Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1845
- Issue
- 21 (21.5.1845)
- Date
- 1845-05-21
- Page
- Spalte 333-334 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/8555529-9897698-9897722--4042-3531312- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
334 333 Kritiken. Das Religiöse und Politische im Judenthum. Zwang passiv dulden müssen, darum sich auch schon an das Landesgesetz wenden und, ihre Religion thatlich mit Füßen tretend, ein fremdes Gesetz in Anspruch nehmen dürfen und dadurch ein jeder Jude ein t nramirDfein?'' Welche eine Begriffsverwirrung und welche Verdrehung der Wahrheit manifestirt hier der Vft. Der Jude darf sich nicht an das Landesgesetz wenden, so lange jüd. Tribunäle, die nach jüdischen Gesetzen richten, bestehen, weil er hierdurch eine Geringschätzung der jüd. Gesetze bekunden oder die höchst verderbliche Meinung promulgiren würde, die Tora wäre nur ein temporelles, für das kindliche Zeitalter der Menschheit statuirtesi Gesetz, wie unser Vfr. z. B. glaubt, und daher ein *p.lDl rpno genannt zu werden das Recht hat; wo aber keine jüd. Tribunäle bestehen, oder auch wenn eine Partei sich vor deren Forum nicht begeben will (Maim. Sanh. 26, 7), so erlaubt das Gesetz selbst -dem Juden, sich an das Landesgesetz zu wenden, um sich zum '/Recht zu verhelfen, da er hierdurch keineswegs eine Geringschätzung des jüdischen Gesetzes waiüfestirt, und gewiß ein jedes Recht bester als Rechtlosigkeit ist. Wie kann nun ein wahrheitsliebenders und es ehrlich mit seinen Glaubensgenossen meinender Rabbine die Anrufung der Landesgesetze als Rechtsmittel in gleiche Kategorie mit der Verletzung des Sabbats und Untersagung der B esch neidun g stellen (S. 6), so daß sogar die Taufe, wenn es der Staat gebiete, nach diesem Verhältniß erlaubt sein sollte? — Den angeblichen Beweis des Vfrs., daß die Rabbinen selbst das jüdische Recht für antiquirt hielten, weil sie keinen Protest einlegten, als man ihnen die Gerichtsbarkeit wegnahm, weist F. ganz folgerecht zurück, daß, weil man die Rabbrnen nicht zwang, im Namen der Religion (wie es der Vfr. macht) ihre eigenen Gesetze zu verläugnen und mit Umgehung des jüd. Rechts das Urtheil nach den Landesgesetzen zu hatten, was allerdings als faktische offene Übertretung des Gesetzes eine Verwahrung hätte Hervorrufen müssen, sondern ihnen die Macht und Gewalt Recht zu sprechen aus den Händen nahm, eine Protestation ganz unnützig gewesen sei. Der jüdische Richter muß als solcher das Rechtsurtheil nach jüdischem Rechte hatten, und die Parteien müssen, wo jüdische Tribunäle da sind, ihre Rechtsstreite diesen vorlegen; sind nun vom Staate die jüd. Tribunäle aufgehoben, so hat kein Rabbiner ein Recht darauf, das Rechtsprechen als eine religiöse Verpflichtung zu beansprechen und die Parteien haben sich lediglich an das weltliche Gericht zu wenden. Was der Vfr. hiergegen (S. 6— 9) verbringt ruht auf die falsche Grundlage, daß die Parteien, selbst wenn keine jüd. Tribunäle da sind, die Landesgesetze nicht anrufen dürf-. ten und seine so zuversichtlichen Behauptungen sind nur für leichtgläubige Leser berechnet, die der Vfr. meisterlich zu blenden versteht; denn er kann uns vergeblich glauben machen, daß er in den von F. richtig gemachten Unterschied zwischen Richter und Partei übereinstimmt, wo wir den diametralen Gegensatz vor Augen haben. Wir übergehen als etwas ganz unerhebliches die Erörterungen des Vfrs. (von S. 10—14) über sein Verhältniß zu Bruno Bauer, um so mehr, da dieses Verhältniß sich viel kürzer ausdrücken ließe; nämlich wie das Produkt eines witzigen D a r sch a n s zu einem durch und durch philosophisch gebildeten Gelehrten, der' manchmal in Paradoxien verfallt, die von judenfeindlicher Gesinnung Nahrung erhalten — und wollen sehen mit welchem Recht der Vft. (S» 14) von Hr. F. sagt, er sei von seinem Triumphe so siegestrunken, daß er des Vfrs. Einwendung gegen B. B. „nicht das Judenkhum, sondern die Juden sollen emancipirt werden" entgegnet, daß die Juden vom Judenthum nicht zu trennen seien, weil es ohne Judenthum keine Juden gebe. Der Vft. sagt nämlich selbst einige Zeilen darauf: „Freilich, wenn die Prinzipien und Forderungen des Judenthums grundfalsch und mit der Idee des Staats unverträglich wären, dann könnten die Juden nicht emanzipirt werden." Ausdrücklich sagte ich rc. „Es wird sich im Verfolge dieser Abhandlung noch Gelegenheit finden, zu beweisen, daß H. B's. Ansicht .vom Judenthum eine christlich-theologische sei, und daß die Juden ihr Judenthum von ganz andern Gesichtspunkten auffassen." „Die sind falsch", wird B. ausrufen. Gut! Aber auch nur diese wollen emanzipirt sein, nicht die Juden in den Phantasiegebilden Bauers." Also soll denn doch dies Judenthum emanzipirt werden, nur nicht das B. Bcmer'sche und folglich hat F. vollkommen recht, wenn er den Ausruf des Bfrs. „Nicht das Judenthum re. für eine falsche und gefährliche Floskel hält. Der Vsr. schreibt freilich am Ende ab, und statt seinen frühern Ausruf zu vertheidigen und zu rechtfertigen, sagt er „Und doch behauptet Hr. F., sind wir die eifrigsten Vertheidiger Bauers re. m^rD nnD. Der Vfr. scheint seine Schrift für eine ganz besondere Klaffe von Lesern geschrieben zu haben, denn bei keinem gewöhnlichen Leser hätte er den Muth gehabt, solche naheliegende augenfällige Widersprüche niederzuscheiben. — S. 15 scheint der Vfr. selbst gefühlt zu haben, daß Hirsch und F. so unrecht nicht hatten sich über den Vfr. lustig zu machen, weil er die verschollnen 10 Stämme als Beweis gegen die von B. Bauer ausgestellte Behauptung „die Juden als solche können sich nicht mit den Völkern amalgamiren," aufgestellt hatte; denn gerade die 10 Stämme hätte B. B. für seine Behauptung als Beweis anführen können, daß sich die Juden als Juden nicht mit den Völkern amalgamiren können, und ob das Aufgeben des Judenthums bei denselben eine Folge der Aneignung fremder Nationalität oder umgekehrt, ist historisch nicht bewiesen, aber die Thatsache spricht mehr für. als gegen B. B. und der Vfr. hätte hier lieber schweigen sollen, als die Ansicht des Gegners einigermaßen zu bestärken. Wenn der^Vfr. (S. 17) zu befürchten anfängt, die Leser und sich selbst zu ermüden, wenn er all den Unsinn, den Hr. F. selbstgefällig anhäuft, kritisch durchnehmen wollte, um so mehr müssen wir dies bei der „schlauen Unredlichkeit und oberflächlichen Unwissenschaftlichst" dieser Antikritik befürchten.