Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 6 (1845)
- Issue
- Heft 36 (3.9.1845)
- Date
- 1845-09-03
- Page
- Seite 286 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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286 Präs, will solche jedoch mx tu einer Privatzusammenkttuft erledigt haben. Maier: Wir haben diese Frage durch unsere Zustimmung zu den Beschlüssen der Sanhedrin, welche erklärten, daß es kein Gewerbe gebe, welche das Gesetz der Juden ihnen verbietet, bereits erledigt. Geiger, als Referent der Kommission für die Sabbatfrage, verliest nachstehenden Kommissionsbericht: Hochgeehrteste Herren! Ihre K'oinnlission fand die Frage über „die Ausgleichung zwischen Lehre und Leben durch Aufhebung oder Milderung mehrer Sabbatgesetze^, wie sie von Herrn Amtsbrudcr Dr. Hirsch im vorigen Jahre gestellt und von der vorjährigen Versammlung ihr überwiesen ward, in ziemlich attgelnciner Fassung vor; die kurzen Erörterungen, welche stch an dieselbe wegen der Kürze der Zeit knüpfen konnten, lehnten sich mehr an die Untersuchung an, ob die Ausgleichung dringlich und der Versuch , eine Ausgleichung zu bewirken, zeitgeinäß sei, sie fand jedoch für ihre Arbeit selbst wenig Anhattpmrkte vor. Sie hat die ganze Bedeutung der ihr überwiesenen Frage erkannt, und gerade die Wichtigkeit, aber auch Schwierigkeit des Gegenstandes war es, weshalb sie mit Zagen und zögernd an ihre Arbeiten ging. Die Majorität der Kommission (bestehend aus Wechsler, A. Adle rund dem Res.) hat sich jedoch, nachdem die einzelnen Mitglieder Jeder für sich die Frage reiflich erwogen haben, während der kurzen Zeit ihres Zusaunnenseins über Folgendes verständigt, was sie Ihrer Prüfung und Bcschlnßuahme empfehlend vorzulegen sich erlaubt, während sowohl Ca hu als Dr. S. Adler eine.kurze abweichende Erklärung über ihre Meinung abgegeben haben. Der biblische Begriff des Sabbats ist die Feier des TagcS, es ist ein das Aufhöreu von der Arbeit, welche die Werktage auSfüllt, verschieden von der Ruhe, welche die gänzliche Unthätigkeit ausdrückt. Die Feier ist eine Weihe des Tages, und diese Weihe schließt eben eine Entfernung von der werktägigeu, zum Berufsverkehre und Geschäftsbetriebe gehörigen Arbeit in sich. Wahrend demnach in den Propheten die Weihe des TagcS in den Vordergrund tritt, wird in dem gesetzlichen Theile der Bibel das Verbot der Arbeit wie es in Zusammenhang mit der Heiligung des Tages gebracht ist, besonders hervorgehoben und als ein ns&V feiern, die werk tägige Arbeit unterbrechen, bezeichnet.' Ueber den Begriff der Arbeit spricht sich die Bibel nicht genauer aus, wir glauben jedoch in derr einzelnen Arbeitsverrichtnngen, die theils ausdrücklich als verpönt heworgehoben, theils gelegentlich getadelt werden, eine Bestätigung unserer Begriffsbestimmung zu finden, wenn wir darunter nur die werktägige Berufsarbeit verstehen. Ausdrücklich nämlich verbietet sie dm Laudbau, rwn *VL*p!3V wnro, und das Verbot des Feueranzündens scheint gleichfalls als öffentliche Vorbereitung zu den meisten schwereren Arbeiten ausgesprochen zu sein; gelegentlich handelt die Bibel von dem Verbote des Mannaauflesens, des Holzfällens oder Auflesens, drückt sie den Tadel aus über daSWegschaffen von Lasten im Jeremias, über den Marktverkehr im NehemiaS. ~ Ander? gestaltete sich der Begriff des Sabbats in der späteren Zeit, wie wir ihn in Mischna und Geinara theils ausgeprägt, theils bestimmt ausgesprochen finden. Als oberster Grundsatz gilt da das Verbot der Arbeit, welches selbstständig austritt und in dem gewissermaßen die Weihe aufgeht — wenn auch nicht geläügnet werden soll, daß diese doch auch noch in manchen nebengeerdneten Punkten sich bemerklich inacht — und der Begriff der verbotenen Arbeit beruht hier in deren Resultate unb Zwecke; Absicht und Erfolg einer Thätigkeit soll vermieden werden, gleichviel ob diese Thätigkeit der Erholung, ja der religiösen Erhebung geweiht oder wirklich geschäftlich ist, sobald nur das Resultat irgend eine Produktion ist, aber umgekehrt ist auch, sobald das Moment der Produktion nicht vorhanden ist, die Tätigkeit nicht als eine Arbeit zu betrachten, die vom Standpunkte deS Talmuds aus biblisch verboten sei, so daß selbst der Handelsverkehr, so lange-er weiter Nichts ist als das ideelle Uebergehen eines Eigenthums aus einer Hand in die andere, nicht zu den biblisch verbotenen Arbeiten gezählt werden könnte. Allein wenn voll dem Gesichtspunkte der Arbeit ans das Erlaubte einen noch ziemlich weiten Umfang einnehmeu konnte, so tritt diesem doch noch ein neuer Gesichtspunkt hinzu, der seinem Grundgedanken nach, wie die Barasta (Mekhilta) es auffaßt, wohl seine biblische Stütze hat, ohne daß jedoch dessen einzelne Konsequenzen — wenigstens wie die Gemara es auf's Bestimmteste ausdrückt — biblische Geltung beanspruchen könnten, nämlich die vollendete äußere Ruhe, Stille und Unbeweglichkeit, welche von der Mischna und. Barajta als einzelne Aenßemngeu des Rnhegebote, bezeichnet werden, während die Gemara, die auch sonst das Bestreben hat, die neue Lebensanschauung nicht als solche gelten zu lassen, sondern die Aeußernngen derselben als Ausflüsse des von ihr ausgestellten biblischen Begriffes und Wortes darzustellen, hier nicht eine besondere Kategorie von Rühegeboten erkennen will, sondern in den Verboten Vorsorgemaßregeln erblickt, damit man nicht in den Fall kommen könne, die biblisch verbotenen Arbeiten zu verrichten, also NDW mu. (Forts, folgt.) Desterre t ch. Prag, 49. Aug. In der schmeichelhaften Voraussetzung, daß Sie abermals meinen socialen Bestrebungen die Gelegenheit sich öffentlich zu äußern nicht versagen, bin ich so frei folgende wörtliche Übersetzungen aus der böhmischen Biene Nr» 49 Ihnen einzusenden: Aus Ka ln sitz am 20. Juni« „Schreiten wir zu einem