Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 6 (1845)
- Issue
- Heft 26 (25.6.1845)
- Date
- 1845-06-25
- Page
- Seite 205 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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205 Gleichheit hinsichtlich des Genusses der staatsbürgerlichen Rechte aller Würtemberger selbst ausgestellt. Diese Paragraphen der Verf.-Urkunde schließen nicht nur die Israeliten, sondern alle christlichen Staatsbürger, welche sich zu einer der drei christlichen Kirchen nicht bekennen, so wie die nicht christlichen Glaubensgenossen von dem Genüsse des aktiven und passiven ständischen Wahlrechts aus, woraus sich von selbst.ergiebt, daß eine Aufhebung dieser Verfassungsbestimmungen nicht blos aus einen Lheil der nicht christlichen Glaubensgenossen beschränkt werden könnte, sondern . daß die Gleichheit aller würtembergischen -Staatsbürger ohne Unterschied ihres Glaubensbekenntnisses, in Beziehung auf staatsbürgerliche. Rechte, eintrete n müßte. Die Kommission glaubt, daß ein Antrag hieraus nicht rathlich sein dürfte, and beschränkt sich dahin zu beantragen, die Kammer möge beschließen,, die SLaatsregierung zu bitten, das Gesetz vom 25. April 1828 in Betreff der öffentlichen Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenossen im Sinne einer vollständigeren Emancipation einer Revision zu unterwerfen und einen Gesetzentwurf hierüber zur Verabschiedung zu bringen. Die Debatte selbst, so Lange sie war, gab doch durchaus im Wesentlichen keinen neuen Gesichtspunkt, an die Hand, weswegen wir uns so kurz als möglich fassen, indem die Kammermitglieder selbst des vielen und langen Sprechens so müde wurden, daß man am Ende allgemein nach Abstimmung rief. Nur den Vortrag Macks werden wir etwas ausführlicher geben, da wir voraussetzen, daß unsere Leser begierig sein werden, zu erfahren, wie derselbe bei der Stellung, welche man ihm, auf dem Boden der religiösen Dinge zuschreibt,' über die vorliegende Frage sich ausgesprochen habe. Holzinger hob zuerst mit einigen Worten, die er dem Kommissionsantrage beifügte, nachdrücklich die guten Früchte hervor, welche das Gesetz von 1828 bis jetzt unter den Israeliten getragen habe, zumal da man bei den vielen Beschränkungen und Ausnahmebestimmungen, welche jenes Gesetz immer noch enthalte, beinahe einen entgegengesetzten Erfolg hätte erwarten sollen. Die Regierung, setzt Herr Holzinger voraus, werde um so geneigter sein, dem Wunsche der Kammer für eine vollständigere Emancipation der Israeliten entgegenzukommen, da der Gesetzes enrwurf von 1828 ungleich liberaler gewesen sei, als das Gesetz sofort nach der Beratung in den Kammern zur Promulgation kam. Veie! fand im Anträge der Kommission, welche sich nur für eine „vollständigere" Emancipation ausspricht, eine neue Beschränkung der Israeliten und beantrage das Wort „vollstem-, digere" wegzulassen, so daß dann die Negierung freie Hand hätte, so weit zu gehen als sie will. Dieser Antrag schließt natürlich seinem Wesen nach den Wunsch einer Aenderung des §. 135. der Verfassung in sich. Unterstützt wurde Berel durch Binder, Müller und F e tz e r. 1!. Binder machte dabei auf die Grundbedingung für die Möglichkeit der Durchführung einer völligen Emancipation,^ nämlich auf die Nothwendigkeit der gesetzt. Zulassung gegenseitiger Heirat hem von Juden und Christen aufmerksam, durch welche allein eine wahre Annäherung zwischen beiden Theilen vermittelt werden könnte. Die ungleich größere Majorität der Kammer aber erklärt sich mit dem Kommissionsantrage einverstanden. Holzinger hatte gegen den Veiel'schen Antrag das formelle Bedenken, wenn man nur schlechtweg Emancipation sage, so könne man mit Recht erwiedern: emancipirt sind die Israeliten ja schon, wir bitten also um etwas was schon da ist. v.'Werner fügt seiner Unterstützung des Kommissionsantrags noch zwei Wünsche bei, nämlich, daß der Schacherhandel immer noch mit einer gewissen Pön belegt bleibe und zweitens, daß dafür Sorge getragen werde, daß in Gemeinden, wo die Israeliten die Mehrzahl bilden, nicht alle Gemeindeämter in ihre Hände übergeben werden dürfen. (Fortsetzung folgt.) Oesterreich. Prag, 15. Juni. Ihr geschätztes Blatt enthielt unlängst die Nachricht, Hr. Dr. Meise( wird in diesem Monate hier erwartet, dein Kontrakte zufolge, hätte er allerdings schon eintreffen müssen, Herr Meiselkommt jedoch nicht, er erhält in Stettin eine Zulage von 200 Thlr. und bleibt dort.' Hr. M. scheint sich den Rabbi Jose ben Kisma wohl nicht zum Vorbilde nehmen zu wollen, sonst würde er wie jener, nicht allein 200Thlr., sondern Geld -und Edelsteine ansgeschlagen haben, wenn er dadurch abgehalten worden wäre, nach einer Stadt zu ziehen,., wo er nicht allein lehren, sondern auch lernen, konnte. — Ob diese fehlgeschlagene Hoffnung unS trostlos machen soll? Nein. Seine zwei Probepredigten haben freilich der Menge gefallen, worauf er auch die Anstellung erhielt, wollen wir aber die Zügel der Kritik straffer ziehen, so müssen wir doch gestehen, in beiden Reden, 'weder Tiefe des Gedankens, noch überhaupt irgend eine frische,, freie, geistige Entwickelung entdeckt zu haben. War er einerseits als Redner nicht im Stande, den vorigen Redner, der. das hier Vermißte uns in so reichem Maaße geboten hat, im entferntesten zu ersetzen, so scheint er überhaupt nicht .dazu berufen, die Züge! hier zu führen. ' Ein schönes Rednertalent reicht hier nicht aus, vor Allem ist ein energisches Auftreten, eine selbstständige Willenskraft und eine gewisse Entschiedenheit, den so verschiedenen Parteien gegenüber, wie sie unsere Gemeinde in so reicher, bunter Mannigfaltigkeit bietet, von Nöthen. — Die Predig erstelle ist nun wieder vakant, Herr Vorsteher Fische!,, der unwuüdet mit glühendem jugendlichen: Eifer, seine beste Kraft und Zeit dem allgemeinen Interesse stets zu weihen bereit ist, hat sich nach Berlin begeben, um sich dort in der Stunde der Noth Rath zu holen, wahrscheinlich wird er Herrn Cassel, der schon früher empfohlen wurde, und sich nun durch die Broschüre ,,Wohin und Woher" viele Freunde erworben hat, zu gewinnen trachten. —