Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1845
- Issue
- 28 (9.7.1845)
- Date
- 1845-07-09
- Page
- Spalte 437-438 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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438 I I 437 Kritiken. Einleitung m den Talmud. Namen ntfpn begriffene Gebr au ch en wird ein sehr hohes Alter zugeschrieben. Die sieben Hochzeit- und Lrauertage, das Tischgebet, die Vorlesung der Festgesetze an jedem betreffenden Festtage, das Vorlesen der Tora überhaupt, wird auf Mose zurückgeführt. Dem Josua werden nicht minder dergleichen zugeschrieben; unter andern^ ze h n auf das Land bezügliche Bestimmungen, meist polizeilich-rechtlichen Anhaltes. Boas hat die Grußformel eingeführt. Samuel die Priesterwachen, welche David genauer eingetheilt und geordnet hat. Von David rührt es her, daß jeder täglich 100 Segensprüche zu sprechen habe. Salomo änderte einzelnes in der Gebetformel (Ber. 48, 2) und die pmy sind eine Institution dieses Königs. . Daniel hat eingesührt, daß dreimal täglich gebetet wird, und nur in einem Raume mit Fenstern. Das Purimsest mir seinen Gebräuchen und der vorhergehende Fasttag sind bekanntlich von Mardechai und Esther eingesetzt. Esra ordnete nach dem Talmud 10 Stücke an, (worunter freilich einige Punkte, die dem Ref. selbst zu einer Zeit, da er noch ganz und gar vom Talmud eingenommen war, höchst seltsam erschienen, mindestens nicht eines Esra würdig, der eine so bedeutende Mission hatte) und außerdem noch manche zerstreut sich findende, (auch unter diesen manches, uns wenigstens nicht würdig vorkommende) was theilweise (und wahrscheinlich mit Recht) später» Rabbinen zugeschrieben wird, z. B. .Sanh. 19, 9. Ierusch. Schab. I. (Wir glauben, daß sogenannte Reinigungssatzungen, obwohl ihren Grundzügen nach schon im Levit. gegeben, und in der orientalischen Sitte ohnehin zum Theil begründet, doch schwerlich von Propheten oder Staatsmännern herzuleiten sind, vielmehr in ihrer theoretischen Ausbildung gänzlich dem rabbinischen Zeitalter zugeschrieben werden muffen.) Die Gebetordnung rührt nach allgemeiner Tradition von der großen Synagoge her (jedoch hat man später daran vieles verändert, so daß selbst bei völliger Geltung der Tradition, die Urform unkenntlich geworden. Von den Propheten ohne Angabe der Namen leitet man die Doppelfeier der Festtage und einige andere Stücke her. (Eine Spur von Doppelfeier >ist übrigens vor der rabbinischen Zeit nicht zuermitteln.) Eine Menge anderer nUpn sind bestimmten Rabbinen, oder vielmehr Schul- und Synodrialhäuptern zugeschrieben, darunter manche von großer Bedeutung, wie das Anzünden des Lichtes an den Chanuka-Tagen, die Einführung der Ketuba, das Prosbol zur Sicherung der Schulden im Erlaßjahre, mehrere Kalendersatzungen, Scheidungsformeln, Jugendschulen rc., und manche rechtliche Verordnungen. In diese Klasse gehören nach des Verf.'s Meinung alle solche Gebräuche, welche durchweg und ohne Widerspruch allgemein eingeft'ihrt sind, wie z. W. das Händewaschen vor dem Gebete und vor dem Essen, manche Synagogen-Einrichtungen,' manche . Erziehungsregeln, rechtliche Verhältnisse der Ehe, u. dergl. Die Gründe zu solchen Satzungen sind die Verbesserung der Gesittung, die Rücksicht auf häuslichen Frieden, auf bürgerliche Gesellschaft, und insbesondere vorgekommene Veranlassungen. Dabei ist upn son Wpnn in der Art verschieden, daß jenes die Einführung irgend einer Ordnung, dieses die Umänderung einer schon bestehenden bezeichnet. Viele vorher verbotene Punkte sind von später» Behörden wieder zu gelassen worden (was für die fortschreitende Entwickelung von Wichtigkeit ist), sowie man überhaupt in KollisionsMen eine minder wichtige Uebung beseitigte, wenn ihr ein weWtlrcheres Gesetz im Wege stand. So hat man Jeb. 39 b die Chalkza dem Jibbum vorgezogen, das Blasen am Sabbat verboten, und andere vergl. Suk. 43. Jeb. 90 d, wie noch verschiedene Satzungen, die unser Vers, im 13. Abschn. angiebt, abgeschafft worden sind, weil die Behörden einsahen, daß die Zeitverhältnisse eine Aenderung nöthig machten. Selbst mosaische Gesetze haben diesen weichen müssen. So nahm Esra den Lewiten den Zehnt, Jochanan schaffte die beim Zehntbringen zu sprechende Formel ab; R. Joch. b. Sakkak gestattete für Zehnt den Geldwerth nach Jerusalem zu bringen, R. Jehuda der Heilige lösete mehrere Verbote, u. s. f. So auch verschiedene Andere vor und nach ihm. Alle Satzungen haben demnach 6 Quellen 1) unmittelbar am Sinah ertheilte Auslegungen', die sich als Tradition an Worte d. h. Schr. anlehnen; 2) reine Traditionen ohne Stütze durch Morte d. h. Schr.; — beide Arten unterliegen keinem Streite, und welcher anerkannte Chacham behauptet, so sei die Tradition, findet Glauben ohne Widerrede; 3) Schlüffe mittelst der Jnterpretationsregkln; 3) Schlüsse aus Prämissen; — hierin sind viele Meinungen getheilt; 5) Tekanot, 6) Geserot, letztere unwiderruflich so lange nicht eine Behörde von größerer Gelehrsamkeit und Anzahl Auftritt, ausgenommen da wo dieselben noch nicht allgemeine Geltung gewonnen hatten. Die Mischna und Barajta bilden einen abgeschlossenen Codex, zu dessen Bestätigung nach Beschluß der Majorität, R. Jehuda Ha-Kadosch alle Chachamim seiner Zeit zusammenberief, damit über die streitigen Punkte abgestimmt würde. Er führte indeß, da wo ihm die Meinung des Einzelnen gegründet erschien, dieselbe mit aus, öfters aber sogar ohne Beifügung des Namens als Meinung der Majorität (Chulin 85 a). (Ueber diese S y nodalbes chl üsfe fehlen aber die historischen Nachweise, und wir bedauern, daß der Verf. nicht darauf eingegangen ist.) Daraus selbst ergaben sich kleine Widersprüche derer, die nicht zugegen waren, und welche ihre Meinung selbst gegen die Beschlüsse der Mehrheit von neuem geltend machten. Ueberhaupt meint der Vers, (nachgerviesen ist das ebenso wenig), es seien die Aeußerungen verschiedener Ansichten über Gesetze erst nach der antiochischen Verfolgung zum Vorschein gekommen, als Folge der durch jene eingetretene Zerstreuung, und die Einheit sei erst dann wieder eingetreten, als man wieder Synedrien einsetzen und abstimmen konnte. Zwar werden ältere Meinungsverschiedenheiten im Talmud erwähnt, 28 *