Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 6 (1845)
- Issue
- Heft 26 (25.6.1845)
- Date
- 1845-06-25
- Page
- Seite 202 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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- 202 - der Frau unerschwingliche Summe den Scheidebrief geben will.' Unter solchen Umständen haben die gerichtlichen Behörden'die unfreiwillige Ehescheidung für zulässig erklärt und solche bereits ausgesprochen. Die Frau könnte sich demnach wieder verheirathen; es ist für sie in dieser Beziehung auch eine vortheilhafte Aussicht' vorhanden, allein es stehen ihr die früheren pt^np im Wege. Nun stellen ihre Freunde die Anfrage: „Kann, um diese betrübte Frau mit ihren Kindern zu retten, nJl.iyn v»nn^, auf'ben Grund der bürgerlich vollzogenen Scheidung, die Eingehung einer neuen Ehe, der bürgerlich n i ch t s i m W e g e st e h t, a u ch r e l i g i ö - serSeits erlaubt werden,? Vierter Antrag. Die Rabbinerversammlung wolle erklären: 1) Daß das weibl. Geschlecht religiös mündig, gleich verpflichtet und gleich berechtigt und nur aus Schonung und Rücksicht auf seine häuslichen Pflichten von solchen Ceremonialgeboten, deren Ausübung an eine bestimmte Zeit geknüpft ist, mit wenigen Ausnahmen, traditionell dispensirt sei, und 3) daß deßhalb auch das weibliche Geschlecht von Jugend an zur Betheilig'ung an dem Unterrichte in der israel. Religion, wie an dem Lffentl. Gottesdienste dieselbe Verpflichtung habe, wie das männliche, und daß der Gebrauch, Frauen von der zur Abhaltung eines öffentl. Gottesdienstes erforderlichen Anzahl Gemeindeglieder auszuschließen, eben nur ein Gebrauch und ohne alle religiöse Begründung sei. Fünfter Antrag. Eines der Dinge, welche bei unserm-öffentl. Gottesdienste auf die andächtige Haltung der Gemeinde am störendsten einwirken, ist der Vortrag der Perikopen aus den Propheten (m^sn), und ebenso wird ein erwünschtes. Bekanntwerden mit der heil. Schrift, dadurch keineswegs erzielt. Es wird daher, um Beides, Andacht und Schriftkenntniß/zu befördern, der Antrag gestellt: den Vortrag der mEDD zeitgemäß umzugestalten, und zwar so, daß an jedem Sabbat- und Festtage die bezügliche Stelle aus den Propheten deutsch vorgetragen werde. An die Stelle der zum deutschen Vortrage sich nicht eignenden bisherigen nnDön sind andere zu statuiren. Die wohllöbliche Versammlung wolle einen beifolgenden Plan zur Ordnung der betreffenden Prophetenstellen durch die betr. Kommission prüfen lassen und ihm die Zustimmung ertheilen. Sechster Antrag. Es möge eine allgemeine, zeitgemäße Agende und Synagogenordnung für sämmtliche Gemeinden Deutschlands bald in Vorschlag gebracht werden. Siebenter Antrag. v Es möge ein passender Lehrplan über die Gegenstände des Religionsunterrichtes in den israelitischen Volksschulen entworfen werden. Achter Antrag. Es möge ausgesprochen werden/ ob und unter welchen Bedingungen das Fahren auf Eisenbahnen an Sabbat und Festtagen zu gestatten sei. Neunter Antrag. Man möge, besonders zur Erleichterung des Landmanns, den Gebrauch der Hütsenfrüch te, des gewöhnlichen Zukkers, des Oels und der gewöhnlichen Butter am Pesach gestatten. Zehnter Antrag. Die R.-V. wolle sich über das Verbot von qjn ohd und aussprechen.. Eilfter Antrag. Die R. - V. möge über die Abkürzung der üblichen Lrauerzeit und die Abstellung einiger Tr au er ge brauche ihr Gutachten abgeben. Zwölfter Antrag. Es giebt gar manche, an und für sich unbedeutend scheinende, doch nichts desto weniger schädliche Misbräuche, als der Gebrauch der NN2D an:py, das - Schlagen in der Synagoge, . das Gehen an ri'l, ' die Namensänderung bei Kranken, das Schreiben von Amuletten bei Wöchnerinnen. , Auf die Abstellung von Dergleichen möge man vereint be- , dacht sein. Dreizehnter Antrag. Die R.-V. möge sich über die Zulässigkeit der Sektion israelitischer Leichen gutachtlich äußern. Vierzehnter Antrag. Ein jüdischer Arzt schildert die Art und Weise, wie bei den Israeliten mit Sterbenden und Verstorbenen umgegangen wird, lobt die Humanität, welche betr. Gebräuche ins Dasein gerufen, tadelt aberdas Misbräuchliche, was sich mit der Zeit eingeschlichen und ganz besonders, daß so oft die Ruhe der Sterbestunde aus ungeeignete Weise gestört wird, und stellt deshalb den Antrag: auf Regulirung des' gegenwärtigen religiösen Verfahrens bei sterbenden und verstorbenen Isr aeliten. Fünfzehnter Antrag. Die Rabbinerversammlung möge eine Kommission niedersetzen, welche prüfen und der nächstfolgenden R.-V. darüber Bericht erstatten soll 1) ob die Priestergaben und nDrD XD für uns noch Bedeutung und Verbindlichkeit haben oder gleich rfWO , rD'pi D«r6 j?nt (nd ‘yo n"d '■© *p yV) un