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Der Orient · 1845-08-13 · 33 (13.8.1845) · p. Spalte 519-520

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Journal
Der Orient
Volume
1845
Issue
33 (13.8.1845)
Date
1845-08-13
Page
Spalte 519-520 (sequence 4)
Language
German
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519 Studien. Forschungen über die Ueberschriften der Psalmen von Ree. 520 er benöthigt in jedem Falle der Auflösung), sondern eine Neue Verbindlichkeit hervor ruft, das mit dem Eide gleich, daß derjenige, dem er durch den Schwur verbunden wurde, ihm die Verbindlichkeit erlassen kann, und der Schwur benöthigt keiner weitern Auflösung. (Nedarim 62 b, Jore Dea Abschn. 232. 20.) Ad 3 endlich, ist es an und für sich ein bloßer hypothetischer Schwur, aber kein Eid, weil die beschworene Verbindlichkeit mit der eigentlichen Pflicht in keinem Kausalitäts- Verhältnisse stehet, und darum befreit der Siste Cohen von dem Schwur, wenn ein Hinderniß eintritt. R. M. Isserles aber erklärt diesen Schwur als für einen bindenden, selbst bei eingetretenem Hinderniß, weil er doch mit einer Pflicht kohärirt. Jedenfalls aber ist er hinsichtlich der Auflösbarkeit, für nicht mehr als einen Schwur von njn by Zu behandeln. Hr. Dr. Holdh. hülle sich aber auch nicht in den Mantel beleidigter Majestät, um wie Manche, wenn sie nichts zu erwiedern wissen, zu erklären: „Auf solche unwürdige Angriffe etwas zu erwiedern halte ich unter meiner Würde". - Ich erkläre im Voraus, daß wenn Hr. Dr. Holdh. mich widerlegt, (und diese Widerlegung ist ja sehr einfach; er hätte blos Eine talmudische Meinung anzuführen, daß ein gerichtlicher Eid, nämlich ein solcher der eine obhabende Pflicht bekräftigt — und zu dieser Art gehören doch alle jetzt vor Gericht abzulegenden Eide *) — sei er assertorisch oder promissorisch — auflösbar sei), ich alles gegen ihn gesagte widerrufe; wenn er aber seine unwürdige Anklage gegen das rabbinische Iuderthum zurücknähme, ich ihm Abbitte leisten wolle. Proßnitz, im April 1845. Forfchimgerr über die Ueberschriften der Psalmen**) und Erkärung des Wortes Selah und einigen Poetischen ' Wortformen. Von Hartwig Philipp Nee, in A a r h u s. Ewald hat schon bemerkt, daß die Wörter in den Ueber- *),Auch die rabbinische Rechtslehre'erklärt: „Ein Eid kann einer geklagten Partei nur dann zugeschoben werden, wenn ihr Eingeständniß sie zu etwas verpflichten würde; ist aber dieses nicht der Fall, würde z. B. ihr Eingeständniß ihr blos eine neue Verbindlichkeit auflegen, oder eine Strafe blos zuziehen, so kann ihr im Widersprechungsfalle kein Eid Zuerkannt werden. (Maim. H. Loen Abschn. 1. §. 15.) **) Die Psalm-Ueberschriften haben immer durch ihre schrkften der Psalmen, welche nach by und stehen, nicht musikalische Instrumente bedeuten, und eine genaue Unter-, suchung bestätigt dieses auch*). Nicht eins dieser Wörter Räthselhaftigkeit die Wißbegierde und die Forschungslust der Exegeten angelockt; seit Hieronymus von Alphen im Jahre 1718 (in seiner Oratio pro iibro Psalmomni.'habita. Traj. ad Rh. 1718) bis auf de Wette 1837, ist in den besondern Schriften zur Einleitung in die Psalmen auch die Aufmerksamkeit auf die Ueberschriften gelenkt werden. Auch in den exegetischen Schriften über den Psalter, seit Fla min ins 1545 bis Hitzig 1835 hat man Versuche zur Erläuterung der Ueberschriften der Psalmen gemacht, und es ist sogar für dieses Lhema eine eigene kleine Literatur vorhanden. Ich erwähne nur: 6. 1. L. Vogel, Dav. jnscriptiones Psalmovum serius denium additas videri. Halle, 1767. 4. — Josua van Iperen, Disquisitio de filiis Koraclii, Psalmorum quorumdam auctonbus (in der Hagner Bibliothek II. qq. 153). — Augustin Calmet, von den Ueberschriften der Psalmen (in dessen biblischen Untersuchungen VI. 259 ff.). — W. F. Müller, Etwas über die Psalmen -Aufschriften (in Berthold's Journal X. 337—42). Dastaber alle diese Schriften, wozu ich auch noch Dav. Cassel's Abhandlung, die Psalm-Ueberschriften, in kritischer, historischer und archäologischer Hinsicht (Literaturblatt des Orient 1840. Nr. 50 ff.) rechne, die For- . schung noch nicht abgeschlossen haben, daß man noch ganz neue Wege zur Erklärung der Ueberschriften ausfinden kann, wird gewiß Jeder zugeben, der diese Abhandlungen gelesen, und dieser Umstand, glaube ich, wird meinen neuen Versuch, der einen ganz andern Weg, als die bisherigen Erklärer, eingeschlagen, wohl durch die Veröffentlichung meiner Abhandlung rechtfertigen, wozu mich Hr. Dr. Fürst, der unermüdlich thätige Forscher auf dem Gebiete der hebräischen Wissenschaft, aufgemuntert. , *) M. s. „Die poetischen Bücher des alten Bundes, von' Heinrich Ewald. Erster Lheil. GLttingen, 1839. 8. Vanderböck und Ruprecht". Von Seite 164 bis 178. — Seite 175 heißt es: „Man hat wohl in neuern Zeiten gemeint, die Wörter müssen Instrumente zum Spielen bedeuten .... Allein man muß sagen, daß bei keinem einzigen aller jener Wörter die Bedeutung eines Instruments sich beweisen läßt". Ferner: und wo . . . die Begleitung eines Instruments erwähnt wird, da steht niä)t die Präposition by sondern I; nur Ps. 92, 4 setzt ein Dichter einmal ty vor dem Namen eines Instruments." Wenn aber das Spielen auf einem Instrument nicht mit konstruirt wird „da der Hebräer nicht sagt, auf einem Instrument spielen, sondern mit oder mittelst, so kann es keinem hebräischen Dichter einfallen, gegen den Sprachgebrauch, by davor zu setzen. Dieses Wort by bedeutet hier aber auch nicht auf. Deswegen heißt es auch nicht -pJDn by, sondern niim )pjn. Giebt Gesenius (Handwörterbuch, 4. Auflage 1834 bei Vogel in Leipzig) doch schon das by — unter by Nr. 5 — mit „b ei Harfenspiel by tnn by bm HD! by.“ Der Dichter hat vielmehr hier auch und mit 3 konstruirt, denn das 3 jvjn referirt sich auf beide vorhergehende Sätze, als stände: -tan pjin ^11^3 by pnn by V. 3. zu verkünden ... (i\)nb) V. 4 beim Getön auf dem Asor, auf dem Nebel, auf dem Kinnor. Hätte er mit dem by u f" ausdrücken wollen, so hätte er den letzten Satz ebenfalls ausgeführt: by by* Vgl.

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