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Der Orient · 1845-05-28 · Heft 22 (28.5.1845) · p. Seite 173

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Journal
Der Orient
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 22 (28.5.1845)
Date
1845-05-28
Page
Seite 173 (sequence 9)
Language
German
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173 nicht, und ließ auch keine Ausnahmen zu, wenn es schon zu jeder Zeit auf der Hand lag, daß nicht aller Juden Mittel ausreichen, ihren Kindern Unterricht ertheilen zu lassen, und daß es Klassen giebt, die vermöge ihrer Stellung außer Stand sind, denselben zu genießen, wie Dienende, Handwerker, Fuhrleute u. dgt., die auch als Christen selten zur Bnchstabenkenntniß gelangen. Die Form dieses Gesetzes hatte nun bei dem äußern Schein einer gewissen Humanität, auch die alten Ausnahmegesetzen für Juden innewohnende Unerbittlichkeit zur Bedingung , die aber glücklicher Weise dieselben im Allgemeinen unpraktikabel macht, und deren Umgehung oder Hintansetzung mit in dieselbe ausgenommen zu haben scheint. Wirklich verschwand es bald nach seinem Erscheinen beinahe gänzlich ans der Praxis, und unbekümmert itut Beschränkung und Folgen schritt man zur Schließung von ungesetzlichen Ehen. Entschloß sich aber je ein Paar zur Ablegung der gesorderten Prüfungen und Einholung der kreiSämttichen Ehebewilligung, jo war es Ein Fall unter Tausenden. Daher erschienen auch in den statistischer: Registern: der Regierung nur sehr wenig gesetzlich vollzogene Judenehen, während Geburten und Volksvmnehrung im Widerspruche mit diesen Nununern standen. Dieser Uebelstaud so ins Auge fallend konnte natürlich der Aufmerksamkeit der Regierung nicht entgehen, und inan schier: die Unausführbarkeit des Gesetzes zu gewahren. Anstatt eS aber gänzlich anfzuhcben, nahu: mar: zu erneut AnskunftSmittel feine Zuflucht , das dessen Harte in Etwas mildern sollte, das sich aber eben so verfehlt wie das Gesetz selbst zeigte. .Im Jahre 1826 wurde nämlich den: galiz. Landesgubernium das Recht eingeräruut: „Dispense" zur Schließung vor: Jndenehen ertheilen zu dürfen:, ohrre den gesetzlichen Anforderung er: in dieser Beziehung entsprechen zu müssei:. Viele rechtlich bekannte Menschen, die kein Gesetz umgehen wollten, doch demselben nicht entsprechen konnten, meldeten sich um diese Begünstigung; atteir: sie wurde den Wenigsten zu Theil. Denn Beweise und Zeugru'sse, die rnar: verlangte, um die Unmöglichkeit darznthnrr, daß mar: dem Gesetze nicht Nachkommen konnte, wäre:: schwerer zu erschwingen, als sich nach dem Willer: des Gesetzes selbst zu richten. Lag dieses in der Instruktion des Guberniums oder hat es selbst nüt so eifersüchtiger Strenge ein Gesetz aufrecht zu erhalten gesucht, das sich als durchaus unpraktikabel darstellte, wissen wir nicht zu entscheiden und es ruag auch dahingestellt sein; genug der Schein der Milde, den mar: der:: Laudesguberuinm zugedacht, verschwar:d ::nd rnan kehrte zum alter: ungesetzlichen Zustand zurück, der bis jetzt zu bestehen nicht aufhört. Jndesser: fing man schon an, die Folgen zu suhlen, besonders stellten sich dieselben bei Todesfälle!: ein, wo VertassenschaftSmasscrr abgehandelt wurden und Kinder aus solcher: Ehen von der Erbschaft ihres Vaters, wie andere uneheliche Kinder entfernt wurden, und das Vermögen ihres rechtmäßigen Vaters in fremde Hände fiel. Während man daran dachte, diesem Uebelabzuhelfen, trat der verewigte Tarnopvier Schuldirektor Josef Perl aus, und versuchte es, in eindringlichen Worten der hohen Regierung die Vorstellung wegen Aufhebung dieses Gesetzes zu machen, dessen Sinn unbestreitbar ausdieHintanhaltnng der jüdischen Vermehrung hindeutet, was eben so unzeitgemäß wie der Toleranz und Humanität zuwiderlaufend sei, und das bei der erwiesenen Unansfuhrbarkeit desselben nur der höchster: Jmmoralität, der „Gesetzesübertretung" Thür und Thor öffne, die bei der Unzahl vor: Fälle:: nicht einmal bestraft werden könne. Er erlebte es aber noch, dieses Gesuch mit einem abweiSlichen Bescheid rückznerhalten, und nahm die traurige Ucberzeugung mit ir:s Grab: die Zeit wäre noch nicht gekommen, wo die österreichische Regierung das Herz fassen könnte, cm jenen blutigen Auswüchsen ihrer Gesetzgebung „Judenausrmhrnegesctze" genannt, das chirurgische Messer anzulegen, und daß jene Engherzigkeit wohl lange noch den Fortschritten der Zeit Hohr: sprechen werde. Dieser Bescheid lieferte auch den richtigen Maaßstab, wie illusorisch alle gehegten Erwartungen auf Erweiterung der Rechte der galizischen Juden wären, und man überließ sich jener Muthlosi'gkeit, die der: Gedrückten gewöhnlich befällt, wer::: er vergebens sein bittendes Auge zu seinem Bedrücker erhebt. Auch diesen Gegenstand ließ rnan fallen, wenn mar: schon über und über nine war, daß der Zustand, in dem wir leben, viel Unheil de:: achtbarsten Familien brachte. Indessen erschien gegen alles Erwarten im Juli verflossener: Jahres das in Abschrift untgehende Eirkularschreiben unseres hochverehrter: Hrr:. General-Gouverneurs Se. kon. Hoheit des Erzherzogs Ferdinand von Este, das die frühere Gub.-Verordnung von: I. 1826 die Dispense betreffend ins Gedäehtniß ruft, und so zu sagen an die Hand giebt: man werde nüt weniger Unversichnlichkeit wie zuvor bei der Ertheilung derselben verfahret:. — Wir sahen auch schon die Früchte der uns zuged achten Gunst,, und Vieler: die sich um dieselbe bewarben ist sie auch geworden. Jeder Menschenfreund muß sich daher um somehr zum. innigsten Danke gea.en dieser: hochherzigen und humaner: Prinzen verpflichtet fühlen. Wenn man bedenkt, wie vielen: Unheil dadurch in den Familien gesteuert, ur:d wie vielen unschuldigen Geschöpfen, die de jure als außer Ehe erzeugt gebrandmarkt wurden, und das Erbrecht nicht ansprechen dursten, nun als allen rechtlichen Menscher: ebenbürtig, und mit dem Gesetze versöhnt dazusteher: die Aussicht eröffnet ist. Doch immer ist dies nicht der Weg, der: Alle betreten können, fordert rnan nur der Forru weger: von der: Bittwerberu Belege zur Unterstützung ihres Gesuches, so kann man sich diese nur fürs Geld und gute Worte verschaffen,

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