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Der Orient · 1845-07-09 · 28 (9.7.1845) · p. Spalte 439-440

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Journal
Der Orient
Volume
1845
Issue
28 (9.7.1845)
Date
1845-07-09
Page
Spalte 439-440 (sequence 4)
Language
German
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440 439 Kritiken. Einleitung in dem Talmud. als zwischen David und Saul (Sanh. 21 b), Hiskia und seinen Behörden (Sanh. 12 a) und zweien Hochpriestern (Ioma 59 g.) , allein diese Punkte betreffen nur 2tngelegenheitm der Zeit und waren durch Umstände herbeigeführt. Außerdem blieben nur.einige wenige Fragen'unentschieden. (Wir glauben nicht, daß die Makkabäerzeit an dem Meinungsstreite schuld sei, sondern vielmehr, daß die Einführung geordneter SchuL-Vorträge, sowie die Einsetzung der..Synedrien, beides fast gleichzeitig/die Abweichungen zum Bewußtsein brachte, welche im Leben schon bestanden haben mögen, und andere vielleicht auch, wie bei jeder Theorie, durch Schuldiskussionen sich erst entwickelten«) . Die nachmischnischen Lehrer hatten keinen allgemeinen Einfluß, jeder wirkte nur örtlich, daher sind ihre Verfügungen auch, nicht von unbedingter Geltung. Dennoch finden sich auch von den spätern Lehrern, besonders aus dm in hohem Ansehen stehenden babylonischen Schulen manche Verfügungen, die durchweg angenommen worden, wie solche Git. 86 a und 75 b; Ieb. 39 b sich finden. - Außerdem giebt es noch Satzungen unter der Rubrik Landes brauch z. B. BM I. Ans. und!X. Ans. BB. I, u. s. w. sogar als Halacha angenommen. Aehnlich sind stehende Voraussetzungen im Recht, npD genannt, wie z. B. die Voraussetzung, daß Jedem das gehört, was er besitzt, daß Jemand vor der Verfallzeit nicht zahlt rc., aus welchen dann rechtliche Formen sich ergeben. Dergleichen sind aus den natürlichen Zuständen der Gesellschaft herzuleiten. In Beziehung aus Rein und Unrein gelten eben so gesetzlich gewisse Erfahru ng en und gute Naturforscher haben ihre bessere Kenntniß öfters gegen die Autorität der altern Lehrer geltend gemacht. Vergl. Cholin 54 a. Jeb. 80 a. Sanh. 33 a. Nasir 39 a. Nid. 20 b und wiederum Malm, und nach ihm Karo zu Kur ID. 31. Manche Satzungen haben ihren Grund in der schönen, durchs Gesetz selbst begründeten Rücksicht, möglichst jede Beeinträchtigung^ Anderer, jeden Schaden, jede Kränkung, jede Härte zu vermeiden und zu verhüten. Daher die Milderung sogar der Todesstrafen, daher die Einfachheit in gottesdienstlichen Verrichtungen, um den Gemeinden keine Lasten aufzulegen, und andere. Der Verf. ergreift diese Gelegenheit (p. 14) um zu zeigen, daß das Ceremonialgesetz nicht dürfe als eine Last angesehen werden, wie einige ältere Stellen allerdings fast zu verstehen geben (R. ha-Sch. 28 a)> sondern im Sinne aller großen Forscher, nur als das Mittel zur eigenen Vervollkommnung und zur Erlangung höherer Seligkeit. Zusammen hängt damit die Ansicht, ob die blose Ausübung des Gesetzes genüge, oder das Bewußtsein der Andacht, dabei wesentlich sei? Letzteres ist von Maimuni sehr ernstlich in Schutz genommen worden. So viel von den Satzungen. Der Verf. wirft nun einen Blick auf die Ha gada, und behauptet von vornherein, daß dieselbe überall die reinste Gotteserkenntniß und Sittlichkeit lehre, und daß alle dort.geäußerten Ansich-' ten vom Sinai her Tradition seien. Diese Lehren sind freilich oft eigenthümlich eingekleidet. Dies rührt, nach des Verf.'s Ansicht (S. 15) daher, daß die verschiedenen .Vertreter der einzelnen Aussprüche auf verschiedener Bildungsstufe standen, wie denn manche Lehrer sich nur mit Halacha befaßten und von der h. Schr. wenig Kenntniß hatten, andere sich lediglich auf Hagada legten, und die Halacha nicht kannten. Die Beweise dafür sind hier angegeben, und selbst eine Menge Namen genannt. (Wir halten diese Bemerkung für höchst wichtig.) Bei dieser Gelegenheit fand der Verf. eine noch bisher von Niemanden entdeckte Thatsache, daß einige Lehrer von den Lehrsätzen, die sie vertheidig-' ten, ihre Beinamen erhalten haben. (Auch diese Bemer- ' kung führt wohl noch auf weitere Wahrnehmungen). Ferner kommen im Talmud Männer vor, die lediglich wegen ihrer Frömmigkeit und wegen errichteter Wunder die Aufmerksamkeit auf sich zogen; 'andere wieder sind berühmt wegen guter Reden, treffender Antworten rc., so daß man überall danach sehen muß, wer der Urheber eines Satzes sei. Die Hagada ist demnach Tradition, und zwar alles Geschichtliche natürlich auch nur eben Ueberlieferung durch bewährte Erzählung. Daß die Angaben der Wahrheit gemäß seien, beweist der Verf. aus ihrer Uebereinstimmung mit dem, was Philo und Josephus erwähnen. (Dieser Punkt dürste schwerlich die Kritik aushalten. Nur darin scheint der Verf. richtig zu urtheilen, daß die talmudischen Lehrer nicht die gesch i ch tl ich e n Angaben erfunden haben, sondern arglos berichten, was ihnen aus andern Quellen zugeflossen ist. Allein im vorliegenden Falle, wo des Talmuds Zeugniß für Authenticität der Sache selbst in Frage steht, genügt dies nicht z vielmehr fordert man von der echten Tradition, daß sie Fabelhaftes nicht aufnehme oder als solches bezeichne.) Der Verf. stellt nun dar, daß nicht nur die 13 Interpretationsregeln des R. Jsmael, sondern auch die 32 des R. Elieser, gleichwie auf Halacha so auch auf Hagada angewendet wurden. Dies geschieht beispielsweise überall, wo auf den Grund eines Bibelverses irgend eine verdienstliche Handlung hyperbolisch gepriesen wird $ wie das Wohlthun im Stillen, BB. 9 b, Gastfreiheit Schab. 127 a re.; oder wo ebenfalls hyperbolisch Laster und schlechte Handlungen in ihrer Verwerflichkeit dargestellt werden, wie der Zorn Schabb. 105 b, der Uebermuth Sota 4 b rc. Es wird hierbei besonders darauf hingewiesen, daß alle solche Aussprüche und jede Sittenlehre der Hagada überhaupt bei der Berufung auf Stellen der h. Schrift lediglich dem Gedächtnisse eine Stütze darbieten, nicht aber die h. Schrift gewaltsam interpretiren wollen. Man hatte dabei das Bewußtsein vom eigentlichen Sinne jener Stelle, und von deren außerordentlichen Benutzung zum Zwecke der Morallehre. (Dies wird wohl jeder Kenner der Hagada zugeben.) Die Hagada setzt sich ferner zum Ziel alle bessern Charak-

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