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Der Orient · 1845-07-16 · Heft 29 (16.7.1845) · p. Seite 230

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Journal
Der Orient
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 29 (16.7.1845)
Date
1845-07-16
Page
Seite 230 (sequence 11)
Language
German
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*- 230 - nehmen würden, als eine Zurücksetzung, die sie treffe wegen' ihrer Ueberzeugungstreue, wegen ihres Festhaltens an Religion und Glauben. Möge dieser Punkt nicht übersehen werden zschmerzlicher ist kein Gefühl für dm Mann von Ehre Und Bildung, als das Gefühl der ungerechten Zurücksetzung urm seines Glaubens willen, nachtheiliger ist Nichts für den Frieden und die wahre Wohlfahrt eines Staats, als die Bevorzugung eines Bekenntnisses vor dem andern aus dem Standpunkte einer numerischen Majorität! Die gesetzlich bestehende Ungleichheit, nach welcher die Israeliten in stärkerem Maaße zu dem Aufwande der Christen für Gottesdienst, Armenv erpflegung und Schulbedürfnisse zugezogen werden, als sie für diese Zwecke aus Staats- und Gemeindemitteln unterstützt werden, widerspricht ebenso sehr dem christlichen Ehrgefühle, als dem natürlichen Nechtssinne. Hier müssen Christen, wie Juden, eine Abänderung im Sinne wahrer Gegenseitigkeit verlangen. Doch werden wir mit den im C. Bericht einzeln erörterten Einräumungen die Erwartungen der Israeliten nicht für alle Zukunft befriedigt haben; vielmehr werden in Bälde neue Anforderungen derselben gellend gemacht werden. Das liegt in der Natur der Sache; größere Befähigung macht größere Ansprüche, Fortschritt in der Bildung verlangt Erweiterung in der Rechtssphäre. Möge über den Israeliten stets eine Ueberzeugung walten, die den Fortschritt auf der ihnen eigentümlichen Grundlage mit einsichtsvoller Sorgfalt pflegt und leitet, welche von der Erstarkung des relig. Gemeinlebens keine Beeinträchtigung des Staatszwecks besorgt, und die Erscheinungen einer höheren Bildungsstufe nicht aus ^dem Gesichtspunkte einer längst vergangenen beurtheilt. Noch fei mir eine Bemerkung über die inneren Verhältnisse der Israeliten erlaubt. In manchen Beziehungen ist es ganz in der Ordnung, daß eine Gleichartigkeit zwischen den jüdischen und den christlichen Einrichtungen stattsinde. Ich rechne dahin die Schulsachen und die den Geistlichen übertragenen Staats ge sch äste, und sehe nicht ein, warum die Aufsicht über die israel. Schulen nicht von ihren eigenen Stellen ausgeübt, warum die Geburts-, Scerbe- und Familienregister nicht von den Raböinen besorgt werden sollen. Was aber die Glaubenslehren, Gebräuche und Institutionen des Mosaismus anbelangt: so lasse man der jüdischen Religion alle Freiheit zur selbständigen Entwickelung und vermeide auch den Schein einer Bevormundung ihres Glaubens und Gewissens nach Grundsätzen, die der jüdischen Religionslehre fremd sind. Wie wir es für Bürgerpflicht halten, uns für alle ihre gerechten Wünsche in politischer und bürgerlicher Beziehung nach Maaßgabe der Bestimmungen unserer Verfassung zu verwenden, so ist es unsere Christenpflicht, den Glauben und die religiöse Gewissenhaftigkeit jedes einzelnen Israeliten mit wahrer Liberalität zu ehren. Ein solches Verfahren ist durch Staatsweisheit, Humanität und Christentum gleich sehr geboten, und nur auf diesem Wege kann sich -die Ueberzeugung, dastMs Evan- . gelium des Gesetzes Erfüllung ist, auch außer den christlichen Kreisen Bahn brechen. In ähnlicher Weise wie Mack äußerten sich auch Frhr. v. Hornstein und Wiest. Es ist in der That sehr rühmenswert!) an dem edlen Freiherrn, daß er dieselbe selbständige Entwicklung und Unabhängigkeit vom Staate, welche er bei jeder Gelegenheit für die katholische Kirche verlangt, auch für andere Religionsgesellschaften in Anspruch nimmt; so gut als den Katholiken oder Protestanten gönnt er diese freie Unabhängigkeit auch den Israeliten. Den Zustand erklärt er für den besten, in welchem alle anerkannten Religionsgesellschäften frei undunabhängig vom Staate sind. Frhr. v. Linden limitirt diesen Satz dahin, daß der Staat wenigstens nicht ängstlich werden dürfe über eine freie Entwickelung des religiösen Princips. Wiest aber erklärt sich ganz mit Frhrn. v. Hornstein einverstanden und endet mit den eine allgemeine Heiterkeit hervorrufenden Worten: Ich stimme immer in das Ceterum censeo des Freiherrn von Hornstein ein, wünschte aber nur, daß er auch mit dem weinigen einver standen wäre. Bei der Resumtion der Debatte findet der Präsident den Antrag des Hrn. Abg. von Marbach zu allgemein; man könne nicht sagen, die Revision möchte im Sinne der Emaneiparion geschehen, da die Emancipation ja bereits vorhanden sei; wolle Herr De iel einen bestimmten Antrag stellen, so müßte er sagen „im Sinne einer vollständigen Emancipation." Herr Veiel erklärt hierauf, seine so allgemein gehaltene Ausdrucksweise bezwecke, der Regierung einen möglichst freien Spielraum zu lassen. sDurch den Comparativ „vollständigere" aber lege die Kämmer schon zum Voraus die Ansicht an den Tag, daß eine vollständige Emancipation nicht in ihrer Intension liege. Duv e r n o y aber giebt dem Herrn Abg. von Marbach zu bedenken, daß es vor Allem im Interesse der Israeliten selber liege, daß in der Kammer eine.' möglichst große Majorität zu Stande komme, durch das Amendement des Herrn Abg. aber werden die Stimmen zersplittert und eben damir sei ein Nachtheil für die Israeliten selbst erwachsen. Wolle man, daß der §. 135 der Verfassung geändert werde, so verlange die Gerechtigkeit, daß derselbe nicht allein zu Gunsten der Israeliten, sondern ebenso gut zu Gunsten alleß christlichen Sekten umgeändert werde. Einen so wichtigen Schritt aber zu beantragen, sei die Kammer offenbar noch nicht vorbereitet. Auf ähnliche Weise spricht sich auch Römer aus. Man müsse bedenken, daß die Kammer der Abgeordneten nicht der einzige gesetzgebende Faktor sei, und daß man von Seiten der andern Faktoren wahrscheinlich gerade unter den gegenwärtigen Verhältnissen, wo auf religiösem Boden das Sektenwesen so sehr im Schwange sei, am wenigsten geneigt sein dürste, den §. 135 der Verfassungsurkunde abzuändern; denn daß derselbe, wenn er einmal abgeändert werden wollte, ebenso gut zu Gunsten der christlichen Sekten, .als zu Gunsten der Israeliten abgeändect werden müßte, verstehe sich wohl^von selbst. Beiel eWrt hierauf, daß er im Interesse der

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