Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1845
- Issue
- 20 (14.5.1845)
- Date
- 1845-05-14
- Page
- Spalte 307-308 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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30? Studien. Frauenbäder. - Alles da!" wie Bias, der Philosoph von Priene, als er seine von Cyrus eroberte Vaterstadt verließ, zu einem ihn Fragenden, ob er denn nicht seine Schätze retten wolle, sagte: „ich trage Alles bei mir!" (omnia mea porto mecum, Oie. Paradox ], 2). Wäre diese Erklärung richtig, so dürste in der folgenden Antithese: jjo 1$ JiO rJ'N DN1 statt 15 gelesen werden: he, und sie konnte in demselben Sinne angenommen werden. 7. Frau-enbader. Der Physikus Dr. G. Metzger in Adelsheim hat in der am 13. Aug. 1842 zu Nekargmünd abgehaltenen Generalversammlung des Vereines badischer Mediunalbeamten einen trefflichen Vortrag über die religiösen Bäder der israelitischen Frauen gehalten, der in Schneidens Annalen der Staats- Arzneikunde (Iahrg. VIII, Heft 1. Freiburg .1843) abgedruckt wurde. In diesem Vortrage entwarf er ein trauriges, ja schreckliches und grauenhaftes Bild von 11 solcher Anstalten, die sich in seinem Bezirke vorsinden. Die Frauen, sagte er, feiern mit dem Eintritt in das Bad den Eintritt in ihre ehelichen Verhältnisse, eine Art von Wiedergeburt, die sie mit freudigem und frommen Sinne begehen sollen. Die ganze Handlung ist eine hochwichtige, ehabene und durch die schwersten Gesetze und unter den schwersten Strafen gebotene, religiöse, welche billigerweise neben streng ritueller Anordnung des Aeußern einen des Gegenstandes würdigen Raum voraussetzen sollte. Aber wie sehr werden wir überrascht, wenn wir die Höhlen des Schreckens betrachten, welche zu diesem Zwecke bestimmt sind, sowie sie noch gegenwärtig meistentheils angetroffen werden. Es ist unmöglich, sich des Schauders zu erwehren, wenn man bedenkt, daß hier zu jeder Jahreszeit von zarten und oft leidenden Frauen gebadet werden soll. In den von Schmutz aller Art starrenden Kellergewölben finden wir Gruben mit schlammkgtem Wasser gefüllt, welches oft stinkt und nicht selten mit einer schillernden Haut bedeckt ist. Wir finden ein Wasser, das oft der ganzen Gemeinde dient, und worin sich Hunderte von Personen eingetaucht haben re. In einigen Bädern ist Feuerung angebracht, aber für den Abzug des Rauches nicht gesorgt. Ich wollte es einmal wagen, eine solche Höhle des Schreckens zu betreten, wahrend sie zum Bade geheizt wurde. Allem ich fand es absolut unmöglich, in die Finsterniß hinabzusteigen, aus welcher ein erstickender Rauch ewporquoll. Nachdem der Redner gezeigt hatte, daß es unmöglich die Absicht sein könne, diese Handlung in Schmutz, Ekel und Abscheu begangen zu wissen, und die Frauen durch diesen Akt zu peinigen, und ihnen allen Lebensmuth zu rauben, sprach er Behufs der Erörterung der Frage, was von Seiten der medicinischen Polizei geschehen könne, um zu veranlassen, daß die Bader eingerichtet werden, wie sie ihrem Zwecke entsprechen können? über die Lokalität des Bades, über die Eigenschaften des Wassers und über die Einrichtung der Wasserbehälter oder Badewannen, unter Berufung auf die ritualgesetzlichen Bestimmungen in - Freiwerberei-Gebühren. 308 dem Iore Dea, die er selbst sorgfältig nachgelesen habe, und unter Bezugnahme aus die von dem Herrn Bezirksrabbiner Rosenfeld in Bamberg getroffene Einrichtung hinsichtlich des Frauenbades daselbst (Allgem. Zeit, des Iud. 1840. Nr. 29). Er schließt mit dem Wunsche, daß die schreienden Misbräuche in der Einrichtung der israel. Frauenbäder aufgehoben werden mögen, da es, wo es die Gesundheit und das Leben der Familienmütter gilt, auf'einige Geldopfer nicht ankommen dürfe. Referent fügt hinzu, daß in Folge solcher Misbräuche die jungem Frauen in manchem Orte sich veranlaßt sehen, sich solcher Bäder gar nicht mehr zu bedienen, und dieser Umstand begründet schon allein die unabweisliche Anforderung einer zweckdienlichen Einrichtung der Badeanstalten, um so mehr, als die vonYü Nota 57 und Nota 102 Zu -ff, 201 j §. 47 recipicte Ansicht des N. Ascher, daß sich eine Quelle nie ganz verlieren könne, durch die Erfahrung nicht allgemein bestätigt wird, indem die Kellerquellen sehr unzuverlässig sind. Nach der zu Bamberg getroffenen Einrichtung befinden sich daselbst in einem Parterre gelegenen Zimmer im Ge- , meindehause zwei Wannen angebracht, die durch vom Dache hergeleitete Rinnen Regenwaffer erhalten, durch einen Hahn mit einander in Verbindung stehen (v> 201. §§. 52 und 53) und Jahr aus Jahr ein Regenwasser in gehörigem Quantum erhalten. Die ritualgesetzliche Zulässigkeit wird jedoch in Zweifel gezogen, und es wäre daher von erheblicher Wichtigkeit, wenn die Gründe, welche die Unzulässigkeit motiviren könnten, in Zeitschriften mitgetheilt würden, weil sonst die weitere Nichtbeachtung dieser Einrichtung als Beistimmung angenommen werden müßte. 8. Freiwerberei - Gebühren (nism). Die Israeliten, welche zerstreut in verschiedenen Orten lebten, bedurften der Mittelspersonen, welche ihnen annehmbare Ehep-artien antrugen, ohne welche ein Ehebündniß selten eingegangen wurde. Für derartige Bemühungen konnten Eheprokuratuc-Gebühren angesprochen werden. Der Anspruch solcher Gebühren mag den Nichtisraeliten als unehrbar erscheinen, und sie haben auch nicht den Schein des würdigen Anstandes für sich. Es ist aber dieses Sensal- Geschäft, das in der Neuzeit im Kommissions-Bureau betrieben wird, aus den israel. Verhältnissen naturgemäß hervorgegangen, theils weil, wie bemerkt, die Israeliten in zu kleiner Anzahl in verschiedenen Orten lebten, und theils weil es bei ihnen nicht gebräuchlich ist, daß Jünglinge und Mädchen einen vertrauten Umgang pflegen, was den Mädchen hinsichtlich ihres Rufes sehr nachtheilig wäre, wenn die Partie nicht zu Stande käme. Das Ehrgefühl der einen wie der andern Familie erlaubt aber auch nicht, zuerst einen Schritt zur Eingehung eines Ehcbündniffes zu thun, sondern es wird eine vertraute oder verwandte Person beauftragt oder ersucht, die Sache in Gang zu -ringen, und vermittelnd die Angelegen-