Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1845
- Issue
- 25 (18.6.1845)
- Date
- 1845-06-18
- Page
- Spalte 389-390 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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389 Studien. Ueber Frauenbäder. 39» Ein israelitischer Theologe bemerkt, -aß im Traktat Nedarim 23 b von der Auflösung der-Gelübde vor Eintritt des Versöhnungsfestes Erwähnung geschehe. Allein dort wird dieses Mittel nur dem geängstigten Gemüth anempfohlen, aber nicht für einen dem Gottesdienste der ganzen Gemeinde notwendigen Theil. Wenn nun Misverständniffe jenes Gebetes Veranlassungen zu Kränkungen der Israeliten geben können, so ist es nicht unberechtigt, daß .eine Synode von Rabbinern diesen Gebrauch einstweilen eben so gut aufheben könne, wie die frühere Anordnung des Trinkens von Rothwein am Osterabend wegen der Beschuldigung des Blutes aufgehoben wurde. Beide Gebräuche sind unschuldiger Natur, so wie Vereine Gebrauch zur Beruhigung des ängstlichen Gewissens, so ist der andere aus Erinnerung an den rothen Wein von Palästina geschehen. . Aber die Aufklärung des neunzehnten Jahrhunderts und die wissenschaftliche Einsicht der Gelehrten, besonders die Weisheit der Regierungen machen solche-Vorkehrungen nicht von Nöthen. — Der Brauch der Frauenbäder. Aeber den Gebrauch des Rcgenwassers und der Wannen bei den Frauenbädern» Im Literaturblatt des Orients Nr. 20 l. I. wird im Artikel „Frauenbäder" die ritualgesetzliche Zulässigkeit der von mir hier getroffenen Einrichtung im obigen Betreffe in Zweifel gezogen. -Zur Beruhigung der Zweifler und Abwälzung des Verdachtes? als hätte ich etwas Ungesetzliches erlaubt,! möge Folgendes dienen: Daß unter nipD eine Sammlung von Regenwasser; verstanden wird, und daß wir daher das übliche Quellen-; wasser fälschlich als solche bezeichnen — daß überhaupt also; das Baden in Sammlungen von Regenwasser für rni , nur | und ffihrv zulässig ist, bedarf keiner Erörterung und keines! Nachweises; der erste Blick in niNlpD rYD^H in Q3"23, "litt I und \j'w gibt das zur Genüge. Der Zweifel kann nur darin - bestehen: 1) ob überhaupt 2P33 ' unö 2) namentlich in ^3 stattsind en darf? ad 'l): Es unterliegt keinem Zweifel, daß 2'b3 n^3D unzulässig ist. Bleiben wir hier nur bei unserm p t#, der da sagt: 2Ä3 l^blD pN (Abschnitt 198, $. 31 und 201, §. 6). Allein so ausgemacht dieses ist, so entschieden ist es auch, daß wenn das Gefäß unten am Boden eine Oeffnung hat mD/DS£0 riNJn, es dadurch seine Unzulässigkeit verliert 13 3H1D1. Kietze -12, iVniNipD r\'abr\ 2303 , nS swO -mo und v rpyD nS y,D yw." Auf welche Weise ein solches Gefäß rum Wasserbehältniß tüchtig gemacht werden könne, wird in den allegirten Stetten angegeben. In 2^3 mit solchen Vorrichtungen ist also die 3^32 erlaubt. ad 2) Es bleibt nun noch der zweite Zweifel zu losen übrig : ob yy b>33 rfrbDerlaubt sei? Dieser Zweifel möge seine Begründung in der Stelle des j;V, Abschnitt 198, §. 31 finden. Aus den Benennungen rvori und ,3313^, die in den oben angeführten Stellen Vorkommen, steht nichts zu beweisen; man,konnte jagen, es seien Gefäße darunter zu verstehen, die die Form von rvon und rnny haben, jedoch nicht von Holz, sondern von andrem Material, so unwahrscheinlich diesauch sein mag*). Wir sehen uns also genöthigt, uns nach-andern Beweisen für den 3^33 von py ib umzusehen. Diese finden wir in folgenden Stellen: IN yy bw nbru nwyb nmoiy rito OTbfa pNn .by towvnto b 3pi ni£on,pM npw /") *P *)1D3 '"2 'VdjJ H3 bmm EPD H31ib 11L7DU in pN bw n\m am onn’ «ui dji (b üwü nbiD) rp pbiD pN p'Dtw nabörw yy mn )o in am. b noote mpu dn ba , mw ♦dip * nbiD rmv iN3n nmiatao in pN bw nvM by ewvj mi^nn (c mim pbia ym d^dim yim rmrw yy nna.nbpp tü'u 1 “mob rwin mp'J dn bN , 'rar *dw ' 'pi mpan na bis pN nw b In den dreien Stellen wird also yy bw flMM dem btt? gleichgestellt. Das andere Berständniß, das der "2 diesen Stellen zu geben vermeint, scheint eine Konjektur zu sein, die nicht hinlänglich begründet ist, wie auch der -,D auf den dort gemachten Unterschied zwischen piDD1? und 2133 bttb nach Angabe des >"3 selbst, nicht eingehet, und selbst der >"3 in seinem 3^pn 392 im Ab sch. 201, §. 7 von diesem Unterschiede Umgang nimmt. Für die Nichtigkeit jener Konjektur scheint sogar der Ausdruck pN bMN yy br zu sprechen: wäre nur , aber nicht ^3133 gemeint, so wäre durchaus nicht echzusehen, welcher Unterschied zwischen yy oder pN stattsinden könnte, daß dieser Nichtunterschied einer besondern Erwähnung nöthig hatte. Anders ist es aber, wenn es sich um ^3123 ^3l3^> handelt, dann ist diese Erwähnung von erheblicher Relevanz. Sollte dagegen noch ein Zweifel obwalten, so verweisen wir erstens auf niXipD DD^n, DÄ"l n'D ', ID , woselbst es heißt: qo^ m^nm HlW in in D*>3-pi vn dn , Dm j^ddd sind aber nach der Bemerkung des p^D3, so auch nach nmcro wri'ft, IS, niNlpD von Holz. Sollte man diese Stelle auf 2W3D D’b nS’3D, aber nicht auf 23^ nb)D deuten wollen, so verweise ich ferner aus .1N3ED ^"3130 ’wYl; dort heißt es zu Abschnitt 198. §. 31: ibn) N1H 2N bN n^nnDV^DN mpnn jipnp1? 33TO3 (nnN 333 iN pi; bw niypnpn ynpn yy bw'yb'D : -idkid (d ^3d^) nnio w *) Der nTTWD 2^3 und 3p^ 3^3 wollen ausschließlich yy P3 darunter verstehen.' Dies als richtig angenommen, hätten wir eines andern Beweises gar nicht nöthig. ' 25* 1 1