründlichkeit einer rabbinischen Berathung zu machen berechtigt ist, nicht aufhebcn; am Wenigsten hatte man dies hier von einer Versammlung zu erwarten, die den Kultus zur höchsten Potenz des Iudenthums erhebt und seinen ganzen Organismus, soweit es sich bei den modernen Bestrebungen thun ließ, scheinbar dem Talmud zu akkomidiren strebte. Hat es sich nun zur Genüge herausgestellt, daß die R.-V. sich nur in das ephemere Gewand des positiv-Historischen hüllte, um solches an jeder Klippe, an jedem drohenden Hinderniß abzulegenz daß die Wissenschaftlichkeit, die Alles beleuchten, erhalten und zum-klaren Bewußtsein bringen soll, in der Vers? gar keine Pfleger hatte, so sind diese Motive genügend, den Rücktritt F.'s zu rechtfertigen, selbst wenn, wie man zu behaupten wagt, die ihm gegebene Zusicherung eines gleichen Standpunktes nicht im Widerspruch mit der ersten Abstimmung gewesen wäre; in der That aber charakterisirte diese schon damals den Geist der Vers., wie er sich später herausgestellt hat. Man wendet ein: „für was eine gesetzlich e-Nothwendigkeit nicht vorhanden ist, das ist überhaupt nicht nothwendig, dafür oder dagegen mögen innere oder äussere-Gründe sprechen, diese können aber immer nur eine Räthl i ch k e i t und niemals eine Nothwendigkeit im eigentlichen Sinne bedingen." Ist aber eine Nothwendigkeit nur dann von gesetzlicher Kraft, wenn für solche eine Stelle im Talmud, ftmsalomon'- schen Sefer Chasidim oder im spricht, und ist nicht vielmehr die Erhaltung der heb. Gebete für den ganzen Organismus des Iudenthums, dessen Seele die Kenntm'ß der heiligen Schrift in der Ursprache ist, eine Nothwendigkeit, die, wenn auch nicht in tobten Buchstaben ausgedrückt, denn doch deutlicher und kräftiger mit Flammenzügen in der Geschichte und in dem Herzen eines Jeden eingegraben ist — mehr als eine gesetzliche Nothwendigkeit? Und ist etwa die Näthlichkeit, so wie solche in der Vers, kommentirt wurde, räthlich, so lange die Gemeinden die Beibehaltung des religiösen Elements wünschen, räthlich aus Akkomodation, wohingegen das Streben der Rabbinen gerichtet sein müsse, diese Näthlichkeit sobald als möglich überflüssig zu machen, ist eine solche Näthlichkeit der objektiven Nothwendigkeit, wie die Minorität sie auffaßte im entferntesten entsprechend? Gesetzt auch, es läge für das heb. Gebet eine gesetzliche Nothwendigkeit vor, so deutlich und unbestritten wie eine solche für das Verbot von □■GINlE/ und n*?GD vorliegt, würde nicht hier wie dort die Autorität des Gesetzes der destruktiven Reformsucht haben weichen müssen? Besteht nicht für die Auffassung des Sabbatbegriffes, wie er im Talmud und in der Geschichte niedergelegt ist, eine gesetzliche Nothwendigkeit, und dennoch beschränkt der Kommissions-Bericht die negative Seite, das Aufhöcen von der Arbeit nur auf den engsten Begriff, „aus das zum Leöenserwerbe, zum speziellen Berufe Gehörige, während eine Arbeit, die zur Erholung, zur geistigen Erhebung dient rc. dem Kreise der verbotnen Arbeiten nicht angehort?" Liegt nicht für das Wesen des Iudenthums überhaupt, „dessen Leben in der That (dem überlieferten Gesetz) besteht", eine gesetzliche Nothwendigkeit vor, während das Moment der In n er lichke i t keine besondere Berücksichtigung fand, ja sogar jenem weichen mußte (Berachot 16), und dennoch wird jetzt der Kultus, ein rein rabbinisches Institut, auf Kosten jenes erhoben und zu jener Werkheiligkeit wie vordem der Opferdienst herabgedrückt, so daß, wenn in unserer Zeit ein Jeremias ausstünde, er wie damals ausrufen könnte: n^n by ':n Brviy ddgign* nt* Tnm *6 hbipa ijjDü/ .DDnN’rm nin min hndn G, rurim Wenn wir aufbie andern unziemlichen Ausfälle gegen F., wie man solche in der Werkffä'tte der 'thätigen Reformschmiede des „Israelit" zu lesen gewöhnt ist, erwiedern wollten, sie würden wir durch die Erwiederung, dem reinen edlen Charakter Fr's. einen Makel anhängen. Wen man sich nicht scheut.F. vorzuwerfen: seine religiöse Ueberzengung wurzle mehr in .der Wissenschaft als im Glauben, d. h. seine religiöse Ueberzeugung sei nicht ein blinder