Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 6 (1845)
- Issue
- Heft 23 (4.6.1845)
- Date
- 1845-06-04
- Page
- Seite 178 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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178 Rabbinat und die Petenten scheinen nämlich die Rabbiner-Versammlung zu Braunschweig (im Sommer vorigen Jahres) für eine Art von Synode anzusehen, welche die Absicht hege oder den Beruf sich beilege, auf eine für die GesammtheiL bindende Weise die DogmenundLehrsätze zu sichten und festzustellen, oder über Ritus und Ceremonial-Gesetze Beschlüsse zu fassen, welchen ihre Ges nxcmbcn oder kirchlichen Genossenschaften nachzukemmen verpflichtet sein würden. Es ist diese durchaus irrige Vorstellung vielfach benutzt worden, um die Gemüther mit vermeintlichen Gefahren für die Gewissensfreiheit zu beunruhigen, während jene Rabbiner-Versanunlungen doch nichts anderes und nichts weiteres sind, noch sein können, als eine Vereinigung einer Zahl jüdischer Theologen zum gegenseitigen Austausch ihrer Ansicht und zur Verständigung über wichtige Gegenstände der Religion. Was sodann die sogenannten ,,Beschlüssen^ jener Versammlung betrifft oder richtiger ausgedrückt, diejenigen Ansichten und Punkte, in welchen die zu Braunschweig versammelt gewesenen Rabbineu sämmtlich oder der Mehrheit nach übereinstimmten, so ist die Kömgl. würtembg. Jsr. Oberkirchen-Behörde nicht in dem Fall, allgemeine Lehrsätze oder Prineipien — welche eine Zahl von — wenn auch noch so achtungswerthen Rabbinen in der einen oder andern Richtung aufstellt, anzuerkennen oder deren Anerkennung zu verweigern. Die Wirksamkeit der Obkchbhde. ist durch Gesetz und Verordnung geregelt und daß dieselbe die verfassungsmäßige Gewissensfreiheit hochachtet und bei ihren jeweiligen Besehtußnahmen sorgfältig in Berücksichtigung zieht, erkennen ja die Petenten in ihrer Eingabe selbst au. Diese Gewissensfreiheit aber und da§ wird eben so häufig übersehen, muß für all und jede redliche Ueberzengung und Forschung bestehen und gehandhabt werden, und ist es reicht abzusehen, warum dieselbe Freiheit, die man selbst in Anspruch nimmt, andern versperrt sein sollte, welche abweichende Ansichten hegen, und zwar Männern von anerkannt wissenschaftlichen Einsichten, welche die Gefahr, der dasJndenthum untäugbar täglich mehr, durch den wachsenden JudifferentiSmus, in Betreff religiöser und kirchlicher Interessen ausgesetzt ist, erkennen und ihre Meinungen zur Beseitigung dieser Gefahr für das Judenthum in ernster Weise auszutauschcn. Unter dein Schlitze unsrer Verfassungsrechte und unsrer Gesetze, mrd bei der Weise, mit welcher die Okchbhde. ihre Befugnisse bisher allsgeübt hat und auch künftig auSübcn wird, so ist deshalb für keinen Israeliten des Landes irgend Grund zu der Besorgnis, es könne Gewissellszwang geübt werden. So wenig also die JSr. Obkchbhde. gemeint fein kann, dem Gewissen ihrer Glaubensgenossen irgend Zwang anzuthun, so wenig wird sic auch durch Aufregung oder unwissenschaftlichen Eifer, sich von der ruhigen besonnenen Bahn abbringen lassen, welche sie nach ihrer Ueberzcugung zum wesentlichen Besten und zur wahren Förderung und Hebung der jüdischen Kirche bisher befolgte. Wie die Rabbiner-Versammlung zu Braunschweig mld die bevorstehende zu Frankfurt a. M. reine Privatsache der Betreffenden ist, so ist auch zu einer Verw a h r ll n g oder P r o t e st a t i o n gegen eine unsere würtemb. israel. Kirchen-Verfassung als solche nicht betreffende Versammlung oder deren Ansichten und Aussprüche — sei diese Verwahrung nun an die Staatsbehörden gerichtet oder für die Oeffentlichkeit bestimmt — für würtemb. Israeliten, nach dem oben auSgeführten lediglich feine Veranlassung noch Grund vorhanden. Obgleich man nun nicht gemeint sein kann, auf die Privatansicht der Einzelnen ciuzuwirken, so versieht man sich doch zu den Rabbinen und zu den Vorstehern der Kirchengemeinden, daß sie ihrer Pflicht gemäß, jeder kirchlichen Aufregung entgegenwirken und die Erhaltung des konfessionellen Friedells, welche besonders im jetzigen Augenblick von hoher Wichtigkeit ist, dessen Störung den Betreffenden eine große Verantwortlichkeit auferlegen würde, zur besondern Ausgabe sich machen werden. Stuttgart, den 15. Mai 1845. Steinhardt. Weil. Don der Oder, 18. Mai. (Worte eines Laien"). Die religiösen Wirren des 18. Jahrhunderts haben auch begonnen, das Judenthum, das Jahrtausende den fürchterlichsten Stürmen der Zeit Trotz geboten, zu erschüttern, und es ist zu befürchten, daß sich nur noch die alten Vesten hinter ihren finstern Mauern halten werden, wohingegen die freien offnen Plätze über kurz oder lang verloren gehen, wenn solche nicht bald in Vertheidiguugsstmld gesetzt werden, um eine günstige Kapitulation abzuschließen, der baldigst ein ewiger Friedensvertrag der alten Leibgarde des Talmuds mit den neuen Bundes truppen folgen müßte. Reform ist die Parole, Reform das Feldgefchrei. DaS Echo von den alten Vesten bringt den Widerhall: Nicht ein Titelchen des Talmuds lassen wir ab l Da hier nun zwei E.rtreme, wie Nord- und Südpol, so gicbt es nur eiuen Weg zur Reform, den beide E.rtreme einschlagen können und müssen, wenn ein Gebäude, das von allen Seiten unterminirt wird, erhalten, werden soll. Und dieser Weg heißt: Ruhe! Ehe das Werk beginnt, muß alle orientalische Hitze entfernt werden. Wir wollen eS nun versuchen, dem Drange unseres Herzens folgend, mit unserer ungeübten Feder Vorschläge zu machen und zu motiviren, wodurch vielleicht Vereinigungen stattfinden können, damit uns das erste, aber auch das kostbarste Diadem, was je die Menschheit empfangen, erhalten werde. Der *) Obgleich diese Worte nichts Neues bieten, so habe ich diese doch als eine Stimme aus dem Volke — sie rühren von einem Fabrikanten, also von einem Nichtmitgliede der N.-V. her, der also für Unwissenheit gar kein Privilegium hat — hier ausgenommen. Red«