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Der Orient · 1845-06-04 · Heft 23 (4.6.1845) · p. Seite 177

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Journal
Der Orient
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 23 (4.6.1845)
Date
1845-06-04
Page
Seite 177 (sequence 1)
Language
German
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Sechster im Jahrgang. Berichte, StuöLen und Kritiken Das Abonnement auf ein Jahr ist 5 Lhlr. Man abönnirtbei allen löbl. Postämtern unv allen solid. Buchhandlungen auf ein Jahr. für Mische Geschichte und Literatur. Herausgegeben von Dr. Julius Fürst» Von dieser Zeitschrift erscheinen wöchentlich das Literaturblatt mit* gerechnet, zwei Bogen, und zwar an jedem Dienstag regelmäßig. 23» Leipzig, den 4, guni 1843« Inhalt. Deut s chlan d» Stuttgart. Erklärung des Kirchenraths Maier. Aus Würtemberg. Aktenstück, die R.-V. betreffend. V o, n d e r Oder. Worte eines Laien über Reform. Oldenburg. Erklärung des Landrabbiners Wechsler. Dr. Philippson und Dr. Frankfurter. Frankfurt a M. Gemeinden gegen die R.-V. Frankfurt a. M. Zuwachs der proteftirenden Rabbiner. Von der Elbe. Geographische Belehrung für einen ,,von der Saale". — Oesterreich. Prag. Schulwesen und Unwesen. Bne-A:on — Personalchronik und Miscellen. Berlin. Rabbinerwuth. Berlin. Berlin. Braunschweig. Liter- Notizen. Vermischtes. — LB. d. Or.- . . Deutschland. Stuttgart, 19. 'Mai. Der Orient von 7. Mai (Nr. 19) enthält nach einem Berichte des Schwäbischen Merkurs vom 15. April einen Allszug ans den Verhandlungen der Wurtenlbergischen Kauuner der Abgeordneten über das Arbeiten der iSrael. Strafgefangenen am Sabbat. Da dieser unvollständige Bericht so verstanden werden könnte, als hätte sich die iSrael. Oberkirchenbehörde unbedingt für das Arbeiten der Strafgefangenen am Sabbat allsgesprochen, so wird nach einer Berichtigung im Schwäbischen Merkur bemerkt, das; diese Stelle über den fraglichen Punkt sich dahin erklärt hat, >,daß das Verbot des Arbeitens am Sabbat nur bei Lebensgefahr und ' im Kriegsdienste eine Ausnahme gestatte. Wenn daher das Arbeiten der israet. Strafgefangenen am Sabbat als etwas angesehen werden könne, das wie der Kriegsdienst ab s 0 l u t n 0 t h w endig sei, wenn die Ordnung des Hauses erhalten und der Zweck der ganzer: Anstalt erreicht werde;: solle, so sei dasselbe nicht nur erlaubt, sondern sogar Pflicht; im andern Falle aber d. h., wenn das Arbeiten der Israel. Strafgefangenen nicht absolut nothwendig zur Erreichung des ganzen Zweckes der Allstalt sei, nehme sie dieselbe die Dichtung und Schonung der Gewissensfreiheit in Anspruch, die denselben auch schon bisher in den Arbeitshäusern zu Th eil geworden ist. Maier. Aus Würtemberg, 23. Mai» Ihr chiffertoser Korrespondent aus Würtemberg scheiut seine Berichte in Handschuhen zu schreiben, mit einem gewissen,/Rühre-— mich—nicht—an". Wir wollen Ihrem wahrheitsgetreuen weiln auch schonungslosen Berichterstattern folgende Akten und officicftcn Berichte vortegen. Unter dem Vorsitze des Rabbiner Adler von Oberdorf ist eine Petition an die Israel. Oberkirchenbehörde entworsell und voll den Kirchmverstehem des Bezirks mrterzeichnet worden, dahin gehend: die kirchliche Staatsbehörde möchte den Beschlüssen der Rabbiner-Versammlung in Würtemberg, keine Folge geben und überhaupt die Braunschweiger, wie die künftigen Rabbiner-Versammümgen nicht anerkennen. Darauf /hat die königliche israelitische Ober- Kirchenbehörde an denRabbiuer zu Oberdorf erlviedcrt: Die israelitische Oberkirchellbehörde hat die unter denl 4. (präs. 13. d. M.) an sie gerichtete Bitte des Fiabbinats Oberdorf rrnd der Kirchellvorsteher der Israel. Kirchen-Gemeinden Oberdorf, Aufhallfen, Lauch- Heim und Pflaumloch, dahiugehend, ^,,eö möchten von diesseits die Beschlüsse der Vorschläge der Rabbiner-Versammlung zu Braunschweig, sowie die (zu erwartenden) Beschlüsse der llächst bevorstehenden Nabbiner-Versamnllnng zu Franks, a. M. nicht arlerkamit werden" eingeseherr ulld giebt darauf dem Rabbinate Oberdorf, zugleich zur Mittheitnug an die Unterzeichneten Kirchellvorsteher vorbenannter Orte Folgendes zu erkennen: Den in der vorliegenden Eingabe ausgedrücktcn Besorgnissen liegt eine freilich vielfach verbreitete — irrige Voraussetzung und Ansicht in Betreff der Natur der fraglichen Rabbiner-Versammlungen zu Grunde. Das 23

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