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Der Orient · 1845-07-16 · Heft 29 (16.7.1845) · p. Seite 229

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Journal
Der Orient
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 29 (16.7.1845)
Date
1845-07-16
Page
Seite 229 (sequence 9)
Language
German
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ist dies mehr als Anmaßung, es ist Etwaswofür ich in der deutschen Sprache keinen hinlänglich bezeichnenden Ausdruck finde. -— Die hiesige Gemeinde fühlt sich im rabbinischen Jndenthuwe glücklich, und weiset derartige Projekte mit Verachtung zurück; wäre sie aber auch der Reform geneigt, so müßten die Männer, die sich unberufen an deren Spitze stellen, und die Art und Weise, wie man zur Reform, als gelte es einen Maskenball, durch Subskriptionslisten auffordert, von einer Reform zurück'stoßen; Sie können daher der Sache, welcher Sie dienen wollen, durch Ihre Vermittelung nur schaden. Sic würden, gemäß dem alten Sprichworte: „Schuster bleibe bei deinen: Leisten", sehr wohl daran thun, sich fortan mit religiösen Angelegenheiten nicht zu bernengen , vielmehr dies denen 31t überlasse!:, welche im Besitz der nöthiger: Requisiten dazu befähigt r:nd berufen sind. I. Deutsch, Rabbiner. Aus Würtemberg, 1t. Juni. (Schluß.) Auch von Sch eurlen bestätigt, daß die Israeliten seit dem Gesetze von 1828 des Vertrauens ihrer Mitbürger in den verschiedensten Verhältnissen sich würdig gezeigt haben. Goppelt nennt die Israeliten einen vielfach sehr glücklich begabten Volksstamm, mit welchem wir ohne Vernachtbeiligung des einen Kheils wohl sollten Zusammenleben können; er wünscht deswegen eine möglichst auszudehnende Emancipcrtion. Unser ganzes Gesetz, sagt er, habe einen erziehenden, vermittelnden Charakter. Habe es bis jetzt glücklich gewirkt so sei dieser glückliche Erfolg der Festhaltung dieses Grundgedankens zuzuschreiben; habe es aber nicht glücklich gewirkt, so sei der Grund der verfehlten Wirkung darin zu suchen, daß man jenen Grundgedanken nicht festgehalten habe. Eine vollständigere Emancipation der Juden sei deswegen inpopulär, weil man in Folge derselben ein Uebermaaß der Konkurrenz für die Gewerbe fürchte. Ich weiß wohl, sagt Goppelt "in dieser Beziehung, daß die Konkurrenz nur wohlthätig wirkt, aber doch muß ich mich gegen ein Uebermaaß derselben erklären. Die Bestimmungen freilich, welche das Gesetz von 1828 gegen die Israeliten trifft, sind zum Theil inhuman, denn dieses Gesetz hat mit der einen Hand genommen, was es mit der anderen Miene machte zu geben; aber doch bleibt es immer eine der höchsten Ausgaben des Staates, auf eine gleichmäßige Verkeilung der Lhatigkeiten hinzuweisen. Präl. von Hafner, welcher als ein Diener der Kirche sich für verpflichtet erachtet, die Bitte der Israeliten zu bevorworten, kommt auf den Vorwurf zu reden, welchen man den Juden von manchen Seiten mache, daß sie noch nicht reif zur Freiheit seien. Aber, sagte er, der Grund, die Menschen seien noch nicht reis zur Freiheit, bat mir niemals eingeleuchtet. Wie können sie frei sein, wenn man sie nicht läßt, sich frei zu machen? Wie können sie reif sein, wenn man sie nicht reif werden läßt? Der Herr Prälat führt in diesem Zusammenhang das Beispiel von den Negersklaven an und fügt hinzu, die Juden stehen doch offenbar auf einer viel höheren Stufe > .als die Schwarzen. Für den Kommissionsantrag" sprachen sich noch weiter Gewinner, Netten maier, Klemm, Graf v. Brssingen, v. I au m an n, Prälat v. Köst li n, Freiherr v. Linden u. s.w. aus. Fru eth führte eine Aeußerung des Abgeordneten Pflanz an, welche derselbe am 4. Mai 1836 in der Kammer der Abgeordneten that und die wir zum Gedächtniß an dieser: Mann aus dem Vortrag des Herrn Frueth hier wieder geben. Pflanz sagte: „daß man gegen die Meinung eines großen Lheils im Volke anstößt, wenn man sich zu Gunsten der Juden ausspricht, ist keinem Zweifel unterworfen. Aber der wahrhaft liberale Abgeordnete muß nach meiner Meinung ebenso unabhängig sich gegen das Volk aussprechen, wo er dessen Meinung für irrig hält, als er sich unabhängig gegen die Regierung ausspricht, wo er ihre Maaßregeln nicht billigt." Hinsichtlich der verschiedenen Vorwürfe, sagt Herr Frueth, welche man den Juden macht, theile ich die Ansicht des Dichters: „Das Aergste weist die Welt von ihnen, und sie sind besser als ihr Ruf". Mack. Indem ich mich für den C. Antrag erkläre, sei mir gestattet, die Grundsätze zu bezeichnen, aus welchen mein Urtheil über die bürgerlichen und politischen Verhältnisse unserer israelitischen Mitbürger hervorgegangen ist. In dem Gesuche derselben wird dem Staate angesonnen, das religiöse Bewußtsein der Untepthanen außerhalb staatlicher Berückischtigung zu lassen. Es konnte die Frage sein, ob ein Staat, der eben erst sich noch zu gestalten hat, und über seine Grundverfaffung berathschlagt, auf eine solche Anforderung eingehen sollte. Unser Grundgesetz aber'müßte nicht etwa an einem oder dem andern Z. verändert, es müßte durchaus uwgeändert werden, sollte unsere Landesverfassung jene Weite und Unbestimmtheit empfangen, welche eine durchfahrende Gleichstellung der Staatsgenoffen möglich machen würde. Ich bin auch überzeugt, daß die politische Eirtwerthung der religiösen Verhältnisse, die Entwertung also gerade der höchsten, innersten, geistigen Bezüge des Menschen für,die Israeliten eben so bedauerliche Wirkungen haben müßte, wie für die Angehörigen der christlichen Religion. Und überdies möchte ich denkende Israeliten fragen, ob ihr Volk die ihm zugefallene weltgeschichtlicheAufgabe zu lösen im Stande sei, wenn es sich mit den Völkern anderer Bekenntnisse in einem oder mehreren Grundverhaltniffen schlechthin verschmölze? Nicht also aus Beseitigung des religiösen Moments, vielmehr aus Gründen der Religion bin ich der Ueberzeugung, daß den Israeliten die in dem C. B. beantragte Verbesserung ihrer Rechtsverhältnisse zu Zheil werden müsse, weil ich nämlich als Christ dem Israeliten auch auf bürgerlichem Gebiete die größtmögliche Summe des Guten wünschen muß, weil die mosaische Religion kein Hinderniß der Verbesserung seiner Rechtsverhältnisse ist, und an der nach Zeit und Ort manchmal bemerkbaren Verstimmung gegen die jüdische Bevölkerung keine Schuld trägt. Dieisraelitischen.Bittsteller haben offen erklärt, wie sie das Beharren auf den betreffenden Ausnahmebestimmungen gegen sie auf«

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