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Der Orient · 1845-09-03 · 36 (3.9.1845) · p. Spalte 567-568

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Journal
Der Orient
Volume
1845
Issue
36 (3.9.1845)
Date
1845-09-03
Page
Spalte 567-568 (sequence 4)
Language
German
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«Vlfl xVmvlen. ^.ot-^crvr?. rievevZüd. Sekten, vorr Ink. '868. mit Schemgründen zu verfechttn; vielmehr habe ich solche auf sich in der Hoffnung beruhen lassen, ein tüchtigerer Anwalt werde in die Sache Gottes tiefer eindringen, und mehr Licht verbreiten, da wir doch einraumen müssen, daß sowohl in den sichtbaren Werken und Gottes Schöpfung als in dem Buch Gottes uns noch Dunkelheiten vorschweben. 1) Ist das Kol-Nidre-Gebet erst ein oder zwei Jahrhunderte nach Abfassung des Talmuds eingeführt, weshalb auch einige Geonim als Gegner desselben auftraten, besonders herrschen wegen des Textes verschiedene Meinungen. 2) Die in der Mischna Nedarim (Abtheilung 3, §. 1) erwähnte freiwillige Auflösung der Gelübde, welche schon vor Entstehung des Kol-Nidre-Gebets für Individuen zulässig war, steht, nach der eigenen Erklärung des Talmuds, in unmittelbarer Verbindung mit dem Antreibungs-Gelübde (rn> pjHf), wie daselbst bemerkt wird: Antreibungs-Gelübde sind: wenn Jemand einen Gegenstand verkauft und sage:: Konem daß ich Dir vom Sela : nichts Nachlasse und wenn der Käufer erwiedert: Konem daß ich dir vom Schekel nichts zulegeso sind beide bereit'sich zu drei Diner zu verstehen*). Dann billigt Rabbi Elieser die freiwillige Auflösung dieser Antreibungs - Gelübde vor dem ' Versöhnungstage. Ein hinreichender Grund für meine Erklärung. — 3) Der Liefgelehrte Rabbi Hirsch Chajes zu Zolkiew führt in seinem Werkchen Darke Mosche fol. 3 an, daß die Israeliten sich zur Zeit des ersten und zweiten Tempels nur mit Ackerbau und Viehzucht befaßt haben, da die mosaische Gesetze darauf Hinzielen, sie vom Handel zu entfernen, den Absatz ihrer Produkte überließen sie den phonicischen Kausteu- Len. Erst einige Jahrhunderte nach dem zweiten Exile, als eine heidnische Gesetzgebung die Israeliten vom Ackerbau entfernte, wurden diese genöthkgt, sich ihrer Existenz wegen, dem Handel zu widmen, und. so wurde denn der Mißbrauch, der unfreiwilligen eidlichen Verheuerungen oder Antreibungs-Gelübde durch den Handel herbeigeführt, die nach der Bestimmung mehrerer Geonim das Gebet Kol-Nidre zur Sühne erforderte. 4) Wenn ich den Gebrauch von Kol-Nidre mit dem Genüsse des rothen Weines am Osterabend vergleiche, so habe ich dadurch das Wichtigere gewiß nicht dem minder Wichtigeren gleich gestellt, da weder der babylonische noch hierosolymitanische Talmud das Kol-Nidre erwähnt, während dieser den Genuß des rothen Weines am Osterabend befiehlt. Der Gebrauch von Kol-Nidre wird sogar von einigen Geonim getadelt, hingegen findet der Gebrauch des rothen Weines am Osterabend (bei seiner Erstehung) feine Gegner. Erst als im Laufe der Zeit Mißverständnisse eintraten, wurden die spätem Weisen veranlaßt, diesen talmudischen Gebrauch abzustellen. Sollte nun ein ähnlicher Drang der Umstände beim Kol-Nidre emtreten, so versteht es sich von selbst, ‘ daß alsdann eine Synode. der Rabbiner das Recht besäße, diesen geomtischen Gebrauch um so mehr abstellen. Aber was die Zweckmäßigkeit einer solchen Aenderung betrifft, so dürfte die in unserer Zeit verbreitete Bildung und die gründlichere Kenntniß in den orientalischen Sprachen, jede Befürchtung vor ähnlichen Mißverständnissen und Gefahren beseitigt haben. M. B. Friedenthal. Notiz über die von Shahrestäni erwähnten jüd. Sekten. In dem ,,Buche der religiösen und philosophischenSekten"^ — oUS'— von Mn Hamm ed esch-Shahrestürü, herausgegeben von Cureton, werden von S, 163—171 jüdische Sekim be.-' handelt, über die ich vorläufig folgende bibliographische Notiz gebe. 1. Die Juden —• — im Allgemeinen, S. 163 — 167. In diesem Passus kommt unter Anderm die auch von Saadja im „Emunot" erwähnte Deutung von Deut. 33, 2 ('Dl nü vjdd 'n) vor. &XJ f f ^.5 JLaä. :F f CÜ 2. Die antteil — — so genannt von Mtün, Sohn Daud's des Räs el-G^sstüt. 3. Die "Jsew iten*) -— —, die Anhänger des 'Isa Jshük Sohn J'aküb aus Jsfahün) nach Andern hieß er Mid-Allüh — ryHD}/. — Er lebte zur Zeit des Chalifm Mausür. 4. Die Iod sa^nniten— t —, Anhänger Jodsnn's ans Hamadan, zu denen als besondere Fraktionen die Musch kan iten und Mukarebiten gehörend Der von Dukes (Beiträge S. 25) erwähnte ist ohne Zweifel unser JsVjnr, wenn man für Dalet, Resch liest. Das wird auch . durch umschrieben. —- Auch LgJÜ f — wird erwähnt. 5. Die Samaritaner — Hier wird zweier samaritanischm Sekten —- Alfünijeh und Kosünijeh — gedacht. Die erstere hat ihren Namen, von dem falschen Propheten Alstn. Sie heißt auch Dostünijeh, was die „lügenha.ste Sekte", im Gegensätze zu Kosünijeh, was. die „wahrhafte Genossenschaft" bedeuten soll. Im. Ganzen soll es nach unserem Verfasser einundsiebenzig jüdische Sekten geben. Ink. *) Iost'sche Uebersetzung. *) Modern ausgedrückt: die jüdischen Jesuiten.

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