Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1845
- Issue
- 35 (27.8.1845)
- Date
- 1845-08-27
- Page
- Spalte 551-552 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/8555529-9897698-9897737--4165-3531561- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
551 Studien. Ueber den jüdischen Kalender 552 eknwendet, und ihn stillschweigend zugcstchet, könnte man die ganze Sache auf sich beruhen lassen. Es handelt sich hier aber auch um Principien, die in anderweitiger Beziehung Wichtigkeit haben können und eine weitere Untersuchung verdienen; daher ich Sie bitte, folgende Beleuchtung der Berichtigung des Hcn. Dr. K. in Ihrem geehrten Blatte dem denkenden Publikum vorlegen zu wollen. Wenn der Korrespondent von Nr. 25 behauptet: daß die Mischna keine Erwähnung macht von Verdoppelung sämmt- Licher Feiertage v'ID D'D' 'HW, stützt er sich darauf, daß in ihr nirgend eine Anordnung oder Erwähnung derselben geschehet; überall nur ein erster und ein siebenter Lag, keinesweges aber von zu feiernden 4 HDD 4 nDD und 2 Tagen die Rede ist; daß sie Lei allen ihren Unordnungen immer nur einen Lag kennt. (Vgl. Mischna Beza 1. 1. 2.) Hr. Dr. K. bemühet sich durch mehrere Belege zu beweisen, daß die Verdoppelung sämmtlicher Feiertage schon zur Zeit der Mischna bestand, wir wollen sehen was es mit diesen Belegen für eine Bewandniß habe. Nur innerhalb des nächsten Kreises der ausgesandten Boten konnte man sich nach der Zeugenanhörung in Jerusalem in Betreff aller Feiertage richten, die entferntern aber mußten zur Bestimmung derselben die Erscheinung des Neulichts selbst betrachten. Ganzanders aber verhielt es sich mit dem rvi, der mit Erscheinung des Neulichts und schon durch Botensendung des vorhergegangmen Eluls bestimmt, und unfehlbar mit dem 30. Lag ohne weitere Bekanntmachung zu feiern war. In Städten wo em p rvo bestand und man gewohnt war, die Neumonde und die von ihnen abhängmden Feiertage bekannt zu machen, wie in Jerusalem, konnte die Besorgniß eintreten, daß wenn auch am Vorabend des 30. das Neulicht nicht bekannt würde, im Laufe des Lages doch aus benachbarten Gegenden, wenn auch erst Ubends, Zeugen der Erscheinung behufs der übrigen Feiertage des Lischri am Vorabend des 31. eintreffen könnten, blieb dennoch der 30. als n'S&ynp Zur Zeit des Lempelbestandes begab es sich einmal, > daß erst nach dem Mincharopfer Zeugen dev Erscheinung eintrafen, und indem dadurch eine Unordnung im Lempel entstand, faßte man den Entschluß, die Zeugen zu ignoriren, den in rechter Zeit gefeierten ri'l Wip Dm ims als nicht gefeiert zu betrachten, und daher 31 EH)p-)rra*7i nochmals zu feiern, wovon man aber nach Zerstörung des Lempets wieder abkam (IV. 4. nS,) und auch an Verdoppelung des nwn nicht mehr zu denken war. Die Belege des Hr. Dr. K. der Mischna in nS und scheinen aus den angeführten gerade gegen denselben zu beweisen, daß damals noch keine Rede von Doppelfeiertagen sein konnte, weil diese sich nur auf r/'-), blos auf Jerusalem und nur während kurzer Zeit bis zur Lempelzerstörung sich beziehen. Daß daß ferner angeführt wird, scheint ebenfalls das Entgegengesetzte zu . beweisen: denn hätte die Verdoppelung der Feiertage damals schon bestanden, zu welchem Endzweck konnte eine besondere Botschaft dienend Auf Hinweisung auf Beza läßt sich um so weniger etwas erwiedern, da nicht abzusehen ist, was damit erwiesen sein soll. Es bleibt aber noch der Hauptbeweis des Hr. Dr. K. zu besprechen übrig, nämlich die. angeführte o mpu, wo wirklich der bjy. D’Dlö lPET 'HW also einer Verdoppelung aller Feiertage Erwähnung geschieht. Hierauf ließe sich erwiedern: wenn auch diese Nriv>'"0 dem Korrespondenten bekannt gewesen wäre, er sie weder in Ansehung der Zeit noch der rabbinischen Autorität mit der Mischna, von der allein er eigentlich spricht, in gleichem Range setzen könnte. Diese wurde vön einem Manne verfaßt, der das Haupt der ganzen Nation, deffen Familie seit Hillel dem älteren von Vater auf Sohn das Nasiat bekleidete, und 447 Jahre gleichsam als Depositäre des ganzen Schatzes des rabbinischen Wissens an der Spitze des jedesmaligen großen Raths stand. Hingegen die in der gegen 400 Jahr später verfaßten Gemara sagenhaft zerstreut erhaltenen Barajtot, in der zu jener Zeit geläufigen Denk- und Sprachweise redigirt wurden, und obschon sie Namen der Lanaitm erwähnt, auf keine größere Autorität Anspruch machen kann,, als Losifta, Sifri, Sifra, mehrere Sammlungen der Midraschim, bis auf Abschnitte des Rabbi Elieser, und auf den heiligen Sohar des Schimeon ben Jochai, die sich sämmtlich zur Mischna ungefähr verhalten, wie die Apokryphen zur Bibel. Am allerwenigsten aber war die Zurechtweisung des Berichtigers, durch die superfeine, als längst anerkanntes Axiom angeführte rabb. Distinktion im Stande, den Korrespondenten, wegen der Sorge des rjon zu beruhigen, vielmehr konnte er glauben: daß so wie das fünfte Rad am Wagen dessen Bewegung nicht hindert, ebenso kann durch ablta ü'H'tH der Pflicht des Lulabschütrelns Genüge geleistet sein. Wie aber durch 2000jähriges Anhäufen mit Spinnengewebe und Staub das Feuer des göttlichen Wortes nicht erstickt, und nicht stattfinden soll, dem gesunden Menschenverstände begreiflich zu machen, würde der anerkannten Gelehrsamkeit des Hrn. Dr. K. allgemeine Dankbarkeit erwerben. Das eben so weise als deutliche, keiner falschen Auslegung unterliegende, der göttlichen Weisheit angemessene zweimal wiederholte „du sollst nichts hinzufügen", durch widersinnige sophistische Dialektik beseitigen, um einer Unzahl neuer Gesetze Geltung zu verschaffen ist ein Vergehen gegen das göttliche Gesetz sowohl als gegen den gesunden Menschenverstand, das der Neuzeit zu versöhnen Vorbehalten zu sein scheint, und der vereinigten Macht der ausgezeichnetesten Gelehrten Deutschlands, zum Heil folgender Geschlechter zu sühnen gelingen wird, ist die Hoffnung und der Trost, des zum reinen mosaischen Glauben sich Bekennenden. I. Bentu ga.