Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1845
- Issue
- 21 (21.5.1845)
- Date
- 1845-05-21
- Page
- Spalte 327-328 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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328 327 Kritiken. Einleitung in den Lalmud. gewußt, wie er zum Sohar gekommen, so hätte er gewiß, entweder in seinen Schriften oder mündlich seinen Zeitgenossen, Nechenschaft darüber gegeben, , da sonst Niemand etwas von diesem Buche wußte. Er .scheint im Gegentheil diesen kitzlichen Punkt vermieden, und seine Schriften bei seinen Lebzeiten gar nicht veröffentlicht zu haben. Erst 100 Jahre nach ihm ist Menachem Ziuni aus Speier der erste, bei welchem der Sohar wieder zum Vorschein kommt. Auch hat Recanati nicht einmal seinen Namen in seinen Schriften genannt, was sonst bei Kabbalisten, bei ehrlichen nämlich, nicht zu geschehen pflegte. Bechaji, Todros Ha-Levi, Mose de Leon, Schem-Tob ben Gaon, Jizchak von Akko, Jizchak Jbn Latif, haben in der Zeit Necanati's geschrieben, und ihre Namen nicht verschwiegen. Ich fand 2. daß die, Kabbalisten der verschiedensten Länder durch Lehrer und Schüler in geistigem Verkehr mit einander standen. Es liegt eine Schrift hier (die sich auch in der Oppenh. Brbtioth. findet): pn^ 'i }D bOy rrpND Dy , aus der man die ganze kabbalistische Welt fer ner Zeit sowohl — er lebte in der Zeit und Reeanati's — als auch früherer Zeiten kennen lernt. Hätte Einer eine Spur vom Sohar gehabt, so hätten es bald alle Kabbalisten gewußt. (Fortsetzung folgt.) Kurze Anzeigen. 14) llfthnn NDD (Einleitung zum Talmud). Von Hirsch Chajes, Kreisrabbiner in Zolkiew. 1845. 28 Bl. 4. (Fortsetzung.) Gesetze, welche unter dem Namen nNU begriffen sind, führt der Talmud als Tradition von den ältesten Zeiten her auf, die Personen nennend, welchen sie zugeschrieben werden. Es sind darunter solche verbietende Anordnungen zu verstehen, aber noch in einer andern Stelle idddi ^mi 17t 1DD1 fc^DIDn 17t vorkommt, ist auch natürlich zugegangen. Die alten Schreiber hatten den Gebrauch, wenn sie ein falsches Wort geschrieben, dasselbe nicht zu vernichten, sondern das wahre neben dem falschen zuschreiben, und nur das falsche mit irgend einem Zeichen zu versehen. Es hat nun ein Schreiber, nachdem er mit 1001 geschrieben, gesehen, er hätte sollen N^DtDn 117t 1DD0 schreiben; er schrieb daher dieses noch hinzu; entweder vergaß er das Zeichen, daß ^rui 1,ist nicht gelesen werden darf, oder ein zweiter hat dies Zeichen übersehen und schrieb: iDDUt bllJld 111t 1DD0 N^DIQH mit. Äch könnte ein Beispiel im Großen aus der hiesigen Msktensamnrlung anführen, habe aber hier den Raum nicht dazu. Was endlich noch andere Stellen betrifft, in welchen R. gleich aufeinander sagt: a® iriNUD ^njnininSDD die ein Mann vermöge seiner Stellung und der daraus fließenden Vollmacht, nicht aber vermöge prophetischer Revelation oder ihm überkommener Tradition erlassen hat. Der chronologischen Folge nach kommen dergleichen fast von allen bedeutenden Männern vor: 1) Moses verordnte die Entfernung der Netinkm, Ieb. 79 a, ferner über andere Gebräuche, vgl. Pne Iehofchu zu Rosch Ha-Sch. IV. Ans.; und nach unserm Vers, auch Abod. Sar. 76 a t)2 2) Iosua wieder über Netknim das. — Ferner wegen 5M Kid. 38 a. Tosaf. 3) Pinechas über das Tetagramm, über die Schrift der Tafeln, über Wein der Götzendiener, nach Moses b. Nachm. Verbot 194. 4) König David, wieder über Netinim das. — Ferner wegen 117 mit einer unverehlichten. Abod. 36 I), wegen Mischung unreiner Khierarten. Kil. VUI. 2. Tos. I. Kob. 5) König Salomo, über Unreinheit der Hände. Erub. 21 b. Schabb. 14 b.; über Erub im s. SMG; über Inceste Ieb. 21 9. 6) Iosasat u. s. Synhedrium, über Op Pest 92 und Ieb. 7 d. Vergl. Sebach. 32 b. 7) Hiskijahu und s. Synh. über Unreinheit durch Berührung eines Götzen; Sanh. 12 a. Sch. 83 a. 8) Die Propheten des Exils verordnten die Fasttage 3. Tischri, 10. Tebet, 17. Tammus, 9. Ab. — Abgestellt während des 2. Tempels, wieder eingeführt nach der Zerstörung. R. Ha-Sch. 18 a. 9) Daniel, über Oel der Götzendiener, Ab. S. 36 a. 10) Esra über die Zehnten, die nicht den Leviten zu geben. Ieb. 86 5. 11) Nehemia über Forttragung von Dingen am Sabbat, s. Schab. 123 b, später abgestellt, und wieder eingeführt. Ferner nach Kur Eb. Ha-Es. 16 über Verschwägerung mit Nicht-Jüdinnen, wie der Vers, aus e. XHI.-schließt 12) Haggai, Secharsa, Maleachi, Serub und Joschua, verboten unter feierlichem Banne das Brod der Heiden. Chol» 4 a. Tos. - Zur Zeit Haggai's ward verboten Proselyten von Tarmud anzunehmen; Ieb. 16 3. Aus derselben Zeit rührt die Unreinheit der Flüssigkeiten. Pes. 17 a Raschi; vergl. Pes. 14 a. 13) Andere Geserot rühren her aus den Zeiten des zweiten Tempels, und haben ihren Grund in der Autorität der Nesiim, Synedrial-Oberhäupter und Richter, welche auch nach N1N und dann p Ymo “inn “1DD31, so ist dies seinem eigenthümlichm, abgebrochenen Styl zuzuschreiben. Statt daß er sagt, an einer andern Stelle hat er dies gefunden, nennt er noch einmal das Buch selbst. Man vergl. f. mm